Einbruch – Versicherung
und Wertermittlung

Alle 5 Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Was können Sie tun, wenn Sie selbst betroffen sind? Und welche Maßnahmen helfen bereits im Voraus?

Was tun Sie nach einem Einbruch?

Eine aufgebrochene Wohnungstür, offene Schränke und Schubladen, der Hausrat liegt überall verteilt. Für Betroffene eines Wohnungseinbruchs ist ein solches Szenario beim Heimkommen ein emotionaler Schock: Unbekannte haben die Privatsphäre aufs Tiefste verletzt, das Zuhause hat seine Unversehrtheit als persönlicher Schutzraum verloren. Dazu kommt der finanzielle Schaden. Und dann sind oft auch persönliche Gegenstände, wie das Familienerbstück, womöglich für immer verloren. Trotz des Schreckens sollten Sie so rasch wie möglich die richtigen Schritte einleiten – wenn das allein schwerfällt, bitten Sie um Hilfe. Vielleicht kann ein Verwandter, ein Nachbar oder Freund Sie unterstützen. Als Erstes verständigen Sie die Polizei, damit diese die Spuren sichern kann. Ist die Spurensicherung abgeschlossen, sollten Sie klären: Was fehlt? Welche Gegenstände sind beschädigt? Am besten dokumentieren Sie den Tatort und die Schäden fotografisch.

Die Folgen eines Einbruchs sind leichter zu bewältigen, wenn man eine Hausratversicherung abgeschlossen hat. Denn dann müssen Sie sich zumindest um die finanziellen Folgen des Diebstahls und der Reparaturkosten keine Sorgen machen. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung, um den Einbruch zu melden. Um schnell und einfach festzustellen, welche Dinge fehlen, sollten Sie zum Beispiel nach dem Einzug in Ihre Wohnung oder Ihr Haus eine Liste mit allen Wertgegenständen in Ihrem Haushalt anfertigen und diese auch regelmäßig immer wieder aktualisieren. Das erleichtert es im Schadensfall, eine „Stehlgutliste“ mit entsprechenden Nachweisen für Polizei und Versicherung zu erstellen.

Tipp: Halten Sie regelmäßig Rücksprache mit Ihrem Versicherungsberater. Sollte sich bei Ihren Angaben etwas verändert haben – sei es durch einen Umzug oder eine besonders teure Anschaffung –, melden Sie dies unbedingt bei Ihrer Versicherung.

Bestens abgesichert

Mit der ERGO Hausratversicherung sind Sie bei einem Einbruch bestens abgesichert. Unsere Versicherung ersetzt nicht nur Ihre beschädigten beziehungsweise gestohlenen Sachen zum Wiederbeschaffungswert. Auch die Kosten für beim Einbruch beschädigte Türen oder Fenster werden übernommen.

Wertermittlung und Stehlgutliste

Als Versicherter sind Sie in der Nachweispflicht. Das heißt, Sie müssen belegen können, welche Gegenstände entwendet wurden. Je genauer die Liste ist, desto besser. Dies ist dann einfacher, wenn Sie eine Liste mit allen Wertgegenständen in Ihrem Haushalt anfertigen und immer aktuell gehalten haben.

Geben Sie zu jedem Gegenstand möglichst viele Informationen an (z. B. Hersteller, Marke, Seriennummer, spezielle Merkmale, Händler, Kaufdatum und -preis). Falls vorhanden, fügen Sie auch Belege und Zertifikate bei. Wenn Sie bei der Erstellung der Liste nicht sicher sind, wie viel ein Gegenstand wert ist, lassen Sie ihn begutachten und schätzen. Am besten fotografieren Sie wertvolle Gegenstände direkt nach dem Kauf und fügen sie der Liste hinzu.

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Sehen Sie hier, welche drei Irrtümer Einbrechern das Handwerk erleichtern.

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Diese sollte aber natürlich nicht in fremde Hände geraten – bewahren Sie sie deshalb an einem sicheren Ort auf. Auf keinen Fall sollten Zertifikate und Rechnungen bei den Wertgegenständen aufbewahrt werden, sondern möglichst an einem anderen Ort. Eine solche Aufstellung vereinfacht nicht nur die Wertermittlung gestohlener Gegenstände, sondern auch von beschädigtem Hausrat. Wertgegenstände wie zum Beispiel Schmuck, Bargeld oder Wertpapiere sind bis zu einer festgelegten Entschädigungsgrenze mitversichert. Erkundigen Sie sich bei Abschluss der Versicherung, was bis zu welchem Wert versichert ist, gegebenenfalls sind Zusatzbausteine sinnvoll (etwa eine spezielle Gegenstandsversicherung). Hier hilft Ihnen Ihr ERGO Berater vor Ort weiter.

Anhand der Liste der Wertgegenstände können Sie im Ernstfall nachvollziehen, welche Gegenstände beim Einbruch gestohlen oder beschädigt wurden. Erstellen Sie dann eine Stehlgutliste mit allen in der Liste wichtigen Informationen aus der Zusammenstellung der Wertgegenstände. So kann diese Liste zu einer zentralen Hilfe für die Polizei und die Versicherung werden.

Versicherungssumme überprüfen

Von der Versicherung erhalten Sie den „Wiederbeschaffungswert“. Das heißt den Betrag, den Sie für den Ersatz einer Sache (in neuwertigem Zustand) aufbringen müssten. Welchen Teil der Kosten die Police tatsächlich abdeckt, hängt unter anderem von der gewählten Versicherungssumme ab. Ist die Versicherungssumme zu niedrig gewählt, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor. Heißt, im Schadensfall wird der Schaden immer nur anteilig übernommen, und zwar im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert des Hausrats. Die ERGO verzichtet bei einer Versicherungssumme von mindestens 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche auf die Anrechnung einer möglichen Unterversicherung. Ihre Versicherungssumme sollte der so errechneten Summe entsprechen. Bis zu dieser Höhe ersetzt ERGO Ihnen jeden durch Ihre Hausratversicherung versicherten Schaden.

Wichtig: Fahrräder können bei ERGO durch den Baustein Fahrradschutz u. a. gegen Diebstahl versichert werden. Auch hier sind neben der Fahrrad-Rahmennummer Fotos und Rechnung hilfreich.

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