Wie Sie Mietnomaden erkennen und loswerden

Mietnomaden beziehen Wohnungen von vornherein mit der Absicht, keine Miete zu bezahlen. Sie warten, bis die Vermieter sie aus der Wohnung klagen, und verschwinden häufig erst nach einem Gerichtsurteil. Für die Eigentümer bedeutet das viel Ärger, Zeit und hohe Kosten. Doch wie kann man Mietnomaden bereits vorab erkennen und auch wieder loswerden?

Mietnomaden erkennen

Es ist nicht einfach, Mietnomaden vorab zu erkennen. In Städten mit hohem Leerstand sind sie besonders aktiv, da hier Vermieter froh sind, wenn sich überhaupt jemand für eine Wohnung interessiert.

Häufig versuchen die Kriminellen, mit Äußerlichkeiten zu blenden. Als Vermieter sollten Sie sich daher darauf konzentrieren, möglichst viele belegbare Informationen über den Bewerber zu sammeln. Überprüfen Sie unbedingt die Bonität des potenziellen Mieters. Holen Sie sich dazu eine Schufa-Auskunft, richten Sie eine Anfrage an den bisherigen Vermieter und lassen Sie sich den Ausweis zeigen. Viele Mietnomaden können Sie so bereits vorab erkennen.

Wenn Sie sich für einen Kandidaten entschieden haben, sollten Sie eine Kaution zumindest teilweise vor der Schlüsselübergabe einfordern. Das schreckt Mietnomaden eher ab, denn diese wollen das in der Regel nicht zahlen und versuchen, Sie zu vertrösten.

Wenn Sie beim Auswählen von Mietern keine Erfahrung haben, kann Ihnen ein versierter Makler helfen. Das kostet zwar Geld, senkt aber das Risiko, auf Betrüger hereinzufallen.

Mietnomaden loswerden

Wenn Sie trotz aller Vorsichtsmaßnahmen an Mietnomaden geraten sind, sollten Sie zu rechtlichen Mitteln greifen, um diese wieder loszuwerden. Wenn Ihre Mieter die Wohnungsmiete nur teilweise oder gar nicht zahlen, können Sie ihnen kündigen. Das ist prinzipiell schon bei einem Rückstand von zwei Monatsmieten möglich.

Viele Mietnomaden werden Ihre Immobilie jedoch trotz Kündigung nicht verlassen. Denn sie wissen, dass Sie als Vermieter erst weitere Rechtsmittel ausschöpfen müssen, bevor Sie die Wohnung legal räumen lassen können.

Ihr nächster Schritt, um die Mietnomaden loszuwerden, ist daher eine Räumungsklage vor dem zuständigen Amtsgericht. Ein solcher Prozess kann – je nach der Auslastung des Gerichts – bis zu einem Jahr dauern. In dieser Zeit werden die Mietnomaden in der Wohnung bleiben. Selbst mit einem Urteil müssen Sie häufig noch eine Zwangsvollstreckung beantragen.

Auch wenn Sie es gerne tun möchten: Setzen Sie Mietnomaden keinesfalls eigenhändig vor die Tür und räumen Sie nicht heimlich deren Wohnung aus – für solche Formen des Hausfriedensbruchs drohen empfindliche Strafen!

Gibt es eine Versicherung gegen die Schäden durch Mietnomaden?

Erst mit der Zwangsvollstreckung kann die Polizei Ihre Wohnung räumen. Ihre Mieter sind dann aber meist schon in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ausgezogen und wiederholen ihr Vorgehen beim nächsten Vermieter. Ihnen hinterlassen Sie oftmals nur eine renovierungsbedürftige Wohnung. Der finanzielle Schaden ist hoch – durch Mietausfall, Renovierungs-, Entsorgungs- und Gerichtskosten.

Die ERGO Wohngebäude­versicherung – für ganz viel Sicherheit unter einem Dach

Mit der ERGO Wohngebäudeversicherung können Sie für Ihr Haus Ihren persönlichen Schutz zusammenstellen – individuell und flexibel. Und für noch mehr Sicherheit können Sie einfach weitere Bausteine hinzuwählen. Zum Beispiel den Baustein Vermieter Plus: Er schützt Vermieter bei Schadensfällen, die rund um das Eigentum auftreten, dazu gehören auch Schäden durch Mietnomaden.

Können Mietnomaden-Datenbanken helfen?

Es gibt diverse Listen und Datenbanken, die Auskunft über potenzielle Mietnomaden geben. Die Deutsche Mieter Datenbank gilt dabei als die bekannteste und seriöseste unter den Mietnomaden-Listen.

Ihr potenzieller Mieter könnte aber auch Probleme bereiten, obwohl er keinen Eintrag in solch einer Kartei hat. Zudem sind die Dienste aus datenschutztechnischen Gründen umstritten.

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