Pflegegrad 1 – Leistungen und Voraussetzungen

Seit 2017 gibt es für gering beeinträchtigte Menschen, die punktuell Unterstützung brauchen, einen eigens eingeführten Pflegegrad. Etwa 170.000 Menschen in Deutschland profitieren von dieser Neuerung. Hier erfahren Sie alles rund um den Pflegegrad 1.

Pflegegrad 1 – kurz erklärt

  • Pflegegrad 1 ist einer von fünf offiziellen Pflegegraden, die als Grundlage für die Berechnung von Pflegeleistungen dienen.
  • Die Pflegegrade und damit auch der Pflegegrad 1 wurden am 01.01.2017 neu eingeführt. Menschen, die vor 2017 keiner Pflegestufe zugeordnet wurden, obwohl sie schon Unterstützung benötigten, z. B. Menschen mit Bewegungseinschränkungen oder einer beginnenden Demenz, steht mit Pflegegrad 1 nun Hilfe zu.
  • Mit der Umsetzung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes zum 01.01.2017 gibt es für gering beeinträchtigte Menschen ein neues Begutachtungsverfahren (NBA/Neues Begutachtungsassessment). Ein Gutachter bespricht zusammen mit dem Pflegebedürftigen wesentliche Lebensbereiche und ermittelt den individuellen Unterstützungsbedarf.
  • Es gibt sechs Bereiche der Selbstständigkeit, die bewertet werden. Einschränkungen können körperlicher, psychischer oder auch kognitiver Art sein.
  • Liegt das Ergebnis der Bewertung zwischen 12,5 und 26,9 Punkten, erhält die pflegebedürftige Person Pflegegrad 1.
  • Basis für alle Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung ist das 11. Buch im Sozialgesetzbuch (SGB XI).

Pflegegrad 1 – Voraussetzungen

  • Für die Anerkennung eines Pflegegrads 1 muss eine geringe, aber klar messbare Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag vorliegen.
  • Die Pflegebedürftigkeit muss dauerhaft sein, d. h. Betroffene müssen mindestens sechs Monate auf die Hilfe von anderen Menschen angewiesen sein.
  • Der Gutachter/die Gutachterin kommt auf Antrag ins Haus des Pflegebedürftigen und bewertet offensichtliche und dokumentierte Einschränkungen in der Selbstständigkeit. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Begutachtung der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten MEDICPROOF, der medizinische Dienst der Privaten. Hilfreich für die korrekte Bewertung sind medizinische Befunde und pflegerische Unterlagen wie ein Pflegetagebuch.
  • Ein Experte bestätigt relevante Einschränkungen in der Selbstständigkeit und vergibt den Pflegegrad 1.

Pflege Schutz Paket der DKV

Mit dem Pflege Schutz Paket steht Ihnen die DKV, ein Unternehmen der ERGO, zu jeder Zeit mit umfangreichen Beratungs- und Serviceleistungen zur Seite. Auch schon vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Es beinhaltet auch die telefonische oder Vor-Ort-Beratung zur Pflegebedürftigkeit von Lebenspartnern und Angehörigen durch Pflegeexperten. Und mit der 24- Stunden-Pflegeplatzgarantie erhalten Sie bei erstmaligem Bedarf innerhalb von 24 Stunden einen Platz in einem Pflegeheim oder eine ambulante Versorgung. Dies ist eine wichtige Entlastung auch für Ihre Angehörigen.

Diese Leistungen können Sie bei Pflegegrad 1 erhalten

Kostenlose Beratung

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und deren Angehörige haben einen Anspruch auf kostenlose Beratung und Anleitung durch Pflegefachpersonal, z. B. auch in Pflegekursen. Nutzen Sie diese Angebote am besten gleich zu Beginn der Pflegesituation, damit Sie sich und Ihren Angehörigen den Alltag erleichtern und sich vor Überforderung und Pflegefehlern schützen.

Pflegehilfsmittel

Der umfangreiche Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelkatalog der Krankenversicherung hilft Ihnen, vorhandene Einschränkungen auszugleichen und trotz Pflegebedürftigkeit so selbstbestimmt wie möglich zu leben. Gehhilfen sind typische Beispiele für Pflegehilfsmittel. Für Installation und Betriebskosten eines Hausnotrufs, der zu den technischen Hilfsmitteln gehört, können Sie monatlich bis zu 23 Euro Zuschuss erhalten. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben zudem Anspruch auf Zuschüsse für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, z. B. Einmalhandschuhe, Mundschutz oder Betteinlagen.

Wohnraumanpassung

Muss Ihr häusliches Umfeld an die neue Lebenssituation angepasst werden, kann auch dies bezuschusst werden. Mit einem Pflegegrad stehen Ihnen bis zu 4.000 Euro zu, z. B. für einen Bad-Umbau oder die Installation eines Treppenlifts.

Hilfen für ambulant betreute Wohngruppen

Pflegebedürftige erhalten auch Zuschüsse, wenn sie nicht mehr zu Hause, sondern in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben. Maximal vier Bewohner mit mindestens Pflegegrad 1 können einen Einrichtungszuschuss von jeweils 2.500 Euro in Anspruch nehmen. Auch eine gemeinsame Organisationskraft wird monatlich mit jeweils 214 Euro unterstützt.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Hilfebedarf dürfen einen fixen Betrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen geltend machen. Die Pauschale liegt für alle Pflegegrade bei 125 Euro monatlich. Der Betrag ist frei verwendbar. Häufig wird er für eine Haushaltshilfe eingesetzt.

Pflegegrad 1 - Leistungen und Voraussetzungen

Besonderheit bei Pflegegrad 1: noch kein Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Da Menschen mit Pflegegrad 1 noch weitestgehend selbstständig zurechtkommen, bestehen für Betroffene noch keine Leistungsansprüche wie Pflegegeld, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege oder Kostenübernahme bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim. Auch die häusliche Pflegehilfe durch einen ambulanten Dienst kann zwar im Zusammenhang mit einer Selbstversorgung in Anspruch genommen werden, allerdings nur, wenn Pflegebedürftige die Kosten für diese Grundpflege privat übernehmen.

Sollte sich der Unterstützungsbedarf im Alltagsleben allerdings erhöhen, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Antrag auf eine neue Begutachtung zu stellen. Wird bei der Einstufung dann Pflegegrad 2 festgestellt, erhält eine pflegebedürftige Person bereits 316 Euro Pflegegeld von der Pflegeversicherung bzw. kann Pflegesachleistungen bis zu einer Summe von monatlich 689 Euro in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad 5 liegen die Ansprüche bei 901 Euro Pflegegeld bzw. 1.995 Euro pro Monat. Auch für Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege können ab Pflegegrad 2 zusätzliche Geldleistungen abgerufen und damit pflegende Angehörige erheblich entlastet werden.

Pflegegrad 1 – Leistungen für Angehörige

Angehörige, die eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 1 im häuslichen Umfeld unterstützen, z. B. Ehepartner, Kinder, Nachbarn, erhalten keine direkten Geldleistungen aus der Pflegeversicherung. Auch Ansprüche auf eigene soziale Absicherung können erst erworben werden, wenn Pflegegrad 2 besteht. Allerdings kann ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 1 den ihm zustehenden monatlichen Betreuungs- und Entlastungsbetrag frei einsetzen und z. B. ganz oder anteilig an unterstützende Angehörige oder Nachbarschaftshelfer geben.

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