Paket-Versicherung – welche Rechte habe ich?

Der Online-Handel boomt, und entsprechend groß ist die Flut an Sendungen, die Paketdienste zu transportieren haben. Doch was tun, wenn Ihre Bestellung beschädigt oder gar nicht ankommt? Wir erklären, welche Rechte Sie haben und wann die Paket-Versicherung greift.

Hochkonjunktur für Paketdienste

Paketdienste wie DHL, Hermes, UPS & Co. haben Hochkonjunktur. 2020 transportierten sie in Deutschland mehr als vier Milliarden Kurier-, Express- und Paketsendungen – ein neuer Rekord. Getrieben durch den zunehmenden Online-Handel, rechnet der Bundesverband Paket und Expresslogistik bis 2025 mit einem jährlichen Wachstum von sieben Prozent. Wenn angesichts solcher Mengen nicht jedes Paket seinen Empfänger schadensfrei erreicht oder auch mal eine Sendung verloren geht, kann dies nicht verwundern.

Paket beschädigt

Kommt ein Paket äußerlich beschädigt bei Ihnen an, können Sie die Annahme verweigern. Alternativ bitten Sie den Zusteller, in seiner Anwesenheit das Paket öffnen und den Inhalt auf Schäden überprüfen zu können. Dazu ist er aber rechtlich nicht verpflichtet. Ist die Ware defekt, haben Sie zwei Möglichkeiten: Paketannahme verweigern oder die Sendung lediglich vorläufig annehmen (entsprechendes Formular des Zustelldienstes verwenden). Schäden, die Sie nach dem Auspacken bemerken, müssen Sie innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt schriftlich beim Verkäufer melden. Erkundigen Sie sich auch, was mit der defekten Ware passieren soll, und machen Sie zur Sicherheit Fotos von Karton sowie Inhalt.

Annahme durch Nachbarn

Für den Fall, dass der Paketbote Sie nicht persönlich antrifft und versucht, die Sendung stattdessen beim Nachbarn abzugeben, gilt: Geschieht das spontan und ohne Auftrag zur Annahme, ist der Nachbar nicht verantwortlich für den Zustand des Pakets. Also steht Ihnen als Käufer das nachträgliche Reklamationsrecht zu. Das Gleiche gilt übrigens, wenn ein Händler Sie verpflichtet, Sendungen schon bei der Annahme auf Schäden zu überprüfen. Hierfür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Passend abgesichert

Ärger wegen eines verschwundenen oder beschädigten Pakets? Damit Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen wirksam geschützt sind, ist die Absicherung des privaten Lebensbereichs mit dem Vertragsrechtsschutz unerlässlich.

Sendung nicht geliefert

Wenn eine Bestellung nicht bei Ihnen ankommt und Sie einen Verlust vermuten, kontaktieren Sie den Absender. Dieser kann dann beim beauftragten Zustelldienst einen Nachforschungsauftrag über die Sendungsnummer stellen. Je länger die Suche dauert, umso wahrscheinlicher ist der Verlust des Pakets.

ERGO Rechtsschutz - Privat

Du erhältst plötzlich Rechnungen für Dinge, die du bei der privaten Online-Nutzung gar nicht gekauft hast? Dafür gibt es den ERGO Rechtsschutz im Privatbereich. Damit du dein gutes Recht bekommst.

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Paket-Versicherung: Bis zu welchem Warenwert sind Pakete versichert?

Die meisten Paketdienste haften bei einer Paket-Versicherung für einen Warenwert bis 500 Euro. Darüber hinaus erfolgt keine Erstattung, wenn eine Sendung verloren geht. Das bedeutet: Wer Produkte mit einem höheren Anschaffungswert versichern will, sollte beim ausgewählten Paketdienst eine zusätzliche Transportversicherung abschließen. Die Kosten für eine Höherversicherung variieren je nach Anbieter. DHL beispielsweise sichert für 18 Euro zusätzlich das Risiko von Verlust und Beschädigung der Ware auf dem Transportweg bis zum Maximalbetrag von 25.000 Euro ab.

Unabhängig vom Versicherungsschutz können Privatpersonen bei beschädigter Ware vom Verkäufer eine Ersatzlieferung oder Geld zurückfordern. Selbst wenn der Paketdienst den Schaden verursacht hat und dieser erst später gemeldet wird, gilt: Der Verkäufer, sofern gewerblich tätig, haftet EU-weit.

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