Hecke schneiden verboten? Wann ein Rückschnitt zur Ordnungswidrigkeit wird

Gartenarbeit wird immer beliebter und viele Hobbygärtner verbringen das Wochenende gerne mit Heckenschere im Grünen. Aber auch der eigene Garten ist kein rechtsfreier Raum. Wann ist es verboten, die Hecke zu schneiden, und worauf müssen Sie achten?

Wann ist Hecke schneiden verboten?

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) schreibt vor: Hauseigentümer, Gartenbesitzer, Klein- und Hobbygärtner sowie auch Kommunen dürfen Hecken auf dem eigenen Grundstück und im öffentlichen Raum nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar schneiden. Der Grund für diese Einschränkung: Heimische Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensräume sollen geschützt werden. Denn jede Hecke als Nistplatz für Vögel ist ein Gewinn für die Natur. Wer zwischen März und September Hecken schneidet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Verstoß gegen § 69 BNatSchG wird mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet. Wer tatsächlich wild lebende Tiere oder deren Lebensräume beeinträchtigt, muss mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße rechnen.

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Wie führe ich Pflegeschnitt und Rückschnitt richtig durch?

Gartenbesitzer brauchen angesichts des Gesetzes jedoch nicht in Panik auszubrechen: Das Verbot laut Bundesnaturschutzgesetz, im Zeitraum von Frühjahr bis Spätsommer keine Hecken zu schneiden, betrifft nur größere Arbeiten an Gebüschen. Ein kompletter oder ein stärkerer Rückschnitt bis in das mehrjährige Holz der Pflanzen sowie das Entfernen von Hecken sind also nicht erlaubt.

Kleinere Schnittarbeiten im eigenen Garten sind jedoch kein Problem. Trotzdem sollten Hobbygärtner auch bei einem Pflegeschnitt Rücksicht auf Nester von Vögeln und auf andere Tiere in den Sträuchern, Ästen und Stöcken nehmen. Der ideale Zeitpunkt für einen kleinen Rückschnitt im Frühsommer ist der 24. Juni. Durch den sogenannten „Schnitt zu Johanni“ können die Gehölze im Juli und August noch einmal wachsen und eine schöne Form bekommen. Generell empfiehlt es sich, an sonnigen und frostfreien Tagen die Hecken zu schneiden. Je nach Pflanze ist ein Heckenschnitt einmal oder auch zweimal im Jahr sinnvoll.

Wann wird ein Heckenschnitt zur Pflicht?

Es gibt auch Ausnahmen vom Gesetz. Im Rahmen der Verkehrs­sicherungspflicht etwa ist der Rückschnitt einer Hecke zu jeder Jahreszeit vorgeschrieben. Das bedeutet: Werden Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer durch Sträucher oder Äste gefährdet, sind Besitzer oder Kommunen verpflichtet, sie zum Schutz sofort abzuschneiden und zu beseitigen.

Auch der Nachbar darf keinen Grund zur Beschwerde haben: Wächst die Hecke etwa über Zäune oder andere Grundstücksgrenzen ins Nachbargrundstück hinein und stört dies den Nachbarn, muss der Eigentümer das Gehölz zurückschneiden. In manchen Bundesländern gibt es die Regelung, dass Sträucher mit einer Heckenhöhe von bis zu zwei Metern mit mindestens 50 Zentimetern Abstand zum Nachbargrundstück gepflanzt werden müssen.

Für Bäume gelten übrigens andere Regeln als für Hecken: Sie können unter Umständen ganzjährig mit Genehmigung gefällt oder stark beschnitten werden. Auch hier gilt wieder, möglichst den Vogelschutz zu wahren, auf Vogelnester zu achten und keine Tiere zu gefährden.

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