Paketannahme verweigern: wichtige Hinweise

Zwar flacht der große Boom im Onlinehandel nach zwei Jahren Corona-Pandemie ab, doch nach wie vor kaufen Kunden gern im Internet ein. Was ist zu beachten, wenn Sie es sich nach einem Kauf anders überlegen und die Paketannahme verweigern möchten?

Kennen Sie das? Sie haben in einem Onlineshop Spielzeug für Ihre Kinder, eine schicke Sommerjacke oder Bluetooth-Lautsprecher bestellt. Doch nun stellen Sie fest, dass Sie das bestellte Produkt doch nicht brauchen: Der Nachwuchs hat das Spiel bereits, die Jacke passt nicht zum Lieblingskleid, ein Freund rät Ihnen von diesen Lautsprechern ab. Was nun?

Zwei Wochen Widerrufsfrist im Versandhandel

Laut Gesetz haben Sie beim Onlineshopping ein 14-tägiges Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht. Fristbeginn ist der Tag, an dem Sie die Ware erhalten haben. Manche Onlinehändler gewähren sogar freiwillig eine längere Widerrufsfrist. Sinnvoll ist es, für die Rücksendung die vom Händler bereitgestellten Retourenaufkleber zu nutzen. So kann dieser die Sendung schnell bearbeiten. Wenn Sie online bestellte Ware rechtssicher zurückgeben und Ihr Geld zurückbekommen wollen, ist der Widerruf die beste Möglichkeit.

Doch was ist, wenn Sie eine Warensendung, noch eingepackt, erst gar nicht in Empfang nehmen wollen? Dies empfiehlt sich insbesondere bei Paketen, die Sie zugesandt bekommen, ohne sie überhaupt bestellt zu haben. So etwas kommt im Rahmen diverser Betrugsvarianten immer häufiger vor. Hier können Sie kommentarlos die Annahme des Pakets verweigern. Wie das genau funktioniert, unterscheidet sich von der Art der Lieferung – an der Haustür, in der Postfiliale oder im Paketshop, bei kontaktloser Zustellung oder bei Übergabe an den Nachbarn.

Weil ein gutes Leben Ihr gutes Recht ist.

Aus ganz normalen Alltagssituationen können schnell Rechtsstreitigkeiten werden. Dann steht ERGO Ihnen und Ihren Lieben zuverlässig zur Seite. Singles profitieren von günstigeren Beiträgen.

Sie möchten persönlich informiert werden? Hier finden Sie Ihren ERGO Berater vor Ort!

Zum ERGO Berater vor Ort

Wichtig: Paketannahme verweigern ist kein Widerruf!

Studieren Sie, wenn Sie eine Bestellung zurückgehen lassen wollen, unbedingt die Widerrufsbelehrung des Verkäufers! Denn rein rechtlich ist die Nichtannahme kein Widerruf! Auch ein kommentarloses Zurückschicken reicht nicht aus. Der Widerruf erfolgt durch eine ausdrückliche Mitteilung an den Verkäufer, dass Sie den Kaufvertrag widerrufen. Diese kann beispielsweise per E-Mail oder auch telefonisch erfolgen. Zwar verzichten manche Onlinehändler auf einen ausdrücklichen Widerruf. Darauf sollten Sie sich jedoch nicht verlassen. Rechtlich gilt: Ohne Widerruf befinden Sie sich im Annahmeverzug und der Kaufvertrag bleibt gültig. Sie schulden dem Verkäufer also trotz Annahmeverweigerung den Kaufpreis. Der Händler muss Ihnen also Ihr Geld nicht zurückzahlen (Amtsgericht Dieburg, Aktenzeichen 20 C 218/15). Annahmeverzug bedeutet darüber hinaus: Sie müssen dem Verkäufer einen möglichen Verzugsschaden ersetzen, etwa entstandene Lager- und Rücksendekosten.

Der Verkäufer bleibt rein rechtlich zur Lieferung verpflichtet. Wenn er möchte, kann er Ihnen eine Annahmefrist setzen, darf aber die erneute Lieferung von der vorherigen Bezahlung seiner zusätzlichen Kosten abhängig machen. Nach erfolglosem Fristablauf hat er die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten – erst dann müsste er den Kaufpreis zurückzahlen. Und: Das Versandrisiko der Rücksendung tragen Sie. Wird das Paket also zufällig zerstört, muss der Verkäufer Ihnen keinen Ersatz liefern, falls Sie das Paket dann doch haben möchten. Es handelt sich bei der Annahmeverweigerung also gerade nicht um einen einfachen Weg, um aus einer Bestellung herauszukommen.

Bestellung vor dem Versand stornieren

Ist die Ware noch nicht versandt, können Sie Ihre Bestellung gegebenenfalls noch direkt beim Onlinehändler stornieren. Zu lange sollten Sie Ihre Entscheidung jedoch nicht hinauszögern. Checken Sie die Bestellmodalitäten Ihres Verkäufers.

 Statt Rücksendung einfach die Paketannahme verweigern

Wie funktioniert nun die Verweigerung der Paketannahme? Haben Sie ein Paket erhalten, welches Sie gar nicht bestellt haben? Dann ist der einfachste Schritt, direkt beim Zusteller die Paketannahme zu verweigern. Dieser versieht das Paket mit einem entsprechenden Vermerk, und es geht an den Absender zurück.

Verweigerung bei kontaktloser Zustellung

Immer öfter nutzen Versanddienstleister jedoch die sogenannte kontaktlose Zustellung. Dabei wird die Sendung nicht an den Empfänger übergeben, sondern zum Beispiel vor der Wohnungstür abgelegt, und der Paketzusteller quittiert die Auslieferung selbst. Auch in solch einem Fall können Sie unter Umständen die Paketannahme verweigern, denn der Bote muss dieses Prozedere bei der Zustellung mit Ihnen abstimmen.

Wie funktioniert die digitale Annahmeverweigerung?

Anders sieht es aus, wenn Sie mit dem Paketdienstleister schriftlich eine Abstellgenehmigung vereinbart haben, damit nicht mehrere Zustellversuche nötig sind. Dann darf die Sendung an einem vereinbarten Ort hinterlegt werden. Und damit entfällt für Sie die Möglichkeit einer Annahmeverweigerung bei der Zustellung.

Der Versanddienstleister DHL hat dafür die digitale Annahmeverweigerung eingeführt. Damit können Sie online die Annahme einer Sendung verweigern, sofern diese noch nicht ins Zustellfahrzeug geladen wurde. Nach der digitalen Annahmeverweigerung wird das Paket automatisch an den Händler zurückgesendet, genau wie bei der Annahmeverweigerung an der Haustür. Aber: Auch eine digitale Annahmeverweigerung ist kein Widerruf. Und: Händler können diese Möglichkeit für ihre Pakete blockieren.

Nichtabholung in der Postfiliale oder dem Paketshop

Liegt das Paket in einer Postfiliale für Sie zur Abholung bereit, wird es bei Nichtabholung nach einer gewissen Frist zurückgesandt. Auch die Nichtabholung gilt als verweigerte Annahme. Die Fristen unterscheiden sich je nach Versanddienstleister:

  • DHL-Filiale: sieben Werktage
  • Packstation: sieben Kalendertage
  • Hermes-Paketshop: zehn Kalendertage
  • DPD-Paketshop: sieben Kalendertage
  • GLS-Paketshop: acht Werktage

Was passiert, wenn ich die Paketannahme verweigert habe?

Pakete, deren Annahme der Empfänger verweigert hat, werden an den Absender zurückgesendet. Manchmal geschieht das direkt, in anderen Fällen kontaktiert der Kurier zuerst den Absender, um die Situation zu klären.

Sie sollten bedenken, dass ein Paket bei Verweigerung der Annahme nicht die Retourenaufkleber trägt, die eine eindeutige Zuordnung ermöglichen. Es verursacht daher an allen Stationen der Versandkette zusätzliche Arbeit. Selbst wenn der Verkäufer also eine Kostenerstattung im Kulanzwege einleiten will, wird sich deren Bearbeitung gegenüber dem Zurückschicken per Retourensendung mit entsprechenden Aufklebern deutlich verzögern.

Paketannahme verweigern statt Widerruf?

Kosten für die Rücksendung: auf das Kleingedruckte achten!

Wenn Sie die Paketannahme verweigern, berechnen Zusteller dem Händler ein Rücksendeentgelt. Bei DHL beträgt dieses zum Beispiel 4 Euro. Da Sie sich im Annahmeverzug befinden, darf Ihnen der Verkäufer grundsätzlich diese Versandkosten als Verzugsschaden in Rechnung stellen.

Viele große Onlinehändler verzichten bei einer ordnungsgemäßen Retoure mit Widerrufserklärung und Retourenaufklebern darauf, den Kunden mit den Kosten für die Rücksendung zu belasten. Allerdings gibt es hier oft Einschränkungen in den Rückgabebedingungen, die sich von Händler zu Händler unterscheiden können. Infos dazu finden sich häufig auf der Homepage des jeweiligen Händlers.

Sendungsannahme verweigern, obwohl der Nachbar bereits angenommen hat?

Hat ein Nachbar für Sie ein Paket angenommen, gilt das Paket als zugestellt. Der eigentliche Empfänger kann nun nicht mehr so einfach die Paketannahme verweigern. Seit 2012 ist in einem solchen Fall keine nachträgliche Annahmeverweigerung in der Postfiliale mehr möglich. Sie können es natürlich trotzdem versuchen – und auf Kulanz hoffen.

Übrigens: Wie sieht es eigentlich aus, wenn Kinder Ihr Paket angenommen haben? An wen der Paketbote das Päckchen überhaupt aushändigen darf, erfahren Sie im ERGO Rechtsportal.

ERGO Rechtsschutz - Privat

Du erhältst plötzlich Rechnungen für Dinge, die du bei der privaten Onlinenutzung gar nicht gekauft hast? Dafür gibt es den ERGO Rechtsschutz im Privatbereich. Damit du dein gutes Recht bekommst.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Vom Nachbarn angenommenes Paket ist beschädigt oder wurde gestohlen

Was passiert, wenn der Nachbar (oder Sie als Nachbar) ein an Sie adressiertes Paket annimmt, dessen Inhalt beschädigt ist? Und wer haftet, wenn er es nach Annahme vor Ihrer Wohnung deponiert und es dort gestohlen wird?

Grundsätzlich gilt: Ist ein beschädigtes Paket von einem Nachbarn angenommen worden, wird sich der Paketdienst meist darauf berufen, dass der Schaden nicht seine Schuld ist. Denn: Das Paket gilt als ordnungsgemäß und intakt zugestellt. Das Gegenteil zu beweisen, ist schwierig. Daher sollte man als Nachbar kein Paket annehmen, das sichtbar beschädigt oder deutlich eingerissen ist.

Wenn der Nachbar bei der Paketannahme fahrlässig handelt

Wird das Paket in der Wohnung des Nachbarn durch ein Versehen beschädigt, haftet dieser in der Regel nicht. Denn: Die Paketannahme ist eine Gefälligkeitshandlung, bei der ein sogenannter stillschweigender Haftungsausschluss gilt. Die Gefahr einer Haftung besteht für den Nachbarn jedoch, wenn er grob fahrlässig handelt. Hierzu zählt, das Paket einfach im Hausflur oder in einer offenen Garage abzulegen. Kommt das Paket dann abhanden oder wird es gestohlen, übernimmt unter Umständen seine Haftpflichtversicherung die Kosten dafür.

Bis zur Übergabe an den richtigen Empfänger trägt der Händler die Transportgefahr. Das bedeutet: Der Empfänger kann vom Händler die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Dieser wiederum kann den Nachbarn in Regress nehmen.

3.9
(277)

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Bewerte ihn jetzt mit 1-5 Sternen.

Ihren ERGO Berater vor Ort finden
Vermittlersuche