Renteninformation verstehen – Schritt für Schritt

Jedes Jahr erhalten Millionen Deutsche ihre Renteninformation. Schauen Sie genau hin. Denn nur wenn Sie Ihre Renteninformation verstehen, können Sie Ihre spätere Versorgungslücke besser berechnen und richtig vorsorgen.

Was ist die Renteninformation?

Wenn Sie mindestens 27 Jahre alt sind und bereits fünf Jahre oder länger in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben, bekommen Sie automatisch einmal im Jahr Post von der Deutschen Rentenversicherung: Ihre persönliche Renteninformation. Nach Vollendung des 54. Lebensjahres wird die Renteninformation alle drei Jahre durch eine umfangreichere Rentenauskunft ersetzt.

Sie sollten die jährliche Renteninformation nicht ignorieren, denn sie enthält wichtige Informationen:

  • Wie hoch sind Ihre bisherige Rentenanwartschaft und die daraus erzielte Rente?
  • Wie hoch würde Ihre Rente bei einer angenommenen jährlichen Rentenanpassung von einem oder zwei Prozent ausfallen?
  •  Wie hoch würde Ihre Erwerbsminderungsrente bei plötzlicher Erwerbsunfähigkeit ausfallen?
  • Ab welchem Lebensjahr können Sie ohne Abschläge in Rente gehen?

Die schnelle Frage zum Thema:

Haben Sie für das Alter ausreichend vorgesorgt?

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So lesen Sie die Renteninformation

Um Ihre Renteninformation zu verstehen, können Sie mit diesem Artikel Schritt für Schritt die einzelnen Informationen aus dem Schreiben an Sie durchgehen.

1) Beitragszeiten und Start der Regelaltersrente

Im ersten Abschnitt lesen Sie, für welchen Zeitraum der Rentenversicherung relevante Daten für Ihre gesetzliche Rente vorliegen. Diese Beitragszeiten sind wichtig für Ihre Rentenanwartschaft. Zudem finden Sie hier Ihren Rentenbeginn entsprechend dem geltenden Rentenrecht.

Während früher Arbeitnehmer mit 65 Jahren in die gesetzliche Altersrente ohne Abschläge gehen konnten, steigt die Regelaltersgrenze je nach Ihrem Geburtsjahr an. Für alle Jahrgänge ab 1964 gilt das Rentenalter 67. Dann wird die Rente ab dem Monat nach Ihrem 67. Geburtstag gezahlt.

Ausgenommen von der Regelaltersgrenze mit 67 sind Rentenversicherte, die mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Diese können die Altersrente abschlagsfrei auch schon früher erhalten.

2) Was von der Rente tatsächlich bleibt

Im ersten Abschnitt gibt Ihnen die Rentenversicherung außerdem den Hinweis, dass Sie die genannte Rente nicht komplett ausgezahlt bekommen. Denn auf Ihre Rente müssen Sie Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Derzeit machen diese knapp elf Prozent der Rente aus. Wenn Sie Ihre tatsächliche Rente fürs Alter genau berechnen wollen, müssen Sie also Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls auch Steuern abziehen.

3) Rente wegen voller Erwerbsminderung

Die erste Zahl im rechten Kasten zeigt Ihnen, wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente wäre, wenn Sie ab sofort – z. B. wegen einer schweren Krankheit oder eines Unfalls – nachweislich nicht mehr arbeiten könnten. Auch diese Zahl ist eine Bruttorente. Tatsächlich erhalten Sie aufgrund von Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie Steuerabzügen eine geringere Erwerbsminderungsrente.

4) Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente

Die zweite Zahl und dritte Zahl im rechten Kasten sagt etwas über die Höhe Ihrer Regelaltersrente aus. Der obere Wert zeigt an, welche monatliche Altersrente Sie sich bislang erarbeitet haben. Der untere Wert ist eine Hochrechnung: Angenommen, Sie arbeiten bis zum Renteneintritt weiter, und zwar mit dem durchschnittlichen Verdienst der letzten fünf Jahre, dann erhöht sich Ihre monatliche Rente auf den unten genannten Wert.

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5) Rentenanpassung

In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie hoch Ihre Rente bei einer angenommenen jährlichen Rentenanpassung von einem oder zwei Prozent ausfallen würde. Verlassen können Sie sich auf diese Zahlen jedoch nicht, sie sind beispielhafte Annahmen.

6) Zusätzlicher Vorsorgebedarf

Im nächsten Abschnitt werden Sie darauf hingewiesen, dass der Wert Ihrer Rente aufgrund der Inflation zum Zeitpunkt des Rentenbeginns geringer sein wird als heute. Den Kaufkraftverlust sollten Sie in die Kalkulation Ihrer Altersbezüge miteinbeziehen, wenn Sie Ihren Lebensstandard auch im Alter erhalten wollen.

7) Grundlagen der Rentenberechnung

Auf der Rückseite der Renteninformation finden Sie eine ausführliche Erläuterung, wie die Rente berechnet wird. Kurz zusammengefasst: Alle bislang eingezahlten Beträge werden in Entgeltpunkte umgerechnet und diese mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Der Rentenwert wird immer zum 1. Juli eines Jahres festgelegt, um die Rente an die Veränderung der Löhne und Gehälter anzupassen. In den westlichen Bundesländern lag der Rentenwert zum 1. Juli 2022 bei 36,02 Euro, im Osten bei 35,52 Euro.

8) Rentenbeiträge und Entgeltpunkte

Im nächsten Abschnitt finden Sie rechts im Kasten den aktuellen Stand Ihres Rentenkontos, unterteilt in die bisher eingegangenen Zahlungen:

  • Von Ihnen: In der ersten Zeile ist der Betrag aufgeführt, den Sie in Ihrem bisherigen Erwerbsleben insgesamt eingezahlt haben. In der Regel zieht Ihr Arbeitgeber Ihren Anteil direkt vom Bruttoeinkommen ab und zahlt diesen in die Rentenkasse ein.
  • Von Ihrem Arbeitgeber: Dieser Betrag zeigt, welche Beiträge alle Ihre Arbeitgeber für Sie in Summe an die Rentenkasse abgeführt haben.
  •  Von öffentlichen Kassen: Für Zeiten, in denen Sie Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhalten haben, sind diese Rentenbeiträge auf Ihr Rentenkonto eingegangen.

Kindererziehungszeiten: Hier werden keine Zahlungen angezeigt. Für die Kindererziehung wird Ihnen Zeit gutgeschrieben. Wichtig: Diese müssen Sie selbst der Deutschen Rentenversicherung mitteilen. Nur dann werden Ihnen Entgeltpunkte dafür gutgeschrieben. Die Summe Ihrer bislang erreichten Entgeltpunkte ist in der letzten Zeile angegeben.

TIPP: Die Entgeltpunkte in Ihrer Renteninformation sind enorm wichtig, denn sie entscheiden über die Höhe Ihrer späteren Rente. Prüfen Sie also unbedingt sämtliche Angaben!

9) Rente wegen voller Erwerbsminderung

In diesem Absatz lesen Sie, wie lange Ihnen zusätzliche Entgeltpunkte gutgeschrieben werden, wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. In dieser Zeit müssen Sie selbst keine Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Außerdem steht hier geschrieben, unter welchen Bedingungen eine Erwerbsminderungsrente auf Antrag gezahlt wird: mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren.

10) Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente

In diesem Absatz Ihrer Renteninformation lesen Sie, dass Ihre künftige Rente auf der Basis des vorläufigen Durchschnittsverdiensts aller Versicherten ermittelt wird und sich dieser Wert regelmäßig verändert. Das erklärt die Abweichungen der ermittelten Rente zu Ihrer vorherigen Renteninformation.

11) Rentenanpassung, Kaufkraft, Inflation

Die Angabe Ihrer künftigen Regelaltersrente, die Sie auf der Vorderseite der Renteninformation finden, ist lediglich eine Hochrechnung. Wie hoch Ihre tatsächliche Rente später ausfallen könnte, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Welche das sind, wie sie zusammenhängen und wie sie sich auf Ihren Rentenbetrag auswirken, lesen Sie in diesem Absatz:

  • Rentenanpassung: Dynamisierung (Erhöhung) der Rente entsprechend der angenommenen, aber nicht verlässlich vorhersehbaren Lohnentwicklung.
  • Inflation (Geldentwertung): Anstieg der Lebenshaltungskosten.
  • Kaufkraftverlust: Ermittelte spätere Rentenbeträge sind aufgrund des geringeren Geldwertes in ihrer Kaufkraft nicht mit einem heutigen Einkommen in dieser Höhe vergleichbar. Ein Beispiel: Bei einer angenommenen Inflationsrate von 2 Prozent werden zum Rentenbeginn in 20 Jahren 100 Euro nur noch die heutige Kaufkraft von rund 67 Euro besitzen.
Erklärung: Renteninformation verstehen

Unterschied zwischen Renteninformation und Rentenbescheid

Verwechseln Sie die Renteninformation, die Sie jährlich automatisch erhalten, nicht mit Ihrem Rentenbescheid. Diesen bekommen Sie ausschließlich dann, wenn Sie einen Rentenantrag gestellt haben. Wird daraufhin Ihre beantragte Rente bewilligt, finden Sie im Rentenbescheid alle Informationen zu Art, Höhe, Beginn, Dauer und Berechnung Ihrer Rente sowie Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wird Ihr Antrag abgelehnt, enthält der Rentenbescheid Angaben zu den Gründen und zum weiteren Vorgehen.

Versorgungslücke und zusätzlicher Versorgungsbedarf

Mit Ihrer Renteninformation erhalten Sie den Hinweis der Deutschen Rentenversicherung, dass die Regelaltersrente nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard zu halten, weil Ihre errechnete Altersrente nicht Ihrem heutigen Einkommen entsprechen wird. Diese sogenannte Versorgungslücke müssen Sie selbst schließen. Dazu haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Je nach Form der Betriebsrente profitieren Sie zum Beispiel von Steuererleichterungen, Zuschüssen oder staatlichen Förderungen.
  • Ein weiterer wichtiger Baustein, unabhängig von Staat oder Arbeitgeber, ist Ihre private Altersvorsorge. Dazu zählen beispielsweise Sparpläne, private Lebens- oder Rentenversicherungen sowie Immobilien und Aktien.

Je eher Sie Ihre Versorgungslücke schließen, umso besser. Suchen Sie dazu das Gespräch mit Ihrem Vermittler. Dieser bietet keine Rentenberatung, findet aber gemeinsam mit Ihnen Vorsorgelösungen, damit Sie Ihren Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten können.

TIPP: Was auf den ersten Blick wie die später verfügbare Rentenhöhe aussieht, entspricht nicht eins zu eins der tatsächlichen Rentenzahlung. Unter Umständen müssen Sie Ihre Rente noch versteuern. Bei gesetzlich Versicherten gehen zudem noch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab. Deshalb sollten Sie herausfinden, wie hoch Ihre tatsächliche Rente sein wird und ob sie für den gewünschten Lebensstandard reicht. Nur so können Sie rechtzeitig und ausreichend vorsorgen.

Schritt für Schritt: Was Sie selbst für Ihre Rente tun können

1. Schritt

Fordern Sie im Rahmen einer Kontenklärung Ihren aktuellen Versicherungsverlauf formlos bei der Deutschen Rentenversicherung an.

2. Schritt

Prüfen Sie sämtliche Versicherungszeiten und lassen Sie nicht erfasste Beitragszeiten nachtragen.

3. Schritt

Rechnen Sie genau!  Wie viel Geld werden Sie für Wohnen, Heizen, Strom, Lebenshaltung, Familie, Auto, Reisen, Hobbys etc. benötigen, wenn Sie in Rente gehen? Wird Ihre Rente dann ausreichen, um diese Kosten zu decken? Wer nur auf die gesetzliche Altersrente setzt, wird im Alter weniger finanzielle Mittel zur Verfügung haben. Das ist Fakt.

4. Schritt

Eher in Rente? Ein früherer Rentenbeginn geht nur mit Abschlägen bei der gesetzlichen Rente. Berechnen Sie genau, welche Rentenhöhe Ihnen bei welchem Renteneintrittsalter zusteht. Und prüfen Sie, wie sich die Abschläge auf Ihre Versorgungslücke auswirken.

5. Schritt

Sorgen Sie vor! Schließen Sie Ihre Versorgungslücke – je eher, desto besser. Suchen Sie dazu das Gespräch mit Ihrem Vermittler. Dieser bietet keine Rentenberatung, findet aber gemeinsam mit Ihnen Vorsorgelösungen, damit Sie Ihren Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten können.

Häufige Fragen & Antworten

Durch Ihre Beitragszahlungen in die Rentenkasse von mindestens fünf Jahren – egal ob Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge – erwerben Sie die Anwartschaft, also das Recht auf gesetzliche Rente. Wer die Rentenanwartschaft erfüllt, dem stehen die damit verbundenen Rentenleistungen nach dem Gesetz zu. Die Höhe der Anwartschaft ergibt sich aus den gutgeschriebenen Entgeltpunkten auf Ihrem Rentenkonto.

Nicht alle Zeiten für Ihre Rentenberechnung werden automatisch erfasst. Schulausbildung, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Schwangerschaft, Mutterschutz und Kindererziehungszeiten etwa werden nur auf Antrag ergänzt. In diesen Zeiten müssen Sie keine Pflichtbeiträge in die Rentenkasse einzahlen, aber Ihre Anwartschaft auf die gesetzliche Rente steigt trotzdem. Um Ihren Versicherungsverlauf genau überprüfen zu können, sollten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Kontenklärung anfordern. Lassen Sie nicht erfasste Beitragszeiten nachtragen.

Nicht jeder will oder kann tatsächlich bis zu seinem 65. bzw. 67. Lebensjahr arbeiten oder schafft es, volle 45 Jahre Rentenbeiträge einzuzahlen. Rentenversicherte, die früher in den Ruhestand gehen wollen, bekommen allerdings weniger von der gesetzlichen Rentenkasse: Jeden Monat, den Sie eher in Rente gehen, wird Ihre Rentenhöhe um 0,3 Prozent gekürzt. Wenn Sie zum Beispiel zwei Jahre früher in die gesetzliche Altersrente gehen, macht das 7,2 Prozent aus – über die gesamte Rentenlaufzeit. Informieren Sie sich also frühzeitig, welche finanziellen Konsequenzen ein früherer Ausstieg aus dem Arbeitsleben für Sie hat, damit Sie rechtzeitig ein ausreichendes finanzielles Polster aufbauen können.

Jede Lücke im Erwerbsleben schmälert die spätere Rente. Zahlungslücken lassen sich jedoch ausgleichen – in der Regel ab Vollendung des 50. Lebensjahres. Durch die zusätzlichen Einzahlungen können Versicherte ihre gesetzliche Altersrente aufbessern oder ohne finanzielle Einbußen früher in Rente gehen. Dies geht mit dem Kauf von Rentenpunkten. Wie viel Sie einzahlen müssen, um Kürzungen durch die Frührente auszugleichen, erfahren Sie auf Anfrage von der Deutschen Rentenversicherung.

Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten möchte, bessert seine Rentenansprüche auf. Für jeden Monat, den Versicherte länger beschäftigt sind und Rentenbeiträge zahlen, steigt die Höhe ihrer späteren Altersrente. Zusätzlich erhalten sie Zuschläge in Höhe von 0,5 Prozent für jeden Monat, in dem sie noch keine Rente beziehen, obwohl sie die Wartezeit bereits erfüllt haben.

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