Rentenpunkte kaufen – lohnt sich das?

Die gesetzliche Rente ist für die meisten Bundesbürger ihre wichtigste Einkommensquelle im Alter. Wer Lücken in seinem Erwerbsleben hat oder früher in Rente gehen möchte, kann Rentenpunkte kaufen und seine Altersrente aufbessern. Aber lohnt es sich?

Lange Ausbildungszeiten oder Kindererziehung senken die Rente

Viele Arbeitsbiografien passen heute nicht mehr in das ursprüngliche Konzept der Rente. Die Idee war, dass man ein Arbeitsleben lang kontinuierlich Rentenbeiträge bezahlt. In der Realität sorgen Kindererziehungszeiten, Ausbildung, Arbeitslosigkeit oder Freiberuflichkeit immer wieder für Unterbrechungen oder für nur geringe Zahlungen in das gesetzliche Rentensystem.

Verteilung der Rentenpunkte in Deutschland

Das alles sorgt bei Rentenbeginn für eine geringere Rente. Wesentlich für die Berechnung der Rente sind vor allem die Dauer, über die in die Rentenkasse eingezahlt wurde, und die Höhe der Beiträge, die in die sogenannten Entgeltpunkte umgewandelt werden. Diese orientieren sich am Durchschnittsverdienst eines jeden Jahres. Wer in einem Kalenderjahr genauso viel verdient hat wie der Durchschnitt der Bundesbürger, bekommt einen Entgeltpunkt. Wer mehr oder weniger verdient, bekommt dementsprechend mehr oder weniger Rentenpunkte.

Aktuell bekommt ein Durchschnittsverdiener, der 2021 auf ein Jahresgehalt von 41.541 Euro kam, einen Entgeltpunkt. Für jeden Punkt gibt es später in Westdeutschland einmal 36,02 Euro, im Osten der Republik 35,52 Euro (Stand: Juli 2022) Rente im Monat, den sogenannten Rentenwert. Wer also im Laufe seines Berufslebens 40 Punkte gesammelt hat, bekommt dafür rund 1.440,80 Euro/1.420,80 Euro (alte/neue Bundesländer) Altersrente. Der Rentenwert wird jedes Jahr von der Politik neu festgelegt. Für Rentner im Osten Deutschlands gibt es durch die stärkere Rentensteigerung mehr Entgeltpunkte, dafür fällt der monatliche Rentenwert etwas geringer aus.

Lange Ausbildungszeiten mit Nachzahlung ausgleichen

Wenn Ines P. auf ihren Rentenbescheid schaut, macht sie sich Sorgen. Wie soll sie im Alter mit so wenig Geld auskommen? Dabei hat Ines in ihrem Leben vieles richtig gemacht. Sie hat eine Lehre gemacht, früh zwei Kinder bekommen. Als diese größer wurden, fing sie noch mal an zu studieren. Als IT-Administratorin hat sie sogar ganz ordentlich verdient. Allerdings oft als Freiberuflerin. Angestellt war sie nur hin und wieder mal – und damit zahlte sie auch nur sporadisch in die gesetzliche Rentenkasse ein. Nun fällt die Rente geringer aus als gedacht.

Bestimmte Ausbildungszeiten, die nicht bereits als Anrechnungszeit berücksichtigt werden, können Sie über eine Nachzahlung ausgleichen. Denn die Rentenversicherung rechnet nur bis zu acht Jahre der Ausbildung als Anrechnungszeit nach dem 17. Lebensjahr auf die Rentenhöhe an. Wer noch keine 45 Jahre alt ist, kann Beiträge für längere Zeiten der Ausbildung und des Studiums nachzahlen. Auch wenn Sie zwischen dem 16. und 17. Geburtstag zur Schule gegangen sind, können Sie für diese Zeit nachzahlen.

Mit Kindererziehungszeiten Rentenanspruch sichern

Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeiträge, die sich direkt auf Ihre Rentenhöhe auswirken. Für vor 1992 geborene Kinder werden pro Kind bis zu zwei Jahren, für 1992 und später geborene Kinder bis zu drei Jahren pro Kind als Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Sollten Sie bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, aber nicht die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben, können Sie die Mindestversicherungszeit unter Umständen durch Beitragsnachzahlung ausgleichen. Sofern Sie vor dem 01.01.1955 geboren sind und Ihnen mindestens ein Monat Kindererziehungszeit anzurechnen ist, können Sie so viele freiwillige Beiträge nachzahlen, wie es zur Erfüllung der Wartezeit von fünf Jahren noch erforderlich ist.

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Rentenhöhe durch Versorgungsausgleich nach einer Scheidung

Versorgungsanrechte, die die Partner während einer Ehe oder Partnerschaft erworben haben, werden als gemeinschaftliche Lebensleistung betrachtet, die den Partnern zu gleichen Teilen gehören. Das Familiengericht entscheidet daher über einen sogenannten Versorgungsausgleich. In der Regel gibt dabei jeder jeweils die Hälfte der erworbenen Anrechte an die Partnerin oder den Partner ab. Hatten die Partner zuvor selbst eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich getroffen, waren sie nur drei Jahre oder kürzer verheiratet oder die Anrechte zu geringfügig, wird kein Versorgungsausgleich durchgeführt.

Stirbt der geschiedene Partner, zu dessen Gunsten der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde, bereits kurz nach Bezug der Altersrente, kann der oder die Betroffene den Nachteil durch den Versorgungsausgleich rückgängig machen. Der Verstorbene darf seine Rente aber nur weniger als drei Jahre lang bezogen haben. Betroffene Ex-Partner müssen diese sogenannte Anpassung wegen Todes bei ihrem Rentenversicherungsträger beantragen. Ab dem Monat nach der Antragstellung zahlt dieser die Rente dann ungekürzt aus.

Wie Selbstständige in die Rentenkasse einzahlen

Selbstständige sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, können aber freiwillig Beiträge einzahlen. Beiträge können flexibel zwischen dem Mindestbetrag in Höhe von 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von rund 1.311,30 Euro pro Monat (Stand: 1. Halbjahr 2022) eingezahlt werden. Als freiwillig Versicherter bestimmen Sie die Anzahl und Höhe der Beiträge selbst. Auch freiwillige Rentenbeiträge können als Sonderausgaben (2022: 94 Prozent der Beiträge) von der Steuer abgesetzt werden. Je höher der Gewinn und je höher die geleisteten Beiträge, desto stärker wirken sie sich aufgrund der Steuerprogression steuermindernd aus. Dafür muss dann die Rente bei der Auszahlung wie bei gesetzlich Pflichtversicherten anteilig versteuert werden.

Ist die Nachzahlung freiwilliger Beiträge im Alter sinnvoll?

Sogar wer sein Rentenalter schon erreicht hat und dann feststellen muss, dass die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren für die sogenannte Regelaltersrente nicht erreicht wurde, etwa weil man als Unternehmer oder Freiberufler nicht in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge nachzahlen und somit Rentenpunkte kaufen.

Die schnelle Frage zum Thema:

Haben Sie schon optimal für das Rentenalter vorgesorgt?

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Früher in Rente gehen trotz Regelaltersgrenze

Das wichtigste Argument für eine freiwillige Ausgleichszahlung dürfte aber der Wunsch sein, früher in Rente gehen zu können. Wer nach 1964 geboren ist, erreicht erst mit 67 Jahren die sogenannte Regelaltersgrenze. Viele wünschen sich einen früheren Renteneintritt. Doch dies führt oft zu einer Rentenminderung. Der Rentenanspruch verringert sich um 0,3 Prozent pro Monat, den man vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht. Wer also ein Jahr früher in Rente gehen möchte, muss einen Rentenabschlag von 3,6 Prozent in Kauf nehmen. Dieser Abschlag bezieht sich dann auf die Rentenhöhe, die man bis zu dem Zeitpunkt der Rente erzielt hat. Wer das nicht möchte, kann sich überlegen, Rentenpunkte zu kaufen, um die Rentenminderung auszugleichen. So können sich diese Sonderzahlungen steuerlich vorteilhaft auf eine Abfindung auswirken. Allerdings erhöhen die freiwilligen Beiträge die Rente der Frührentner erst dann, wenn Sie ihre Regelaltersgrenze erreicht haben. Sie sollten aber auch prüfen, ob eine Anlage im privaten Sektor auch aufgrund der höheren Flexibilität nicht eine sinnvollere Alternative ist. Insbesondere ist dafür ein laufender Sparvorgang, zu dem man sich möglichst früh entschieden hat, die Lösung schlechthin.

Wie können Sie Rentenpunkte kaufen?

Zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rente müssen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Freiwillige Beiträge zahlen Sie in der Regel monatlich. Wie hoch Sonderbeiträge maximal ausfallen können, rechnet die Deutsche Rentenversicherung nach Ihrem Antrag aus. Um im ersten Halbjahr 2022 einen Rentenpunkt zu erhalten, müssen 7.235,59 Euro in die Rentenkasse überwiesen werden. Dies ist wegen der schwachen Lohnentwicklung weniger als 2021, als ein Rentenpunkt noch 7.726,63 Euro kostete. In der Regel steigt aber jährlich der Wert des Entgeltpunktes. Zum 1. Juli 2022 um mehr als 5 Prozent.

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