Unterversicherung Hausrat – worauf Versicherungsnehmer achten müssen

Die meisten Menschen unterschätzen, welche Werte sie zu Hause haben. Damit laufen sie Gefahr einer Unterversicherung im Hausrat. Lesen Sie, was das bedeutet und wie Sie vorbeugen können. Mit Wertermittlungsbogen zum Download.

Wie ermitteln Sie die Versicherungssumme für eine Hausratversicherung?

Die Versicherungssumme ist die maximale Summe, die Sie in einem Schadensfall ausgezahlt bekommen, wenn Ihr gesamter Hausrat zerstört würde. Es gibt zwei Möglichkeiten, diese Versicherungssumme zu berechnen.

Sie können sich für das Quadratmetermodell entscheiden. Das bedeutet, es wird eine pauschale Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart. Je nach Versicherer liegt diese Mindestversicherungssumme zwischen 650 und 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Die zweite Möglichkeit nennt sich Versicherungssummenmodell. Hierbei ermitteln Sie den tatsächlichen Wert Ihres Hausstandes.

Der Vorteil beim Quadratmetermodell: Ist der Hausrat mehr wert als die pauschale Versicherungssumme, zahlt die Versicherung bei einem Teilschaden trotzdem den vollen Schaden.

Das gilt jedoch nicht für einen Totalschaden. In diesem Fall ist die Entschädigung auf die Versicherungssumme begrenzt. Ist Ihr Hausrat also mehr wert als die pauschal ermittelte Versicherungssumme, sollten Sie Ihre Versicherung entsprechend anpassen, um bei einem Totalschaden den vollen Versicherungsschutz zu haben.

Was bedeutet Unterversicherung bei der Hausratversicherung?

Ein Problem beim Versicherungssummenmodell ist eine mögliche Unterversicherung. Dieser Fall tritt ein, wenn der Wert der versicherten Haushaltsgegenstände höher ist als die Versicherungssumme. Dies kann passieren, wenn Sie bei der Ermittlung die Werte Ihres Hausrats zu niedrig geschätzt haben.

Um die Entschädigung zu berechnen, wird im Falle einer Unterversicherung folgende Berechnungsformel genutzt:
Schadensbetrag x Versicherungssumme/Versicherungswert = Entschädigung.

Ein Beispiel: Ihr Hausrat ist tatsächlich 50.000 Euro wert. Sie haben aber nur 25.000 Euro (50 %) versichert. Entsteht Ihnen ein Schaden von 20.000 Euro, zahlt die Versicherung auch nur anteilig 50 %, in diesem Fall 10.000 Euro.

Wer das Risiko solch einer Kürzung vermeiden will, sollte bei den Versicherungsbedingungen den Unterversicherungsverzicht wählen – also die Versicherungssumme über das Quadratmetermodell berechnen lassen.

ERGO Hausratversicherung

Für Ihre Einrichtung haben Sie lange gespart. Die ERGO Hausratversicherung entschädigt Ihre zu Schaden gekommenen Sachen, z. B. durch ausgetretenes Leitungswasser, zum Neuwert. Und mit zusätzlichen Bausteinen können Sie Ihren Versicherungsschutz passend auf Ihren Haushalt zuschneiden.

Was mache ich, wenn sich der Wert meines Hausrats verändert?

Es gibt immer wieder Anlässe, nach denen der Hausrat plötzlich viel mehr oder viel weniger wert ist. Dies kann ein Umzug in eine kleinere Wohnung sein, das Zusammenziehen mit dem Partner, eine Erbschaft oder die Anschaffung wertvoller Einrichtungsgegenstände.

Um eine zu niedrige Versicherungssumme auszuschließen, aber auch um eine eventuelle Überversicherung zu vermeiden, sollten Sie bei großen Veränderungen die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung prüfen und sie gegebenenfalls kurzfristig anpassen.

Ein Tipp: Eine Überversicherung kann auch entstehen, wenn es mehrere Versicherungsverträge in einem Haushalt gibt, zum Beispiel weil der neue Partner eine eigene Hausratversicherung in die Partnerschaft einbringt.

Hilfreich: Wertermittlungsbogen als Checkliste zum Download

Um den genauen Wert aller Haushaltsgegenstände zu ermitteln und keine Unterversicherung in der Hausratversicherung zu riskieren, ist eine präzise Berechnung notwendig. Jedes Stück im Haushalt ist dabei zu berücksichtigen. Damit Sie nichts vergessen, empfiehlt es sich, mit einem Wertermittlungsbogen jedes Zimmer zu betrachten und alles darin aufzulisten.

Wertermittlungsbogen
Hier können Sie solch eine Checkliste direkt herunterladen und ausfüllen.

Wichtig bei der Wertermittlung: Sie müssen für den gesamten Hausrat nicht den Zeitwert, sondern den Neuwert (Wiederbeschaffungswert) berücksichtigen. Ein weiterer Knackpunkt sind Wertsachen wie Schmuck, Kunstgegenstände, Briefmarken, Münzen, Gold oder Bargeld. Für Wertsachen gibt es eine Obergrenze für die Entschädigung, die meistens bei 20 bis 30 % der Versicherungssumme liegt. Bei teureren Wertsachen empfiehlt sich also, die Versicherungssumme aufzustocken.

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