Weihnachtsgeschenke umtauschen – diese Möglichkeiten gibt es

Zu Weihnachten wollen wir unseren Liebsten eine Freude machen. Doch was passiert, wenn das Geschenk nicht gefällt? Wenn es defekt ist oder die Größe nicht passt? Können Beschenkte jederzeit die Weihnachtsgeschenke umtauschen?

Hat der Beschenkte ein Recht auf Rückgabe oder Umtausch?

Im stationären Handel besteht kein generelles Rückgaberecht. Gefällt eine Ware nicht, kann sie nicht einfach umgetauscht werden. Allerdings nehmen manche Händler gekaufte Waren aus Kulanz zurück, um die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten. Die Rückgabe im Onlinehandel ist leichter, da der Kunde hier ein gesetzliches Widerrufsrecht hat.

Anders ist die Lage, wenn ein gekauftes Produkt defekt ist: In diesem Fall kann der Kunde seine Ansprüche aus der sogenannten Sachmängelhaftung auch beim stationären Händler geltend machen – bei Neukäufen zwei Jahre lang. Nach einer Gesetzesänderung vom 1. Januar 2022 gilt: Tritt ein Mangel während dieser zwei Jahre auf, hat der Käufer immer vier Monate Zeit, seine Rechte geltend zu machen – auch, wenn dadurch die Zweijahresfrist überschritten wird. Das gilt auch bei reduzierter Ware oder bei Sonderangeboten. Bei Gebrauchtwaren kann der Händler die Gewährleistungsfrist vertraglich auf ein Jahr beschränken.

Im ersten Jahr muss der Käufer nicht beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat. Bemängelt er das Produkt erst nach Ablauf von zwölf Monaten, muss er jedoch belegen, dass es bereits beim Kauf defekt war. Diese Frist betrug früher sechs Monate und wurde Anfang 2022 verlängert. Nach wie vor gilt: Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, den Kaufpreis direkt erstattet zu bekommen. Stattdessen muss er dem Händler zuerst die Möglichkeit geben, das Produkt zu reparieren oder mangelfreien Ersatz zu liefern.

Eine Frist für diese Nachbesserung muss der Kunde dem Verkäufer seit Anfang 2022 nicht mehr setzen. Nun gilt: Wenn der Verkäufer nach Meldung des Mangels durch den Kunden genug Zeit hatte, für Abhilfe zu sorgen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Eine feste Zeitspanne gibt es hier nicht, der Zeitraum sollte aber dem jeweiligen Problem angemessen sein. Der Rücktritt muss ausdrücklich gegenüber dem Vertragspartner erklärt werden. Danach müssen Ware und Geld jeweils wieder zurückgegeben werden. Bei einem Rücktritt wegen Mängeln muss der Verkäufer die Rücksendekosten tragen
(§ 475 Abs. 6 BGB).

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Weihnachtsgeschenke umtauschen im Geschäft

Wollen Sie im Geschäft ein Weihnachtsgeschenk umtauschen, weil es Ihnen nicht gefällt, brauchen Sie einen kulanten Händler. Am besten ist es, schon beim Kauf nach den Konditionen für den Umtausch zu fragen und sich diese schriftlich geben zu lassen. Denn: Da der Händler nur aus Kulanz den Umtausch erlaubt, darf er auch selbst die Voraussetzungen festlegen – wie zum Beispiel die Vorlage des Kassenbons. Oft stehen Umtauschfristen auf dem Kassenbon oder als Aushang an der Kasse.

Wichtig ist, beim Umtausch den Kassenbon mitzunehmen. Wurde die Ware per Lastschrifteinzug bezahlt, etwa per Kartenzahlung, reicht oft auch der Kontoauszug. Im besten Fall sollte sich auch noch das Preisetikett an der unbenutzten Ware befinden. Wichtig ist, dass der gekaufte Artikel nicht beim Kunden beschädigt wurde.

Der Kunde, der ein Geschenk zurückgeben will, hat übrigens keinen Anspruch auf die Auszahlung des Warenwerts. Stattdessen bieten viele Händler einen Gutschein in der Höhe des Kaufpreises an. Dieser ist in der Regel drei Jahre gültig, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Auf solche Einlösefristen sollten Sie auch achten, wenn Sie zu Weihnachten mit einem Gutschein beschenkt wurden.

Eine Frau hält ein hübsch verpacktes Geschenk in ihren Händen.

Weihnachtsgeschenke umtauschen im Onlinehandel

Einfacher ist es, Weihnachtsgeschenke von Lieferungen aus dem Onlinehandel umzutauschen. Dazu zählt alles, was im Internet, per E-Mail, SMS, Telefon, Brief oder Fax bestellt wurde. Hier gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen – ausgenommen sind zum Beispiel verderbliche oder maßgefertigte Waren sowie entsiegelte CDs und Hygieneartikel.

Wichtig zu wissen: Die Frist zum Widerruf läuft ab dem Datum der Lieferung, nicht ab dem Zeitpunkt der Rechnung beziehungsweise der Bestellung. Der Widerruf muss ausdrücklich gegenüber dem Händler erfolgen, zum Beispiel per E-Mail. Wenn Sie einfach die Ware ohne Ankündigung zurückschicken, gilt dies nicht als Widerruf. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Die Rücksendung muss innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Widerruf erfolgen. Wegen der Feiertage gewähren viele Händler zu Weihnachten auch längere Rücksendefristen. Dabei ist der Kunde nicht verpflichtet, die Ware in der Originalverpackung zurückzusenden. Für den Verkäufer wäre dies allerdings von Vorteil, weil der Wert einer Ware ohne Originalverpackung meist sinkt. Eine Ausnahme sind Waren, bei denen die Verpackung zum Produkt gehört, etwa bestimmte Sammlerfiguren, die ohne Originalverpackung keinen Sammlerwert mehr haben.

Sobald die Verkaufsstelle die Ware zurückerhalten hat, erstattet sie den Kaufpreis. Seit Juni 2014 gilt die Regelung, dass der Verbraucher unabhängig vom Warenwert die Rücksendekosten bezahlen muss. Viele Händler übernehmen jedoch nach wie vor die Rücksendung auf ihre Kosten. Ob dies der Fall ist, können Sie in den Liefer- und Rücksendebedingungen bei den Versandhändlern nachlesen.

Die schnelle Frage zum Thema:

Haben Sie schon mal Weihnachtsgeschenke umgetauscht, die Ihnen nicht gefallen haben?

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Umtauschrecht: Was tun, wenn das online bestellte Geschenk zu spät angekommen ist?

Ärgerlich ist es, wenn das im Internet bestellte Geschenk erst nach Weihnachten ankommt. Gut zu wissen: Die Liefertermine, die Onlineshops angeben müssen, sind verpflichtend. Wird eine Ware zu spät geliefert, haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Der Widerruf

Bis zum Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt der Ware können Sie Ihre Bestellung in einem Onlinegeschäft widerrufen. Wenn also abzusehen ist, dass die Ware zu spät geliefert wird, können Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Kommt die Ware trotz Widerruf doch noch bei Ihnen an, müssen Sie die Kosten für die Rücksendung übernehmen, sofern der Verkäufer Sie in seiner Widerrufsbelehrung darüber informiert hat.

2. Der Rücktritt vom Vertrag

Wollen Sie wegen einer verzögerten Lieferung vom Vertrag zurücktreten, müssen Sie dem Lieferanten zunächst eine neue, angemessene Frist zur Lieferung setzen. Erst wenn diese Frist erneut verstreicht, ohne dass Sie die Ware erhalten haben, können Sie vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen.

Wird die Ware trotzdem noch geliefert und der Verkäufer wünscht deren Rücksendung, muss er die Rücksendekosten tragen.

Ein Hinweis: Manche Händler versuchen, ihren Kunden statt des bestellten Produktes eine Alternative anzubieten. Sie müssen solche Ersatzprodukte nicht akzeptieren, sondern haben ein Recht darauf, genau das zu erhalten, was Sie bestellt haben. Lesen Sie, was Sie für das sichere Onlineshopping sonst noch beachten müssen.

Diese Umtauschfristen gelten

Wer gern im Onlinehandel bestellt, sollte folgende Umtauschfristen beachten für den Fall, dass er Weihnachtsgeschenke umtauschen möchte:

  • Widerrufsfrist: 14 Tage (ab Erhalt der Ware)
  • Versand der Ware nach Widerruf: 14 Tage
  • Im Fall eines Defekts: zwei Jahre Gewährleistung
  • Bei defekter benutzter Ware: mindestens ein Jahr Gewährleistung
  • Bei einem Umtausch aus Kulanz entscheidet der stationäre Händler über die Umtauschfrist

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