Bestattungsverfügung – so erhalten Sie eine Beerdigung nach Ihren Wünschen

Der Tod ist für die Hinterbliebenen eine große Belastung. In einer Bestattungsverfügung können Sie festhalten, wie Sie sich zum Beispiel Ihre Trauerfeier und Beerdigung wünschen. So ersparen Sie Ihren Angehörigen schwere Entscheidungen.

Warum eine Bestattungsverfügung?

Das Befassen mit dem eigenen Tod ist unangenehm. Doch kann dies auch einiges erleichtern für die Ihnen besonders nahestehenden Menschen. Zum Beispiel wissen diese dann, wie Sie sich Ihre Beerdigung vorstellen. Dies können Sie in einer Bestattungsverfügung genau regeln.

Mal andersherum gedacht: Wüssten Sie, was sich Ihre engsten Angehörigen im Todesfall wünschen würden? Eine Urnenbestattung? Eine Trauerfeier auf See? Eine Beisetzung zu ihrer Lieblingsmusik?

Bindende Willenserklärung für den Todesfall

Sachlich betrachtet legen Sie in einer Bestattungsverfügung Ihre Vorstellungen fest, wie im Todesfall mit Ihnen verfahren werden soll. Sie können damit vieles regeln, vom Bestattungsort bis zur Inschrift auf Ihrem Grabstein. Leider kommt es zuweilen auch vor, dass sich die Hinterbliebenen um die Ausgestaltung der Beerdigung streiten. Mit einer Bestattungsverfügung, die juristisch betrachtet eine Willenserklärung ist, können Sie zu Lebzeiten klare Verhältnisse schaffen. Denn dieses Dokument ist für die Person, die Sie mit der Totenfürsorge betrauen, bindend.

Was bedeutet Bestattungspflicht?

In Deutschland gibt es die sogenannte Bestattungspflicht. Dabei handelt es sich um die Pflicht, für die ordnungsgemäße Bestattung eines Verstorbenen zu sorgen. Diese Pflicht trifft nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer meist die nächsten Angehörigen, nämlich in der Regel Ehepartner, volljährige Kinder, Eltern, Geschwister. In einer Bestattungsverfügung können Sie nicht nur Regelungen über Ihre Bestattung treffen, sondern auch einer bestimmten Person die Verantwortung übertragen, diese Vorgaben umzusetzen – auch gegen die Wünsche Ihrer Angehörigen. Man spricht hier auch von der Übertragung der Totenfürsorge.

Wer trägt die Kosten?

Grundsätzlich tragen die Erben die Bestattungskosten. Dies bestimmt
§ 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Schlagen alle Erben die Erbschaft aus oder sind sie nicht zahlungsfähig, müssen in der Regel die nach dem Gesetz bestattungspflichtigen Personen die Kosten tragen. Sind diese mit den Erben identisch, müssen die Erben trotz Erbausschlagung zahlen.Beauftragen Sie nun jemanden mit der Totenfürsorge, der nicht zu diesem Kreis gehört, muss dieser auch nicht die Bestattungskosten tragen. Häufig erhält diese Person als Organisator der Bestattung allerdings die Rechnungen und muss das Geld auslegen. Diese Beträge darf sie dann von den Erben oder den bestattungspflichtigen Angehörigen einfordern, was naturgemäß für Streit sorgen kann. Ist keine der infrage kommenden Personen zahlungsfähig, kann der Beauftragte auch keine Forderungen durchsetzen. Die Sozialbehörden übernehmen zwar die Kosten für eine Bestattung, wenn es keinen Nachlass gibt und die Angehörigen kein Geld haben. Hier wird aber nur ein Mindestsatz bezahlt, für Sonderwünsche ist kein Raum.

Freier Wille der Verfügung muss erkennbar sein

Die Bestattungsverfügung muss schriftlich verfasst sein. Es ist empfehlenswert, sie wie ein Testament komplett handschriftlich zu verfassen. Wichtig für ihre Wirksamkeit ist ansonsten nur: Es muss klar erkennbar sein, dass Sie die Bestattungsplanung aus freiem Willen zu Papier gebracht haben. Wenn Sie diese Erkennbarkeit sicherstellen wollen, empfiehlt sich eine Bestätigung von einem Notar oder Ihrem Hausarzt. Eine Beglaubigung ist dafür jedoch nicht zwingend notwendig.

Gedanken zur eigenen Bestattung machen

Was gehört in die Bestattungsverfügung?

Um für Klarheit zu sorgen, sollten Sie beim Verfassen folgende Punkte in die Verfügung mit aufnehmen:

  • Überschrift „Bestattungsverfügung“ oder ähnliche Formulierung
  • Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort
  • Ihre konkreten Wünsche zu Bestattungsart und Bestattungsort
  • Erstellungsort, Datum, handschriftliche Unterschrift

Haben Sie besondere Bestattungswünsche?

Darüber hinaus können Sie alle Bestattungswünsche, die Ihnen wichtig sind, mit aufnehmen. Gibt es Details bei der Bestattungsfeier, die Ihnen wichtig sind? Wie viele und welche Personen sollen eingeladen werden? Welches Institut soll die Beisetzung durchführen? Welchen Blumenschmuck wünschen Sie sich? Ist bereits eine Grabstelle vorhanden? Welche Person soll im Falle von Unklarheiten die Entscheidungen treffen?

Die Bestattungsverfügung ist „schneller“ als das Testament

Wichtig ist: Deponieren Sie Ihre Bestattungsverfügung so, dass sie nach dem Todesfall sehr schnell gefunden wird. Nur dann können die Wünsche und Vorstellungen des Erblassers auch umgesetzt werden. Sollten Sie keine Verwandten oder andere geeignete Vertrauenspersonen  haben, können Sie das Dokument in der eigenen Wohnung aufbewahren. Auch eine Hinterlegung beim zuständigen Pfarramt ist möglich. Führen Sie Ihre Bestattungswünsche hingegen nur in Ihrem Testament auf, können Ihre Hinterbliebenen sie wahrscheinlich nicht umsetzen. Das Testament wird nämlich erst Wochen nach dem Eintritt des Todesfalls vom zuständigen Nachlassgericht eröffnet. Klicken Sie hier für nähere Infos zum Verfassen eines Testaments.

Schon heute alles gut geregelt

Eine angemessene Trauerfeier und eine würdige Beerdigung kosten viel Geld. Mit einer Sterbegeldversicherung stellen Sie bereits heute sicher, dass Ihre Hinterbliebenen neben der Trauer nicht auch noch finanzielle Belastungen zu tragen haben.

Welche Bestattungsart wünschen Sie sich?

Eine der zentralen Fragen, die Sie zu Lebzeiten per Bestattungsverfügung regeln können, ist die Art der Beisetzung. Fakt ist: In Deutschland herrscht der sogenannte Friedhofszwang – die Bestattung darf nur an dafür zugelassenen Orten wie Friedhöfen stattfinden.  Eine Beerdigung im eigenen Garten ist daher beispielsweise nicht möglich. Neben der klassischen Erdbestattung im Sarg gibt es heute jedoch viele Bestattungsarten, die eine angemessene Totenfürsorge berücksichtigen.

Mit oder ohne Grabstelle?

Zunehmender Beliebtheit erfreut sich die Feuerbestattung. Etwa 60 Prozent der Menschen in Deutschland entscheiden sich dafür. Auch Seebestattungen, Waldbestattungen in speziellen Wäldern und anonyme Bestattungen oder das Verstreuen der Asche an dafür zugelassenen Orten sind möglich. Bei diesen Varianten gibt es in der Regel keine Grabstelle.

Welche Kosten sind zu erwarten?

Laut Stiftung Warentest liegen die Gesamtkosten einer Bestattung zwischen circa 3.400 und knapp 9.000 Euro. Für Ihre Angehörigen kann dies eine ernsthafte finanzielle Belastung sein. Eine Bestattung kann auch durchaus zu unwürdigen Streitigkeiten um die Kosten führen. Daher ist es sinnvoll, sich vorher finanziell abzusichern. Dies können Sie zum Beispiel in Form eines Vorsorgevertrages oder einer Sterbegeldversicherung tun.

Informieren Sie Ihre Angehörigen über Ihre Bestattungsverfügung

Zu guter Letzt: Denken Sie daran, sich mit Ihren engsten Angehörigen auszutauschen. Zunächst einmal müssen diese wissen, wo Sie Ihre Verfügung und weitere wichtige Dokumente aufbewahren. Auch aus zwischenmenschlicher Sicht ist eine klare Kommunikation hilfreich: Was ist Ihnen wirklich wichtig? Wo wollen Sie Ihre Hinterbliebenen besonders entlasten? Und wo wollen Sie ihnen Freiraum geben, Ihre Beerdigung nach eigenem Ermessen zu gestalten, um sie nicht zu sehr einzuengen?

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