Gut zu wissen: der Unterschied zwischen Reha und Kur

Worin genau besteht eigentlich der Unterschied zwischen einer Reha und einer Kur? Wer hat Anspruch auf diese Leistungen? Und wer bezahlt das alles? Hier sind wertvolle Infos und Tipps, damit es mit einer Kur oder Reha auch klappt.

Der Unterschied zwischen Reha und Kur

„Ich gehe zur Kur!“ Noch immer ist die Kur in aller Munde. Dabei taucht der Begriff schon seit der Gesundheitsreform im Jahr 2000 im Gesetz gar nicht mehr auf. Stattdessen ist dort seither von „ambulanten und stationären Vorsorgeleistungen“ die Rede.

Und damit ist auch schon ein Unterschied zwischen einer Reha und einer Kur erklärt.

Denn: Bei einer Kur geht es darum, die Gesundheit zu erhalten bzw. zu festigen. Eine Kur, auch Vorsorgekur genannt, richtet sich daher eher an gesunde Menschen. Sie ist in erster Linie präventiv, also vorbeugend.

Die schnelle Frage zum Thema:

Wissen Sie, wann Sie Anspruch auf eine Kur haben?

Wissen Sie, wann Sie Anspruch auf eine Kur haben?

Mit Rehabilitationsmaßnahmen zurück in den Job

Eine Reha hingegen nehmen bereits erkrankte Menschen in Anspruch. Rehabilitationsmaßnahmen dienen dazu, die Gesundheit nach einer Erkrankung oder einem Unfall wieder herzustellen bzw. den Gesundheitszustand zu verbessern.

Reha ist die Kurzform von Rehabilitation. Das Wort hat seinen Ursprung im Lateinischen, es bedeutet so viel wie „wiederherstellen“. Mit einer Reha sollen die Betroffenen ihre Arbeitsfähigkeit zurückerlangen, damit sie zurück in ihren Job können. Sie soll helfen, um wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.

Ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen

Rehabilitationsmaßnahmen zählen zu den gesetzlichen Sozialleistungen. Sie können ambulant oder stationär erfolgen. Eine Reha kommt bei starken gesundheitlichen Einschränkungen, z. B. als Anschlussheilbehandlung nach Operation, Schlaganfall oder Herzinfarkt infrage.

Auch bei einer psychosomatischen Krankheit können Berufstätige zur Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit eine Reha in Anspruch nehmen. Menschen erhalten zudem eine Reha, wenn so eine Pflegebedürftigkeit abgewendet werden kann.

Eine Reha kann zudem einen wichtigen Beitrag bei der Entwöhnung von Suchtmitteln, z. B. bei einer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, leisten.

Was ist eine Vorsorgekur?

Ein Unterschied zwischen Reha und Kur liegt darin, dass eine Kur präventiv ist. Sie soll die Gesundheit erhalten. Wie die Reha kann auch sie ambulant stattfinden. Oft bietet sich aber ein stationärer Kuraufenthalt in einer speziellen Kurklinik an.

Wer nimmt eine Vorsorgekur in Anspruch? Zu den Hauptgründen für eine Kur zählen

  • Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates, zum Beispiel bei Rheuma,
  • Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes oder
  • Atemwegsbeschwerden.

Psychische Belastungen können ebenfalls durch eine Vorsorgekur gemildert werden. Für Eltern besteht die Möglichkeit zu einer Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur.

Mal richtig wieder zu Kräften kommen?

Gönnen Sie während Ihrer Kur auch Ihrem Geldbeutel Erholung. Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte, die Zimmerkosten einer Begleitperson oder auch Kosten für Telefongespräche oder für die Anreise von Besuchern und vieles mehr können Sie mit dem Kurtagegeld verringern.

Kostenträger von Kur und Reha

Die gesetzlichen Zuzahlungen gibt es nur für Patienten, die ihre Kur/Reha über die gesetzliche Krankenversicherung oder einen anderen gesetzlichen Reha-Träger bewilligt bekommen haben. Für diesen Personenkreis besteht die Möglichkeit, Zuzahlungen über einen Kurtarif abzudecken. Besteht ein solcher Tarif nicht, sind die Zuzahlungen vom Patienten zu leisten.

Finanziert die Deutsche Krankenversicherung DKV für die Kunden mit einer Krankheitskostenvollversicherung eine Reha-Maßnahme (z. B. eine medizinisch notwendige Anschlussheilbehandlung, für die bei einem gesetzlichen Reha-Träger kein Anspruch besteht), fallen grundsätzlich keine Zuzahlungen an. Allerdings bieten einige Rehakliniken sogenannte Luxusleistungen (z. B. Suiten mit Meerblick) an. Diese über das medizinisch notwendige Maß hinausgehenden Aufwendungen können durch den Abschluss eines zusätzlichen Kurtagegeldes abgedeckt werden.

Im Falle einer Reha zahlen in aller Regel die Sozialversicherungsträger.

Die gesetzlichen Reha-Träger sind

  • die Rentenversicherung,
  • die gesetzliche Krankenversicherung,
  • die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft),
  • die Beihilfestelle,
  • die Agentur für Arbeit, Sozialamt, Jugendhilfe.

Krankenkasse und Rentenversicherung

Grundsätzlich gilt: Der Kostenträger bei Rentnern ist in der Regel die gesetzliche Krankenkasse. Bei Berufstätigen ist es meist der jeweils zuständige Rentenversicherungsträger.

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten bei Arbeitsunfällen oder -schäden. Auch bei Schäden auf dem direkten Arbeitsweg können die Betroffenen auf die Berufsgenossenschaften zählen. Eine private Unfallversicherung tut mehr:

Sie deckt Unfälle rund um die Uhr ab, ob in der Freizeit, in der Schule oder im Beruf. Die Leistungen der Unfallversicherung finden Sie hier.

Zuzahlung durch den Patienten

Bei einer Reha entscheidet der jeweilige Versicherungsträger über die Art der Maßnahme, die Reha-Einrichtung und die Dauer des Aufenthalts. Persönliche Wünsche bezüglich des Termins und des Orts können dabei aber durchaus Berücksichtigung finden. Auch eine Vorliebe für bestimmte Reha-Einrichtungen können Betroffene nennen.

Wichtig zu wissen: Die Patienten sind jeweils anteilig an den Kosten der Reha beteiligt. Sie leisten eine Zuzahlung. Gesetzlich Versicherte zahlen ab dem 18. Lebensjahr für jeden stationären Kurtag 10 Euro. Bei ambulanten Kuren müssen die Übernachtungskosten sowie Zuzahlungen zu Heil- und Arzneimitteln in der Regel selbst bezahlt werden. Etwaige Zuschüsse decken damit nicht immer alle Kosten ab.

Bei privat Versicherten hängt der Anspruch vom jeweiligen Vertrag ab. Es gibt die Möglichkeit, Kur- bzw. Reha-Tagegelder abzuschließen. Die DKV etwa zahlt bis zu 160 Euro Tagegeld für ambulante und stationäre Kuraufenthalte.

Darüber hinaus bietet die DKV für gesetzlich und privat Versicherte auch den Tarif KKHT an. Dieser sieht ein Tagegeld sowohl für die stationäre Kur/Reha als auch darüber hinaus für die stationäre Krankenhausbehandlung vor. Die Tarife KKHT und KKUR können auch in Kombination miteinander abgeschlossen werden.

Noch ein wichtiger Aspekt:

Beihilfeberechtigte haben bei der Kur/Reha in aller Regel eine Versorgungslücke, weil die Beihilfestellen grundsätzlich nur eine Quote übernehmen. Daher ist es insbesondere für den beihilfeberechtigten Personenkreis ratsam, die Kur/Reha durch entsprechende Tarife mit in den Versicherungsschutz aufzunehmen.

Private Krankenkassen als Kostenträger in Spezialfällen

Private Krankenversicherungen gehören nicht zu den gesetzlichen Reha-Trägern. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Kostenübernahme bei einer Anschlussheilbehandlung aber dennoch möglich.

Tipp: Es lohnt sich ein Blick auf die DKV-Homepage.

Wer hat Anspruch auf Kur oder Rehabilitationsmaßnahme?

Auch in Bezug auf den Anspruch besteht ein Unterschied zwischen Reha und Kur. Was vielen vielleicht nicht bewusst ist: Einen Anspruch auf eine Kur oder eine Reha hat grundsätzlich jeder, der gesetzlich kranken- bzw. rentenversichert ist.

Und: In der Regel steht diesen Versicherungsnehmern nach vier Jahren erneut eine solche Maßnahme zu.

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