Barrierefreies Bad planen – Hinweise und Ideen

Alltägliche Dinge auch im Alter noch selber machen zu können, bedeutet ein Mehr an Lebensqualität. Ein barrierefreies Badezimmer im eigenen Zuhause kann nachhaltig dazu beitragen, eigenständig zu leben.

„Barrierefreiheit“ ist ein häufig benutzter Begriff: Viele öffentliche Gebäude, Transportmittel und auch Webseiten im Internet sind bereits „barrierefrei“. Das heißt, sie sind für Personen mit körperlichen Einschränkungen selbstständig und ohne die Hilfe Dritter zugänglich. Doch wie gestaltet sich „barrierefrei“ dort, wo es am meisten darauf ankommt: im eigenen Zuhause? Ob Bad, Küche, Fenster, Rollläden oder Zugangswege wie Treppenstufen – nahezu alles kann barrierefrei gestaltet werden. Wie sieht zum Beispiel ein barrierefreies Bad aus, das auch im Fall einer plötzlichen Erkrankung, nach einem Unfall oder im fortgeschrittenen Alter ohne fremde Hilfe nutzbar ist?

Begriffserklärung: Was bedeutet senioren- bzw. behindertengerecht?

Wer sich ein entscheidendes Stück Lebensqualität sichern möchte, der gestaltet sein Eigenheim oder bestimmte Räume wie z. B. das Badezimmer senioren- bzw. alters- oder behindertengerecht. Das bedeutet, dass das herkömmliche Badezimmer so gebaut oder umgebaut wird, dass es für ältere Menschen bzw. Menschen mit körperlicher Einschränkung optimal und sicher nutzbar ist.

DIN-18040-2 definiert die Grundlagen für ein barrierefreies Bauen, so auch im Badezimmer. Die DIN-Norm legt fest, wie die verschiedenen Bereiche einer Wohnung gestaltet sein müssen, um als barrierefrei zu gelten. Sie stellt eine gute Orientierungshilfe dar, welche Möglichkeiten bestehen und worauf zu achten ist. Ob die nach dieser DIN-Norm durchgeführte Maßnahme auch bezuschusst wird, sollten Sie bei Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung vor der Durchführung prüfen lassen.

Barrierefreies Bad – welche Maße sind notwendig?

Zwei entscheidende Dinge sollten zu Beginn des Umbauvorhabens überprüft werden. Erstens: Bietet der Raum die nötigen Grundmaße für einen Umbau zum barrierefreien Badezimmer? Hier helfen gewisse Normen und die Vorgaben der DIN 18040-2. So um etwa zu sehen, ob der Raum kompatibel für z. B. einen Rollstuhl ist. Demnach muss die Tür beispielsweise mindestens 90 cm breit und im Raum eine freie Fläche von 1,50 m² verfügbar sein.

Welche Zuschüsse sind über die Versicherung möglich?

Und zweitens: Gibt es Zuschüsse für den Umbau zum barrierefreien Badezimmer? Das Nachfragen beim Versicherungsanbieter lohnt sich: So bieten Pflegeversicherungen oder -kassen z. B. finanzielle Unterstützung, wenn im Haushalt eine pflegebedürftige Person lebt. Voraussetzung: Die Pflegebedürftigkeit wurde durch einen Gutachter der medizinischen Dienste festgestellt und die Umbaumaßnahme trägt maßgeblich zur Eigenständigkeit oder Pflegerleichterung des zu Pflegenden bei. In so einem Fall kann eine Umbaumaßnahme, wie beispielsweise die des Badezimmers, mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro unterstützt werden.

Bezuschusst werden zum Beispiel:

  • Behindertengerechter/barrierefreier Umbau eines vorhandenen Bades.
  • Installation von Armaturen mit verlängertem Hebel, Schlauchbrause oder einer Schlaufe an den Armaturen. Installation von Warmwassergeräten, wenn sonst kein fließend warmes Wasser zur Verfügung steht.
  • Ausbau einer Badewanne und Einbau einer bodengleichen Dusche, wenn der Einstieg in eine Wanne auch mit Hilfsmitteln nicht mehr ohne fremde Hilfe möglich ist.
  • Anpassen der Höhe von Einrichtungsgegenständen bzw. höhenverstellbare Einrichtungsgegenstände.
  • Rollstuhlgerechtes Anpassen der Höhe des Waschtisches (oder höhenverstellbar).
  • Anpassung der Höhe der Toilette (oder höhenverstellbar).
  • Verlegen von rutschhemmendem Bodenbelag und rutschhemmender Bodenbeläge in der Dusche.
  • Falls kein Bad vorhanden ist, Einbau eines kompletten Bades/WCs und Umgestaltung der Wohnung.

Leben Sie so, wie Sie es wollen. Selbst bei Pflegebedürftigkeit.

Die Pflegezusatzversicherungen der DKV können dabei helfen, selbst zu bestimmen, was gut für Sie ist. Zum Beispiel der Tarif „Pflege-Zuschuss“. Erhalten Sie Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung, stocken wir diese um 50 % oder um 100 % auf.

Unser Tipp zur finanziellen Förderung durch die Pflegeversicherung:
Lassen Sie sich von Ihrer Pflegeversicherung vor dem Umbau beraten. Die Pflegeberater informieren Sie umfassend zur alters- und pflegegerechten Einrichtung einer Wohnung und besprechen mit Ihnen, welche Umbaumaßnahmen möglich sind.

Und beantragen Sie den Zuschuss für eine sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahme vor dem Umbau bei Ihrer Pflegeversicherung. Reichen Sie dafür zusätzlich zum Antrag auch einen Kostenvoranschlag des Handwerksbetriebs ein, der den Umbau durchführen soll. Der Antrag kann in den meisten Fällen formlos gestellt werden! Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung über die jeweiligen Details.

Welche Zuschüsse sind über die KfW möglich?

Auch die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit Sitz in Frankfurt am Main, bietet u. a. gezielte Kredite oder Investitionszuschüsse für altersgerechte Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen oder den Kauf von barrierefrei umgebautem Wohnraum. Ziel ist hierbei immer, Wohnkomfort und Sicherheit gleichermaßen nachhaltig zu erhöhen und Barrieren im eigenen zu Hause abzubauen. Im Leistungsportfolio der KfW sind unterschiedliche Maßnahmen zur Barrieren-Reduzierung gelistet, die je nach Bedarf auch kombiniert werden können. Diese reichen vom Schwellenabbau, Überwinden von Treppen und Stufen über eben auch sanitäre Umbauten bis hin zu konkreten Maßnahmen für ein Mehrgenerationenwohnen. Die Bezuschussung für Umbaumaßnahmen durch die KfW kann dabei bis zu 6.250 Euro pro Wohnung betragen. Kredite können pro Wohnung für bis zu 50.000 Euro beantragt werden, unabhängig vom Alter des Kreditnehmers.

Badelemente für ein barrierefreies Bad nach DIN-Normen

Ein barrierefreies Badezimmer muss jedem Bewohner im Haus den Zugang und die Nutzung der gesamten Badezimmer-Ausstattung problemlos und sicher ermöglichen. DIN 18040-2 erfasst hierfür genaue Maße und Beschaffenheit aller relevanten Raumelemente und Armaturen, die Barrierefreiheit definieren. Hier einige Beispiele, welche Badelemente durch DIN 18040-2 definiert werden.

Tür, Fußbodenbelag und Beleuchtung

  • Die Tür muss gemäß DIN 18040-2 eine Mindestbreite von 90 cm aufweisen und sich mittels eines speziellen Türgriffs auch von Rollstuhlfahrern leicht öffnen und schließen lassen. Die Tür muss nach außen öffnen bzw. von außen entriegelt werden können, sodass Helfer im Notfall den Raum betreten können, selbst wenn der Pflegebedürftige im Bad gestürzt ist und sein Körper das Öffnen der Tür behindert.
  • Die Maximalhöhe der Türschwelle beträgt 2 cm.
  • Speziell genormte, rutschfeste Fußbodenbeläge bieten extra Standsicherheit und beugen Ausrutschen vor, wenn z. B. Wasser auf den Boden tropft.
  • Zusätzliche Lichtquellen für optimale Beleuchtung und Sicht im Raum.

Waschbecken und Spiegel

  • Das Waschbecken darf laut DIN 18040-2 in max. 80 cm Höhe angebracht sein, sodass auch sitzende Personen (z. B. auf einem Badezimmerhocker oder im Rollstuhl) an die Waschschüssel gelangen.
  • Der Waschtisch muss unterfahrbar sein, also ohne störenden Siphon oder Unterbau.
  • Stützgriffe neben dem Waschbecken für Stabilität und Sicherheit.
  • Spiegel sollte in einer Mindesthöhe von 100 cm und direkt über dem Waschbecken angebracht sein. Mit Kipp- oder Schwenkfunktion bietet er maximalen Komfort und kann auf unterschiedliche Höhen verstellt werden.
Barrierefreies Bad

Dusche und Badewanne

  • Maximaler Höhenunterschied von Dusche und Badezimmerboden von 2 cm (DIN 18040-2).
  • Stabile Haltegriffe sowie höhenverstell- und klappbarer Sitz in Dusche und Badewanne.
  • Wannenbrett bzw. Wannenlifter als Ein- und Ausstiegshilfe aus der Badewanne.
  • Die perfekte Höhe und Anordnung der einzelnen Armaturen gemäß DIN 18040-2.

Toilette

  • Spezielle Maße (Breite, Tiefe etc.) der Toilette gemäß DIN 18040-2.
  • Hochklappbare Stützgriffe auf beiden Seiten.
  • Rückenlehne als Anlehnmöglichkeit und für zusätzliche Stabilität.
  • Höhenverstellbarer WC-Sitz, sodass er individuell angepasst werden kann.
  • Toilettenspülung und -papierhalterung in direkter Reichweite.
  • Zudem ein Mindestmaß an freier Fläche vor der Toilette von 150 x 150 cm (DIN 18040-2).
  • Tipp vom Experten: Spezielle WC-Duschmodelle ermöglichen mit einer Wasch- und Trockeneinrichtung besonderen hygienischen Zusatzkomfort.

Nützliche Badmöbel

Auch wenn sie nicht ausdrücklich in der DIN 18040-2 erfasst sind und keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen auslösen, so dürfen Badmöbel auch im barrierefreien Badezimmer nicht fehlen: Gerade mit Schränkchen oder Kommoden für frische Handtücher etc. kann dem Badezimmer ein individueller Touch verliehen werden. Allerdings sollten diese auch im Sitzen erreichbar und bedienbar sein. Bei Schubladen empfiehlt sich ein automatischer Gleitmechanismus, damit die Schubladen sicher und zuverlässig schließen.

Natürlich braucht man genügend Stauraum für Toilettenartikel, Haarbürsten, Medikamente und andere alltägliche Dinge. Kleiner Tipp hierzu: Individuell beschriftete Boxen oder Kartons sind praktische Helfer, um den Badezimmerschrank übersichtlich zu gestalten. Ein kleiner Hocker dient als flexible Sitzmöglichkeit, ein Antritt ist zudem nützlich, um z. B. bessere Sicht in den Badezimmerspiegel zu haben. Auch dieser lässt sich übrigens ganz leicht noch verbessern: Kleine Vergrößerungsspiegel an beweglichen Teleskoparmen lassen sich ganz bequem heranziehen und bieten perfekte „Nahaufnahmen“.

Barrierefreiheit und Design

Praktischer Komfort und zweckgemäße Praktikabilität lassen sich auch durchaus mit zeitgemäßem, schickem Design vereinen. Im Vordergrund stehen Sicherheit bzw. die sichere Anwendung, aber das bedeutet nicht automatisch den Verzicht auf Ambiente und Wohlfühlen im eigenen Badezimmer. Schließlich möchte und soll man sich auch weiterhin in seinen eigenen vier Wänden wohl und heimisch fühlen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind allerdings immer auf das Notwendige begrenzt. Ein schickeres Design fällt daher meist dem eigenen Geldbeutel zur Last.

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