Unfallrisiko:
Rutschgefahr auf nassem Laub

Der Herbst mit seinen vielen leuchtenden Farben ist eine besondere Jahreszeit. Doch die bunten Blätter der Bäume sind nicht ohne: Wenn sie auf Rad- und Gehwege fallen und nass werden, können sie für Radfahrer und Fußgänger zu einem Unfallrisiko werden.

Besondere Vorsicht im Herbst

So schön solch ein bunter Teppich aus Laub auch aussieht – sicher ist er nicht. Ein Unfall durch Ausrutschen auf nassem Laub ist schnell passiert. Unsichtbare Hindernisse unter dem Laub oder Glätte durch nasse Blätter sind oft nicht zu erkennen. Daher müssen Radfahrer und Fußgänger im Herbst besonders aufpassen. Beim Spazierengehen empfiehlt sich Schuhwerk mit einer rutschfesten Sohle. Denn je mehr Halt Sie beim Laufen haben, umso sicherer können Sie auftreten. Und: Mit kürzeren Schritten kommen Sie schneller wieder ins Gleichgewicht, falls Sie ins Straucheln kommen.

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Radfahrer sollten darauf achten, dass ihre Reifen noch genügend Profil haben. Wenn Sie den Luftdruck der Reifen auf den Mindestdruck senken, haben Sie mehr Halt auf der Fahrbahn, weil der Reifen mit einer größeren Fläche aufliegt. Um in brenzligen Situationen schneller mit den Füßen auf den Boden zu kommen, können Sie den Sattel um wenige Zentimeter absenken. Ein funktionierendes Licht am Rad sollte eine Selbstverständlichkeit sein, vor allem in der dunklen Jahreszeit. Vorausschauendes Fahren vermindert zudem das Unfallrisiko auf nassem Laub: Planen Sie längere Bremswege ein und machen Sie um abgefallenes Laub am besten direkt einen Bogen, egal ob als Radfahrer oder Fußgänger. Sollte es doch einmal zu einem Sturz kommen, schützt ein Fahrradhelm vor Kopfverletzungen.

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Was passiert, wenn Sie einem Dritten versehentlich einen Schaden zufügen? Er z. B. auf dem nicht geräumten Gehweg vor Ihrem Haus stürzt. Dann haften Sie bei Schadensersatzansprüchen Dritter nach dem Gesetz mit Ihrem gesamten Einkommen und Vermögen unbegrenzt – ein Leben lang. Mit unserer ERGO Privathaftpflichtversicherung sichern Sie sich finanziell vor den Folgen von Unachtsamkeiten ab. Sie können zusätzliche attraktive Leistungen vereinbaren.

Augen auf im Herbst

Grundsätzlich sollten Fußgänger und Radfahrer im Herbst aufmerksamer unterwegs sein. Das bedeutet auch: Augen weg vom Smartphone. Denn das Geschehen auf dem Display lenkt – übrigens nicht nur im Herbst – zu stark ab, und nasses Laub kann dann schnell zum Verhängnis werden. Wer in der Dämmerung oder im Dunkeln unterwegs ist, sollte zudem eine Taschenlampe oder eine Stirnlampe mit sich führen, um Hindernisse und Laubansammlungen schneller zu erkennen und zu umgehen.

Rutschgefahr auf nassem Laub

Hausbesitzer können Unfallgefahr durch nasses Laub verringern

Grundsätzlich sind Fußgänger und Radfahrer selbst in der Pflicht, bei nassem Laub auf Wegen aufzupassen. Trotzdem haben Hauseigentümer beziehungsweise Vermieter eine Räumpflicht. Das heißt: Sie müssen abgefallenes Laub auf den Gehwegen vor ihrem Haus zeitnah entfernen, wenn davon eine Gefahr für z. B. Fußgänger ausgeht. Generell gilt: Je mehr Blätter fallen, umso öfter müssen Wege gesäubert werden. Das bedeutet aber nicht, dass die Wege den ganzen Tag laubfrei gehalten werden müssen. Eine Entscheidung, wie häufig Laub entfernt werden soll, muss im Einzelfall erfolgen. Die Arbeit muss für den Grundstücksbesitzer „zumutbar“ bleiben, so einige Gerichte in ihren Urteilen.

Die Uhrzeiten für die Räumpflicht richten sich in der Regel nach denen für den Winterdienst, also üblicherweise werktags zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr. Der Einsatz von Laubsaugern ist zeitlich eingeschränkt. In der Regel darf ein Laubsauger nur an Werktagen von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr verwendet werden, Städte und Gemeinden können aber auch individuelle Richtlinien erlassen.

Kommen Immobilienbesitzer ihrer Räumpflicht nicht nach und verletzt sich ein Passant durch Ausrutschen auf dem Laub, hat dieser unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durch den Hausbesitzer. Wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist, muss er haften. Im Streitfall prüfen Richter jedoch, ob der Fußgänger den Unfall durch sorgloses Verhalten mitverschuldet hat. Wichtig zu wissen: Die Pflicht zur Reinigung der Gehwege kann der Vermieter vertraglich auf den Mieter übertragen. Trotzdem muss er regelmäßig kontrollieren, ob der Mieter die Arbeit auch ausführt. Sollte der Mieter im Herbst nicht da sein, muss er dafür sorgen, dass während seiner Abwesenheit jemand anders die Räumpflicht übernimmt.

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