Pflegegrad 3 – Leistungen
und Voraussetzungen

Von den 4,3 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland sind etwa 1,2 Millionen Menschen in ihrer Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt. Wird Pflegegrad 3 anerkannt, können die Betroffenen erhebliche Unterstützung aus der Pflegeversicherung erhalten.

Pflegegrad 3 – kurz erklärt

  • Seit 2017 gibt es statt der früheren Pflegestufen fünf Pflegegrade, die als Grundlage für die Berechnung von Pflegeleistungen dienen. Pflegegrad 3 ist einer dieser fünf offiziellen Pflegegrade.
  • Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz trat ein neues Begutachtungsverfahren, das sogenannte Neue Begutachtungsassessment (NBA) in Kraft. Ein Gutachter ermittelt zusammen mit dem Pflegebedürftigen dessen Alltagskompetenz und den Unterstützungsbedarf in verschiedenen Lebensbereichen.
  • Es gibt sechs wesentliche Bereiche der Selbstständigkeit, die bewertet werden und in das Gutachten einfließen. Dabei werden körperliche und psychische Einschränkungen berücksichtigt sowie Wahrnehmungseinschränkungen.
  • Am Ende der Beurteilung erfolgt eine Einordnung des individuellen Unterstützungsbedarfs anhand von Punkten auf einer Punkteskala. Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag vorliegt.
  • Eine Punktzahl zwischen 47,5 und 69,9 führt zu Pflegegrad 3.

Voraussetzungen für den Pflegegrad 3

  • Die Pflegebedürftigkeit muss schwer und auch dauerhaft sein. Betroffene müssen mindestens sechs Monate auf die Hilfe von anderen Menschen angewiesen sein.
  • Ein Gutachter kommt auf Antrag ins Haus des Pflegebedürftigen und bewertet die Einschränkung der Selbstständigkeit. Dabei zählen der augenscheinliche Hilfebedarf im Moment des Besuchs und zusätzlich vorliegende medizinische und pflegerische Unterlagen wie beispielsweise ein Pflegetagebuch.
  • Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Begutachtung der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten der medizinische Dienst der Privaten MEDICPROOF.
  • Der Experte bestätigt schwere Einschränkungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten und vergibt den Pflegegrad 3.

Leben Sie so, wie Sie wollen. Selbst bei Pflegebedürftigkeit

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Geldleistungen bei Pflegegrad 3

Pflegegeld

Übernehmen Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Pflege, hat ein zu Hause wohnender Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 Anspruch auf monatlich 545 Euro Pflegegeld.

Pflegesachleistung

Gibt es keine Pflegepersonen im privaten Umfeld, die die Pflege zu Hause sicherstellen können, kann ein Pflegebedürftiger den sogenannten Aufwendungsersatz erhalten. Die häusliche Pflegehilfe wird dann durch einen ambulanten Pflegedienst geleistet. Dafür steht einem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 ein monatlicher Höchstbetrag von 1.298 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Leistungen müssen privat bezahlt werden.
Hinweis: Pflegegeld und häusliche Pflegehilfe können auch kombiniert werden. Beratung erhalten Betroffene bei den Krankenversicherungen, bei ambulanten Pflegediensten, bei privaten Beratungsstellen wie beispielsweise bei der Firma compass private pflegeberatung oder bei Pflegestützpunkten.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim kann in besonderen Situationen sinnvoll sein, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Phase mit erhöhtem Pflegebedarf. Ziel einer solchen Versorgung ist die Rückkehr in das eigene Zuhause mit nachfolgender ambulanter Betreuung. Einem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 steht eine Summe von bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr zu, für bis zu acht Wochen. Wenn im laufenden Jahr keine Leistungen aus dem Bereich der Verhinderungspflege beansprucht wurden, kann der in diesem Bereich nicht abgerufene Betrag genutzt werden, um die Phase der Kurzzeitpflege entsprechend zu verlängern.

Verhinderungspflege

Auch pflegende Angehörige fallen einmal aus, beispielsweise weil sie selbst krank sind, eine Kur benötigen oder verreisen. Ein Pflegebedürftiger kann für einen solchen Zeitraum Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Anstelle des Angehörigen übernehmen dann professionelle Pflegekräfte, z. B. ein ambulanter Pflegedienst, die häusliche Versorgung. Bei anerkanntem Pflegegrad 3 stehen dafür bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung, für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Wurde im laufenden Jahr noch keine Kurzzeitpflege beansprucht, können die Mittel der Kurzzeitpflege auch in die Verhinderungspflege umgeleitet werden. Dann steht bei Pflegegrad 3 eine Summe von maximal 2.418 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Wichtig zu wissen: Während der Verhinderungspflege erhält ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 zusätzlich die Hälfte seines Pflegegelds, also monatlich 272,50 Euro.

Pflegegrad 3

Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 3

Entstehen Versorgungslücken in einem grundsätzlich funktionierenden privaten Pflegeumfeld, können Pflegebedürftige diese durch Angebote der Tages- oder Nachtpflege ausgleichen. Hierbei handelt es sich um eine teilstationäre Versorgung, die die häusliche Pflege ergänzt. Voraussetzung ist die Transportfähigkeit der pflegebedürftigen Person. Bei Pflegegrad 3 stehen hierfür monatlich bis zu 1.298 Euro zur Verfügung.

Entlastungsleistungen

Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von einheitlich bis zu 125 Euro pro Monat. Je nach Situation und Bedürfnissen kann dieser Betrag sehr unterschiedlich genutzt werden, beispielsweise für die Bezahlung einer Haushaltshilfe, eines Einkaufsdienstes, für Betreuungs- und Aktivierungsangebote oder für eine Begleitung zum Arzt oder zu kulturellen Veranstaltungen.

Vollstationäre Versorgung im Pflegeheim

Sollte eine häusliche Versorgung nicht möglich sein, haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 die Möglichkeit, eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim in Anspruch zu nehmen. Hierfür steht ein monatlicher Betrag von 1.262 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus anfallende Kosten müssen selbst getragen werden.

Sonstige Leistungen bei Pflegegrad 3

Kostenlose Beratung

Gerade zu Beginn und bei fortschreitender Pflegebedürftigkeit sind Pflegebedürftige und deren Angehörige auf fachliche Beratung angewiesen, um die Herausforderungen des Pflegealltags zu meistern. Beratungsstellen, etwa bei Versicherung in einer privaten Pflegepflichtversicherung, oder die Firma compass private pflegeberatung und Pflegestützpunkte bieten kostenlose Beratung an.

Kostenlose Pflegekurse

Pflegefachkräfte besprechen typische Pflegesituationen und zeigen pflegerische Handgriffe, um Angehörigen und ehrenamtlichen Pflegepersonen den Pflegealltag zu erleichtern. Besonders wichtig sind das richtige Heben und Umsetzen von Pflegebedürftigen, um Gesundheitsschäden bei Pflegepersonen zu vermeiden.

Pflegehilfsmittel

Durch gezielten Einsatz von Pflegehilfsmitteln, z. B. Gehhilfen, Rollstuhl, Badewannenlift, können Pflegebedürftige Einschränkungen ausgleichen und wieder selbstbestimmter leben. Hilfsmittel können die Mobilität sichern, die Kommunikation mit anderen stärken oder die individuelle Lebensqualität erhöhen.

Zuschüsse für Wohnraumanpassung

Verändern sich Gesundheitszustand und Lebensverhältnisse, muss häufig der Wohnraum angepasst werden. Mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme können Umbauten bezuschusst werden, z. B. die Installation eines Treppenlifts oder der Einbau einer ebenerdigen Dusche.

Zuschüsse für ambulant betreute Wohngruppen

Finanzielle Unterstützung für eine Wohnraumanpassung erhalten auch Wohngemeinschaften, die ambulante Pflege benötigen. Die maximale Förderhöhe liegt bei 16.000 Euro pro Wohngruppe. Weitere 10.000 Euro Gründungszuschuss können beantragt werden, wenn eine neue Wohngemeinschaft entsteht. Außerdem gibt es die Möglichkeit, eine Koordinations-/Organisationsperson zu beschäftigen und finanziell zu bezuschussen. Hierzu stehen jeder pflegebedürftigen Person der Wohngruppe 214 Euro monatlich zur Verfügung.

Pflegegrad 3 – Leistungen für Angehörige

Pflegegeld wird grundsätzlich an die pflegebedürftige Person selbst ausgezahlt. Personen, die pflegebedürftige Menschen im häuslichen Umfeld versorgen, z. B. Ehepartner, Kinder, Schwiegertöchter, erhalten keine direkten Geldleistungen von der Pflegeversicherung. Im Fall eines anerkannten Pflegegrads 3 zahlt die Pflegeversicherung monatlich ­545 Euro an den Pflegebedürftigen.

Der Versicherte darf das ihm zustehende Pflegegeld jedoch frei nutzen. So kann er einen Teilbetrag oder die gesamte Summe des Pflegegelds auch an die ihn versorgende Person weitergeben oder Mehrkosten ausgleichen, die durch die Pflegebedürftigkeit entstehen.

Tipp: Pflegende Angehörige können sich ihr Engagement bei der häuslichen Pflege anrechnen lassen und Ansprüche auf eigene soziale Absicherung erwerben. Es handelt sich um Leistungen der Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Details können Sie beim Bundesministerium für Gesundheit nachlesen.

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