Grillen auf dem Balkon: Das müssen Grillfreunde beachten

Sonnenschein und hohe Temperaturen locken viele an den Grill – auch auf dem eigenen Balkon. Doch ist das ohne Einschränkungen erlaubt?

Grillen – beliebt bei Jung und Alt

Egal, ob es das erste Angrillen oder das hundertste Würstchen ist: Auf den leckeren Grillspaß freuen sich viele. Nach einer Studie des Marktforschungsunternehmens POSpulse grillen 97 Prozent aller Deutschen gern, 89 Prozent besitzen sogar einen eigenen Grill. Bei Grillrezepten werden die Deutschen kreativ: Zwar gaben sie insgesamt allein 1,2 Milliarden Euro für Grillfleisch aus; neben Bratwurst und Steak landen aber zunehmend auch Obst, Gemüse und Veggie-Alternativen auf dem Rost.

Passend abgesichert?

Kommt es zu Auseinandersetzungen mit Ihren Nachbarn oder Vermietern, weil diese gar kein Verständnis für Ihr Grill-Event haben, oder aber werden Sie von den Grillfeten Ihrer Nachbarn eingeräuchert, so hilft der ERGO Rechtsschutz mit dem Lebensbereich Wohnen.

Grillen auf dem Balkon: auch wenig Platz sinnvoll nutzen

Ein lauer Grillabend lässt sich auch dann genießen, wenn man keinen Garten hat. Denn auch auf dem Balkon – sei er noch so klein – kann das Grillen Freude machen. Ausreichend Bewegungsfreiheit ist dennoch wichtig, um sicher mit dem heißen Grill hantieren zu können. Multifunktionale Möbel helfen Ihnen dabei, Platz auf dem Balkon zu sparen. Ein Klapptisch, der an Wand oder Geländer befestigt wird, sorgt im Handumdrehen für mehr Freiraum beim Grillen. In Sitzmöbeln mit integriertem Stauraum kann beispielsweise Grillkohle oder Blumenerde verstaut werden. Sie können auch zu Balkonmöbeln im Baukastenprinzip greifen. Diese lassen sich je nach Situation umbauen und als Sitzfläche, Tisch oder Grillablage nutzen.

Nutzen Sie das Balkongeländer, um Pflanzenkästen zu befestigen. Darin könnten Sie mediterrane Kräuter wie Thymian oder Rosmarin pflanzen. Diese sind pflegeleicht und geben Ihren Grillgerichten die richtige, frische Würze. Hängetaschen, die Sie ebenso am Geländer befestigen können, bewahren Grillbesteck sicher auf. Mit kleinen Lampions oder einer Lichterkette sorgen Sie nicht nur für Beleuchtung, sondern auch für eine angenehme Atmosphäre.

Holzkohlegrill oder Elektrogrill?

Insbesondere dann, wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen und auf dem Balkon grillen möchten, sollten Sie sich genau überlegen, welcher Grill der richtige für Sie ist. Der Holzkohlegrill gilt bei vielen als Klassiker, hat aber ein Manko: die Rauchentwicklung. Der Rauch kann schnell in die Nachbarwohnung ziehen und so die Nachbarn belästigen. Wenn Sie nicht auf Holzkohle verzichten wollen, sollten Sie immer die Rauchentwicklung im Auge behalten. Nutzen Sie am besten Aluschalen und reinigen Sie den Grillrost nach jeder Nutzung – so gelangt weniger Fett in die Glut und damit entsteht dann weniger Rauch.

Unser Tipp: ein Elektro- oder Gasgrill! Denn die entwickeln weniger Rauch als ein Holzkohlegrill. Viele Grillfans sind sogar überzeugt, dass sie der klassischen Variante geschmacklich in nichts nachstehen. Und die Varianten habe noch mehr Vorteile: Sie sind schneller betriebsbereit, werden nicht so heiß und sind leichter zu reinigen.

Übrigens: Achten Sie beim Grillen auf dem Balkon – unabhängig von der Art des Grills – immer darauf, dass ausreichend Platz zu Möbeln, Pflanzen oder der Fassade besteht.

Grillen auf dem Balkon: Was ist erlaubt?

Grillen auf dem Balkon – was ist erlaubt?

Eine bundeseinheitliche Rechtslage oder eine Art „Grillrecht“, was das Grillen auf dem Balkon angeht, besteht nicht. Je nach Region gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen.

Laut Deutschem Mieterbund (DMB) ist das Grillen auf dem Balkon von Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt (so wie auch für Terrasse oder Garten),

  • wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag oder der Hausordnung verboten ist;
  • und nur, wenn die Nachbarn hierdurch nicht beeinträchtigt werden, allen voran durch Qualm und Geruch.

In der Regel schreiben Hausordnung und Mietvertrag vor, ob das Grillen auf dem Balkon, im Garten oder auf der Terrasse erlaubt ist. Prüfen Sie also diese Dokumente, bevor Sie das erste Mal auf Ihrem Balkon den Grill anwerfen. Denn wer ein Grillverbot missachtet, riskiert eine Abmahnung oder sogar die fristlose Kündigung durch den Vermieter. Auch Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern müssen sich an die Hausordnung halten, die von der Eigentümergemeinschaft verabschiedet wurde.

Ist es offiziell erlaubt, bleibt die Frage, wie oft und wann gegrillt werden darf. Hierzu entscheiden die Gerichte sehr unterschiedlich: von jährlich viermal bis 24 Uhr hin zu 20- bis 25-mal im Jahr für jeweils zwei Stunden und bis maximal 21 Uhr. Fest steht: Rücksicht auf Ihre Nachbarn sollten Sie immer nehmen, auch was die Lautstärke angeht. Zwischen 22 und 6 Uhr herrscht Nachtruhe.

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Du wirst im neuen Zuhause jede Nacht vom Lärm der Nachbarn geweckt und selbst Gespräche bringen nichts? Dafür gibt es den ERGO Rechtsschutz im Lebensbereich Wohnen. Damit du dein gutes Recht bekommst.

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Auf gute Nachbarschaft – mit Rücksichtnahme

Ebenso sollten Ihre Nachbarn vor übermäßigem Rauch geschützt werden – ein Grundsatz, den übrigens sowohl Mieter wie auch Eigentümer beherzigen sollten. Eine Beeinträchtigung durch Rauchentwicklung kann sogar eine Ordnungswidrigkeit nach dem Immissionsschutzgesetz darstellen, die mit einer Geldbuße bestraft wird.

Wenn es doch mal zum Streit mit den Nachbarn kommt, hilft ein klärendes Gespräch oft mehr als der juristische Weg. Auch eine Mediation kann ein sinnvoller Weg der Konfliktlösung sein.

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