Grillen in der Stadt – was ist erlaubt?

Grillen in der Stadt: Ob Balkon, Garten oder öffentliche Plätze – es gibt verschiedene Möglichkeiten, in der Stadt zu grillen. Doch was sollten Sie dabei beachten?

Grillen in der Stadt: keine verbindliche Regelung

Das Grillen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt. So haben mehrere Gerichte das Grillen in der Stadt auch auf dem Balkon von Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen als üblich eingestuft.

Umstritten ist aber, was „üblich“ genau bedeutet: Wie oft und wie lange darf man auf Balkons, Terrassen oder im Garten grillen? Dazu existieren viele Einzelurteile mit sehr unterschiedlichen Angaben: Von 4-mal im Jahr über 1-mal im Monat bis zu 25-mal im Jahr, lauteten die Urteile verschiedener Gerichte. Manchmal gibt es auch Beschränkungen bei Dauer oder Uhrzeit. Es existiert also kein Urteil mit einer allgemein verbindlichen Regelung. Hier gilt vielmehr: wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn Sie auf dem Balkon grillen möchten, sprechen Sie dies also besser vorher mit den Nachbarn ab.

Allerdings kann das Grillen im Mietvertrag verboten sein. Wenn Sie ein solches Grillverbot nicht beachten, riskieren Sie eine Abmahnung oder eine Kündigung.

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Grillen auf dem Balkon

Beim Grillen auf dem Balkon von Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen sind die Nachbarn meist in unmittelbarer Nähe. Grillen ist auf dem Balkon zwar grundsätzlich erlaubt, ein Verbot kann dennoch im Mietvertrag oder der Hausordnung festgelegt werden. Was Sie beachten müssen, um Ärger mit den Nachbarn oder dem Vermieter zu vermeiden, erfahren Sie in unserem Beitrag Grillen auf dem Balkon.

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Gasgrill in Wohnanlagen: Das müssen Sie beachten

Der Gasgrill wird bei Hobbygrillern immer beliebter. Wenn genug Platz auf dem Balkon ist, bietet ein Gasgrill in Wohnanlagen viele Vorteile. Er schafft mehr Hitze als ein Elektrogrill und rußt nicht im Gegensatz zum Grill mit Holzkohle. Außerdem entsteht keine Asche, die nach dem Barbecue auf den Balkon des Nachbarn wehen könnte. Für eine gute Nachbarschaft gerade bei dichter Bebauung sollten Sie bei einem Gasgrill in Wohnanlagen die Haube geschlossen halten. So entsteht Rauch nur beim Wenden des Grillguts, und gerade die Rauchentwicklung beim Grillen ist häufig Stein des Anstoßes in einer Wohnanlage.

Grillen auf dem Balkon

Gasflasche vor direkter Sonne schützen

Während der Grillsaison sollte die Gasflasche möglichst nicht direkter Sonne ausgesetzt sein. Denn bei hohen Temperaturen dehnt sich das Gas aus, der Druck in der Flasche steigt an. Das erhöht die Gefahr, dass Gas durch Materialermüdung austreten kann. Also stellen Sie die Flasche am besten in den Schatten. Das kann mit einem Gasgrill in Wohnanlagen schwierig sein, wenn der Balkon oder die Terrasse nach Süden ausgerichtet ist. Schützen Sie Grill mitsamt Gasflasche dann zumindest mit einer Abdeckhaube vor direkter Sonneneinstrahlung. Grillen Sie länger nicht, zum Beispiel wenn Sie in Urlaub fahren, sollten Sie die Flasche vom Gasgrill abmontieren und sicher lagern.

Gasflasche nicht im Keller lagern

Der ideale Lagerort für Gasflaschen ist ein überdachter und kühler Platz im Freien. Ideal ist ein Carport – doch die sind in Wohnanlagen rar. Im Keller haben Gasflaschen nichts zu suchen. Da Flüssiggas schwerer als Luft ist, besteht nämlich die Gefahr, dass es sich bei Austritt in tieferen Stellen unbemerkt sammelt. Dadurch besteht Explosionsgefahr etwa beim Licht-Einschalten. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, bringen Sie die Gasflasche zum Ende der Grillsaison am besten zum Händler zurück.

Der ERGO Unfallschutz

Auch wenn man vorsichtig mit Grill, Gasflasche & Co. hantiert: Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und ein Unfall ist schnell passiert. Der ERGO Unfallschutz bietet leistungsstarke finanzielle und praktische Hilfe. Die Basis bildet immer eine Kapital- oder Rentenleistung bei Invalidität. Dazu können Sie alle weiteren Leistungen, die Ihnen wichtig sind kombinieren.

Wie zum Beispiel die Assistenzleistung RehaHilfe Aktiv, diese bietet bei schweren Verletzungen einen persönlichen Unfall-Manager, der Sie auf den Weg zurück in den Alltag begleitet. Informieren Sie sich.

Grillen im Garten

Das Grillen im Garten ist wegen der größeren Abstände zu den Nachbarn weniger problematisch als auf dem Balkon. Auch hier gibt es keine juristisch verbindliche Regelung, sondern lediglich Einzelurteile.

Grillen im Garten – was ist erlaubt

  • Holzkohlegrills sind beim Grillen im Garten generell erlaubt. Dennoch sollten Sie auf die Rauchentwicklung achten.
  • Oberstes Gebot beim Grillen im Garten ist Rücksichtnahme: Der Rauch sollte nicht in Garten und Haus der Nachbarn ziehen.
  • Ebenfalls wichtig beim Grillen im Garten: die Nachtruhe – daher sollte es ab 22 Uhr ruhiger zugehen.

Der richtige Abstand zu den Nachbarn

Um beim Grillen im Garten die Nachbarn so wenig wie möglich zu belästigen, sollten Sie den Grill möglichst weit weg vom Grundstück des anderen aufstellen. In einem Einzelurteil stellte das Gericht fest, dass der Grill sogar 25 Meter vom Haus des Nachbarn entfernt am äußersten Rand des Gartens aufgestellt werden muss. Welche Entfernung groß genug ist, ist jedoch nicht juristisch festgelegt. Dies hängt von den Verhältnissen vor Ort ab.

Öffentliche Plätze: Regelungen unterschiedlich

Um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden, sind öffentliche Plätze eine Alternative zum Grillen. Wer öffentliche Plätze zum Grillen nutzt, sollte vorher prüfen, wo das Grillen überhaupt erlaubt ist.

In Wäldern, Naturschutzgebieten und auf landwirtschaftlichen Flächen ist das Grillen in der Regel durch Landesgesetze verboten. Für Grünflächen in der Stadt gibt es Regelungen der Kommunen. In Berlin ist das Grillen in Parks auf ausgewiesenen Grillplätzen möglich. In München gibt es beispielsweise Grillzonen entlang der Isar. Und vergessen Sie nicht, nach dem Grillen wieder aufzuräumen und den Müll zu entsorgen.

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