Rauchmelder wohin? So schützen sich Mieter und Eigentümer richtig

Rauchwarnmelder sind die wichtigste Investition in Sachen Brandschutz. Doch Rauchmelder wohin im Raum platzieren? Welche Räume sind Pflicht? Und: Wie montieren Sie Rauchmelder richtig?

Rauchmelder wohin im Raum?

Wo Sie die Rauchmelder platzieren, spielt für Ihren optimalen Schutz eine wichtige Rolle. Die Geräte gelten als wichtigste Investition in Sachen Brandschutz. Grundsätzlich gilt: Montieren Sie Rauchmelder, auch Feuermelder oder Rauchwarnmelder genannt, mittig an der Zimmerdecke. In der Regel genügt ein Rauchmelder für einen 60 m2 großen Raum. Achtung: Bei räumlichen Besonderheiten wie Trennungen durch Möbel oder Stellwände benötigen Sie mindestens einen Rauchmelder pro Teilbereich. Ist ein größerer Raum ungewöhnlich geschnitten, etwa in L-Form, sind zwei Rauchmelder an der Decke sinnvoll.

In welchen Räumen Rauchmelder installieren?

Im Falle einer Rauchbildung warnen Rauchmelder mit akustischen Alarmsignalen – daher ist es wichtig, dass Sie den Alarm hören. Für den Mindestschutz sollten Sie in jedem Schlaf- und Kinderzimmer sowie in allen Fluren Feuermelder installieren. Auch Wohnräume, die regelmäßig zu Schlafzwecken genutzt werden, wie z. B. Einzimmerappartements, sind Schlafräume. Für zusätzlichen Schutz sorgen Rauchmelder in allen Aufenthaltsräumen sowie im Keller und Dachgeschoss. Verzichten Sie in Küche und Bad auf herkömmliche Rauchmelder: Aufsteigender Wasserdampf würde zu zahlreichen Fehlalarmen führen. Alternativ bieten sich für diese Räume spezielle hitze- oder küchentaugliche Sensoren an.

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Wie sollten Sie Feuermelder montieren?

Bringen Sie das Gerät immer gemäß der Anleitung des Herstellers an und verwenden Sie bei der Montage dafür die beigefügten Schrauben oder Klebepads. Rauch steigt nach oben, montieren Sie deshalb Feuermelder immer an der Zimmerdecke und vor allen Dingen waagerecht. Halten Sie sich an den Mindestabstand von 50 cm zu Wänden, Balken, Lampen und Abzügen. Wichtig: Streichen Sie Rauchwarnmelder nicht mit Farbe an und verdecken Sie die Geräte auch nicht durch Schränke.

Wenn Sie in einer Wohnung mit Dachschrägen leben, ist auch hier eine möglichst waagerechte Positionierung wichtig. Da sich im Falle eines Brandes, ab einer Dachneigung von 20°, sogenannte Wärmepolster unter dem First bilden – was die Erkennung von Rauch verhindert –, müssen Rauchmelder mit einem Abstand von 50 bis 100 cm unter der Deckenspitze angebracht werden.

Gesetzliche Rauchmelderpflicht in Deutschland

In Deutschland gilt die gesetzliche Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten in allen 16 Bundesländern. So sorgen Rauchmelder für wertvolle Sekunden zur Lebensrettung. In nur 30 Sekunden kann ein Feuer außer Kontrolle geraten, in fünf Minuten ein Zimmer niederbrennen. Treffen kann es jeden, weil längst nicht nur fahrlässiges Verhalten wie mangelhaft gelöschte Zigaretten oder Kerzen zum Inferno führen. Viele Brände entstehen durch Kabelbrand, Kurzschlüsse in Elektrogeräten oder Brandstiftung.

Rauchmelder richtig montieren

Gibt es unterschiedliche Vorschriften in den einzelnen Bundesländern?

Die Antwort lautet: Ja! Bei der gesetzlichen Rauchmelderpflicht in Deutschland gibt es lokale Unterschiede. Das Rauchmelder-Infoportal dokumentiert den aktuellen gesetzlichen Stand für alle Bundesländer.

Mieter oder Vermieter – wer muss sich kümmern?

In der Pflicht stehen Eigentümer beziehungsweise Vermieter. Sie müssen Neubauten mit Rauchmeldern ausstatten. In Bestandsbauten müssen die Eigentümer, bei einer Mietwohnung also die Vermieter, Rauchmelder anbringen, allerdings gelten dabei unterschiedliche Übergangsfristen. Einzige Ausnahme: Sachsen. Für dortige Bestandsbauten besteht noch keine Nachrüstpflicht.

Wer muss sich um die Wartung von Rauchmeldern kümmern?

Jedes Bundesland kann selbstständig darüber entscheiden, welche Partei für die Wartung verantwortlich ist. Während die Länder Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Kontrolle durch den Eigentümer oder den Vermieter vorsehen, kann die Fürsorge in den restlichen Bundesländern auf den Mieter übertragen werden. Diese Pflicht sollten Sie im Mietvertrag festhalten. Um eine reibungslose Funktion von Rauchwarnmeldern sicherzustellen, sind regelmäßige Kontrollen – mindestens alle zwölf Monate – nötig. Halten Sie sich bei der Pflege der Rauchmelder an die Herstellerangaben. Dokumentieren Sie den Prüfungsvorgang mit dem Datum von Prüfung, Batteriewechsel und Abstauben. Und vor allem: Seien Sie gewissenhaft – im Fall der Fälle kann dies Leben retten.

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