E-Books verkaufen – was muss ich beachten?

Immer mehr Menschen legen sich einen E-Book-Reader zu – er ist klein, handlich und bietet eine Auswahl an Lesestoff. Gedruckte Bücher darf man verschenken, verleihen und verkaufen. Wie ist das bei der digitalen Ausgabe: Darf man seine E-Books verkaufen?

Ob Sachbuch, Liebesroman, Krimi oder Kurzgeschichten: Das Schmökern in digitalen Büchern wird immer beliebter. Allein 2022 gingen rund 37,3 Millionen E-Books über die virtuellen Ladentheken. Die Vorteile liegen buchstäblich auf der Hand: Um E-Books zu lesen, braucht es lediglich einen handlichen E-Book-Reader. Solche Geräte haben Platz genug für ganze Bibliotheken – Hunderte Bücher lassen sich speichern, ohne dafür eine Seite Papier zu benötigen.

Die Lektüre ist durch die E-Ink-Technologie zudem wesentlich angenehmer für die Augen als etwa bei einem Smartphone-Display. Und auch der Kauf der E-Books geht unvergleichlich schnell. Die digitalisierten Werke können binnen Sekunden nach dem Kauf im Onlineshop auf den Reader geladen und sofort gelesen werden.

Allerdings gibt es bei den praktischen E-Books auch einen Haken: Gedruckte Bücher können Sie – im Sinne der Nachhaltigkeit – nach dem Lesen einfach verleihen, verschenken oder als Gebrauchtware verkaufen. Wenn Sie eine echte Leseratte sind, werden Sie sich sicher schon mal gefragt haben, ob man eigene E-Books verkaufen oder verschenken darf?

Die schnelle Frage zum Thema:

Benutzen Sie einen E-Book-Reader?

Benutzen Sie einen E-Book-Reader?

Kurz gesagt: Nein. Sie dürfen ein E-Book, das Sie erworben haben, nicht weiterverkaufen. Dies hat der Europäische Gerichtshof 2019 in einem Urteil eindeutig entschieden. Es ändert auch nichts, wenn Sie das E-Book auf Ihrem eigenen Gerät beim Verkauf löschen. Eine Ausnahme wäre nur dann möglich, wenn der Rechteinhaber dem lukrativen Weiterverkauf eindeutig zustimmen würde. Meist ist dies in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verlage und Verkaufsplattformen aber ausgeschlossen.

Warum darf ich keine E-Books verkaufen?

Ältere Bücher, die von den Bestsellerlisten verschwunden sind, lassen sich oft in Secondhandläden für einen Bruchteil des Originalpreises kaufen. Warum sollte dies nicht auch mit E-Books geschehen dürfen?

Hier kommt der rechtliche Begriff „Erschöpfungsgrundsatz” zum Tragen. Dieser besagt, dass zum Beispiel ein Verlag das Verbreitungsrecht hat, aber den weiteren Weg von gedruckten Büchern nach dem Erstverkauf nicht mehr kontrollieren darf. Sein Recht daran hat sich gewissermaßen mit dem ersten Verkauf erschöpft. Festgelegt ist dies im Urheberrechtsgesetz. Der Hintergrund: Ein Buchkäufer darf ein Buch weiterverkaufen, weil es ein physisches Produkt ist, das durch den Gebrauch im Wert gemindert ist. E-Books hingegen bestehen aus Dateien, die theoretisch beliebig oft kopiert werden können, ohne dass ein Qualitätsverlust stattfindet.

Es ist also sinnvoll, den Verkauf zu unterbinden. Ohne solche Beschränkung könnte jemand seine gekauften E-Books für einen günstigeren Preis als der Originalverlag auf einer Webseite vielfach verkaufen. Dann würde sich die Veröffentlichung neuer E-Books jedoch nicht mehr lohnen. Daher gilt für sie der Erschöpfungsgrundsatz nicht, und der ursprüngliche Rechteinhaber darf den Weiterverkauf untersagen.

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Darf ich meine E-Books verschenken oder privat weitergeben?

Wie sieht es dann aus, wenn Sie Ihre erworbenen E-Books nicht verkaufen, sondern einfach innerhalb der Familie verleihen oder an einzelne Freunde weiterverschenken möchten, wie das bei klassischen Büchern selbstverständlich ist?

E-Books sind meistens kopiergeschützte Leihgaben. Als Käufer erhält man ein Nutzungsrecht zum Besitz, aber nicht das Eigentum am Buch. Sie sind oft mit einem harten Kopierschutz (DRM, Abk. für Digital Rights Management) vor Weitergabe geschützt – um in erster Linie einen illegalen Bücherverkauf zu erschweren. Darum ist es nicht möglich, einfach eine Privatkopie zu erstellen.

Der Kopierschutz hat weitere Folgen, selbst für diejenigen, die die Bücher weder verschenken noch verleihen wollen. So kann ein E-Book oft nur auf dem angemeldeten Reader verwendet werden. Will man es auf einem anderen Gerät lesen oder dorthin transferieren, ist dies nicht ohne Weiteres möglich. Auch ist man beim Kauf oft über ein Benutzerkonto persönlich an den Anbieter gebunden. Würde dieser zum Beispiel irgendwann schließen oder sich entscheiden, die Bücher nicht weiter zu vertreiben, könnte der Zugang dazu verschwinden.

Es gibt aber natürlich die Möglichkeit, E-Books direkt über deren Anbieter zu verschenken. Die meisten Onlineshops haben bei der Zahlungsabwicklung eine Geschenkoption: Sie bezahlen und erhalten dann einen Link, den Sie an den Beschenkten weitersenden. Dieser kann sich das Buch dann selbst herunterladen. So sind Sie auf der sicheren Seite.

E-Book-Wasserzeichen und legale Alternativen

Einen harten Kopierschutz zu umgehen, ist untersagt, auch wenn dies einige E-Book-Manager (Software zur Verwaltung der Bücher) technisch möglich machen. Dies gilt auch für private Nutzung. Um die oben genannten Nachteile zu verringern, setzen allerdings immer mehr Verkaufsseiten auf einen weichen Kopierschutz, der auch als Soft-DRM oder Wasserzeichen bekannt ist.

Hierbei erhält jede E-Book-Datei eine unsichtbare Signatur. Sollte eine Kopie davon illegal öffentlich gemacht oder zum Kauf angeboten werden, kann der Ursprungsbesitzer nachverfolgt werden.

E-Books mit einem Wasserzeichen oder ganz ohne Kopierschutz können kopiert werden, ohne dass dabei ein Kopierschutz umgangen wird. Privatkopien für sich selbst und einzelne persönliche Kontakte zu erstellen, ist nach dem Urheberrecht nicht illegal.

Zudem gibt es noch eine Möglichkeit, E-Books legal zu verschenken: Klassiker, deren Autoren vor über 70 Jahren verstorben sind, unterliegen nicht mehr dem Urheberrecht und sind unter dem Suchbegriff „gemeinfreie Bücher” kostenlos erhältlich.

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