Urban Beekeeping – das sollten Sie beachten

Immer mehr Städter begeistern sich für die Bienenhaltung. Doch dürfen Mieter einfach so einen Bienenkasten aufstellen?

Der Zuwachs an Hobbyimkern

in der Stadt ist bundesweit überdurchschnittlich hoch. Denn urbane Regionen können für Bienen geeignete Lebensräume sein. Anders als in ländlichen Gebieten gibt es in der Stadt keine Monokulturen, sondern eine vielfältige Auswahl an unterschiedlichen Blüten. Dies sichert ein breites Angebot an Nektar. Auch der großflächige Einsatz von Pestiziden, die schädlich für Bienen sein können, ist in Städten nicht üblich.

Damit Sie aus Schaden klug werden

Die ERGO Privat-Haftpflichtversicherung bietet günstigen und leistungsstarken finanziellen Schutz, damit Sie als Hobbyimker jederzeit abgesichert sind.

Das Bienensterben

In Westeuropa ist der Bienenbestand laut Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) seit 1980 deutlich zurückgegangen: von vier auf jetzt nur noch zwei Millionen Völker. Auch hierzulande werden immer weniger Blüten bestäubt: Derzeit gibt es 700.000 Völker, kurz vor der deutschen Wiedervereinigung waren es 1,8 Millionen. Allerdings sind sich Experten uneinig, ob es sich nicht zum Teil eher um ein Imkersterben handelt: Während mehr ältere Hobbyimker aufhören, kommen weniger jüngere nach. Mit dem Bienensterben beschäftigt sich der Dokumentarfilm „Der Untergang der Bienen“.

Bienenkästen zur Bienenhaltung

Bienenhaltung auf dem eigenen Grundstück

Grundsätzlich darf jeder auf seinem eigenen Grundstück Bienen halten. Es gibt aber Einschränkungen: Für große, fest errichtete Bienenhäuser ist oft eine Baugenehmigung erforderlich. Selbst ein Holzgestell mit sechs Bienenstöcken wird als bauliche Anlage angesehen, die den Eigenarten des jeweiligen Baugebietes entsprechen muss. Wie viele Bienenstöcke in das Gebiet passen, entscheidet die Behörde. Dabei spielt es eine Rolle, ob die Bienenhaltung als ortsüblich gilt. Wer sich Bienen zulegen möchte, sollte sich daher zuvor an seine Baubehörde wenden.

Urban Beekeeping - Wenn Mieter Bienen halten möchten

Bienen sind keine Kleintiere, die Mieter ohne Zustimmung des Vermieters halten dürfen. Ihre Haltung auf dem Balkon gehört nicht mehr zur vertragsgemäßen Nutzung der Mietwohnung. Vor dem Anschaffen eines Bienenvolkes sollten Interessierte die Zustimmung des Vermieters einholen. Welche baurechtlichen Regeln einzuhalten sind, richtet sich nach der Größe der Bienenbehausung. Um der guten Nachbarschaft willen informieren Sie besser die Nachbarn im engeren Umkreis. Ein Glas Honig kann vielleicht später den einen oder anderen versöhnen.

Stadtimkern auf den Dächern Berlins

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Haftung für die Bienen

Verursachen Bienen einen Schaden – z. B. verschmutzte Gegenstände, Arztkosten oder Schmerzensgeld –, muss der Imker ihn auch ersetzen. Es lohnt sich, einen Blick in die Police der Privat-Haftpflichtversicherung zu werfen. Denn in vielen Fällen sind Schäden durch Bienenhaltung nach einem Bienenstich abgedeckt. Wenn nicht, empfiehlt sich eine Erweiterung des Versicherungsschutzes. Bienenhalter, die Mitglied in einem Verband sind, sind durch die Haftpflichtversicherung ihres Imkerlandesverbandes abgesichert. Übrigens: Falls im Frühjahr ein Bienenschwarm „auszieht“, um sich eine neue Bleibe zu suchen, muss ihn sein Eigentümer verfolgen. Ansonsten wird der Schwarm herrenlos (§ 961 BGB). Es gilt: Sein Eigentümer darf bei der Verfolgung auch fremde Grundstücke betreten, haftet aber für dabei verursachte Schäden (§ 962 BGB).

Vorbereitung für Neuimker

Wer Bienen halten will, muss das gemäß der Bienenseuchenverordnung beim Veterinäramt seiner Gemeinde anmelden. Falls bestimmte ansteckende Krankheiten bei einem Tierbestand auftreten, haben Bienenhalter Anzeigepflichten. In einigen Bundesländern müssen Bienenhalter sich auch bei der Tierseuchenkasse anmelden. Obwohl Schulungen nicht vorgeschrieben sind, ist eine Beratung durch den örtlichen Imkerverein empfehlenswert. Am Anfang kann auch ein Imkerpate eine große Unterstützung sein.

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