Pflegetagebuch – Anleitung und Muster

„Ist mein Angehöriger pflegebedürftig?“ „In welchem Umfang ist seine/ihre Selbstständigkeit beeinträchtigt?“ Fragen, auf die die medizinischen Dienste der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung Antworten finden wollen. Im besten Fall zusammen mit den pflegenden Angehörigen. Dabei helfen sogenannte Pflegetagebücher oder -protokolle.

Für die Beurteilung von Pflegebedürftigkeit beauftragen die Pflegepflichtversicherer eine Gutachterin oder einen Gutachter der Medizinischen Dienste. Die Gutachterinnen und Gutachter können jedoch beim Hausbesuch nur eine „Momentaufnahme“ erheben. Verfügt der oder die Pflegebedürftige über eine gute „Tagesform“, kann das tatsächliche Bild der Selbstständigkeit schnell besser dargestellt sein, als es wirklich ist. Liegt ein ausgefülltes Pflegetagebuch vor, liefert es wichtige Hinweise zum tatsächlichen Pflegealltag und schafft so eine wertvolle Grundlage für die Gutachterinnen und Gutachter.

Begutachtung von Kindern und Erwachsenen

Seit dem 1. Januar 2017 gilt das „Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)“. Kernstück der PSG-II-Reform: ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Dieser ist weiter gefasst und berücksichtigt die Beeinträchtigung eines Menschen und seinen Hilfsbedarf viel individueller. Die Begutachtung von Pflegebedürftigen erfolgt nach einem ganz neuen Schema.

Mit dem „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“ wird die Pflegebedürftigkeit von Kindern oder Erwachsenen in fünf Pflegegrade – statt wie früher in drei Pflegestufen – eingeteilt. Bisher haben Gutachter hauptsächlich auf die körperliche Leistungsfähigkeit geachtet und den damit verbundenen täglichen Hilfebedarf in Minuten ermittelt. Jetzt steht der gesamte Mensch im Mittelpunkt – mit all seinen Fähigkeiten und dem Grad seiner Selbstständigkeit im Alltag. Heute werden nicht nur die motorischen Fähigkeiten geprüft, sondern z. B. auch demenzielle Erkrankungen bei der Zuordnung zu einem Pflegegrad einbezogen.

Muster Pflegetagebuch

Für sechs verschiedene Lebensbereiche des täglichen Lebens werden im Rahmen des „Neuen Begutachtungsinstruments (NBI)“ Punkte vergeben. Dazu werden die Gutachterin oder der Gutachter durch 64 Fragen geführt, die laut den neuen Begutachtungsrichtlinien zu beantworten sind. Je geringer die Selbstständigkeit des Betroffenen ist, desto höher ist die Punktzahl – und desto höher fallen am Ende der Pflegegrad und die mit ihm verbundenen Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung aus. Interessant: Die meisten Pflegezusatzversicherungen übernehmen diese Feststellungen der Medizinischen Dienste. Damit gilt in der Pflegezusatzversicherung der gleiche Pflegegrad wie in der Pflegepflichtversicherung. Eine zusätzliche Untersuchung ist nicht erforderlich.

Übrigens: Selbstverständlich können Angehörige bei dem Termin dabei sein und so auch die Anmerkungen aus dem Pflegeprotokoll bei Nachfragen erläutern.

Pflegezusatz­versicherung

Leben Sie so, wie Sie wollen. Selbst bei Pflegebedürftigkeit. Die Pflegezusatz­versicherungen der DKV können dabei helfen, selbst zu bestimmen, was gut für Sie ist. Sie entscheiden, wie und in welchem Umfang Sie betreut und gepflegt werden.

Pflegetagebuch/-protokoll als Vorlage

Je genauer und gewissenhafter das Pflegetagebuch/-protokoll geführt ist, desto besser unterstützt es später das Gespräch mit der Gutachterin oder dem Gutachter. Der Aufwand beim Erstellen eines Pflegeprotokolls ist geringer, als viele meinen, denn es gibt Vorlagen, die einfach auszufüllen sind.

Achten Sie aber darauf, dass Sie immer ein aktuelles Muster verwenden, in dem alle Änderungen von 2017 enthalten sind. Auch etwaige spätere Aktualisierungen durch den Gesetzgeber sollten regelmäßig berücksichtigt werden.

Kostenfreie Muster für Pflegetagebücher/-protokolle

Ein aktualisiertes Muster eines Pflegetagebuches/-protokolls, das allen derzeitigen Anforderungen entspricht, können Sie bei der DKV hier herunterladen.
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