Testament schreiben – Tipps, Vorgaben, Muster

Ein Testament zu schreiben, ist gar nicht so schwer. Damit Ihr letzter Wille auch rechtswirksam ist, sollten Sie sich jedoch an einige Vorgaben halten. Was Sie wissen müssen, um Ihren Nachlass zu regeln.

Eigentlich ist es ganz einfach, ein Testament zu schreiben und den Nachlass, auch den digitalen Nachlass, zu regeln. Der kleinste Fehler allerdings macht es unwirksam. Dazu reicht es, das Datum zu vergessen. Damit Ihnen das nicht passiert und Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod umgesetzt wird, sollten Sie sich an ein paar Vorgaben halten.

Testament eigenhändig oder notariell (öffentliches Testament)?

Grundsätzlich können Sie Ihr Testament handschriftlich selbst verfassen und zu Hause aufbewahren. Man spricht dann von einem eigenhändigen Testament. Bei einem notariellen oder öffentlichen Testament kann ein Notar für Sie die Formulierung Ihres letzten Willens übernehmen, den sie ihm mündlich mitteilen. Sie können dem Notar allerdings auch ein von Ihnen niedergeschriebenes Testament offen oder in einem geschlossenen Umschlag übergeben. Erstellen Sie das Testament mit Hilfe des Notars, kann dieser Sie beim Inhalt beraten und achtet auf die Einhaltung der Formalien. Somit müssen Sie sich keine Gedanken über die Rechtswirksamkeit Ihrer letztwilligen Verfügung machen. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn größere Vermögen oder komplexe Familienstrukturen vorliegen. Ein notarielles Testament wird zur Aufbewahrung beim Nachlassgericht gegeben. Ehepartner können auch ein gemeinschaftliches Testament selbst verfassen. Bei unverheirateten Paaren ist dies nicht möglich. Diese können nur jeweils ein einzelnes Testament aufsetzen oder einen notariellen Erbvertrag schließen. Auch Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr können bereits ein Testament errichten – für sie ist der Gang zum Notar Pflicht.

Wie schreibe ich eigenhändig ein rechtsgültiges Testament?

Ein eigenhändiges oder privates Testament muss der Verfasser selbst von Hand schreiben und unterschreiben. Dabei ist es wichtig, sich an alle formellen Vorgaben zu halten. Sie machen es Ihren Erben einfacher, wenn Sie eindeutig formulieren, die Namen der Erben konkret, am besten mit Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Wohnsitz benennen. Sie dürfen frei entscheiden, wer welchen Anteil vom Nachlass erben soll.

Muss das Testament handschriftlich verfasst sein?

Ein eigenhändiges Testament müssen Sie komplett handschriftlich und lesbar verfassen, mit Ort, aktuellem Datum und einer eindeutigen Überschrift versehen, und am Ende unter dem Text mit Ihrem vollen Namen unterschreiben. Nur dann ist es gültig. Sollten Sie nicht schreiben oder lesen können, müssen Sie sich an einen Notar wenden.

Testierfähigkeit ist Voraussetzung

Ein privates Testament ist nur dann rechtswirksam, wenn Sie es im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte verfasst haben. Bestehen daran Zweifel – etwa aufgrund einer Erkrankung –, sollten Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Wer unter Betreuung steht, ist deswegen nicht automatisch testierunfähig. Dies hängt von seinem konkreten Geisteszustand ab. Die Zustimmung des Betreuers ist für ein Testament des Betreuten nicht erforderlich. Der Betreuer darf kein Testament für den Betreuten verfassen.

Formulierungen müssen eindeutig sein

Auch inhaltlich müssen Sie einiges beachten. Damit Ihr letzter Wille auch umgesetzt wird, muss er richtig und unmissverständlich formuliert sein. Ihr Testament kann aus wenigen Worten bestehen. Wenn Sie ein mehrseitiges Testament schreiben, nummerieren Sie die Seiten fortlaufend durch.

Testament schreiben

Wie lege ich die richtige Erbfolge fest?

Ohne Testament greift immer die gesetzliche Erbfolge. Wer am nächsten mit dem Verstorbenen verwandt war, bekommt am meisten. Erben 1. Ordnung sind Kinder, Enkel oder Urenkel. Dann folgen Eltern und alle, die von ihnen abstammen, also Geschwister, Nichten und Neffen. Erben dritter Ordnung sind Großeltern und alle, die von diesen abstammen, also zum Beispiel Onkel und Tanten des Verstorbenen. Gesetzliche Erben früherer Ordnungen schließen Erben nachfolgender Ordnungen aus. Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie die gesetzliche Erbfolge umgehen und gesetzliche Erben enterben. Diese erhalten dann nur den Pflichtteil – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Sie können mit einem Testament auch Stiftungen oder wohltätige Vereine berücksichtigen. Gibt es weder Verwandte noch Ehepartner und auch kein Testament, erbt der Staat.

Ehegatten-Erbrecht

Auch der überlebende Ehepartner hat ein gesetzliches Erbrecht und erbt neben den Verwandten. Dasselbe gilt für Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Der Lebensgefährte hingegen hat gemäß der gesetzlichen Erbfolge keinen Anspruch. Dazu müssen Sie ein Testament verfassen.

Testament schreiben

Ihr Testament muss als solches erkennbar sein. Ob Sie nun „Testament“, „letztwillige Verfügung“ oder „letzter Wille“ als Überschrift wählen, bleibt Ihnen überlassen.

Wie kann ich mein Testament ändern oder widerrufen?

Wenn Sie Ihr Testament ändern oder widerrufen wollen, schreiben Sie es am besten komplett neu und versehen es mit dem aktuellen Datum. Weisen Sie im ersten Satz unbedingt darauf hin, dass Sie Ihr vorheriges Testament bzw. Ihre vorherigen Verfügungen widerrufen.

Wo hinterlege ich mein Testament?

Sie können Ihr eigenhändiges Testament aufbewahren, wo Sie möchten. Ein Testament bringt Ihren Erben aber nichts, wenn sie es nach Ihrem Ableben nicht finden. Am sichersten hinterlegen Sie es beim Nachlassgericht, das Ihrem Wohnsitz zugeordnet ist. Für die Verwahrung fällt allerdings eine einmalige Gebühr von 75 Euro an. Sie können die Testamentshinterlegung jederzeit wieder rückgängig machen.

Was kostet ein Testament?

Je höher der Wert des Erbes, desto mehr stellt der Notar dafür in Rechnung. Er hat dafür feste Vorgaben (in Euro).

Testament Kosten

Quelle: GNotKG Gebührentabelle B, www.gnotkg.de

Hinzu kommen Auslagen, Mehrwertsteuer sowie 15 Euro pro Erblasser für die Registrierung im zentralen Testamentsregister.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, werden die anfallenden Notarkosten möglicherweise im Rahmen des Beratungs-Rechtsschutzes im Erb- und Familienrecht von der Versicherung erstattet. Bitte erkundigen Sie ggf. vor der Beurkundung bei der Rechtsschutzversicherung.

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Was ist ein Berliner Testament?

Sind Sie verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen, können Sie ein gemeinschaftliches Testament verfassen. Eine Variante davon ist das sogenannte Berliner Testament. Mit diesem Testament erbt zunächst der länger lebende Partner als Alleinerbe. Erst wenn beide verstorben sind, geht der Nachlass an die endgültigen Erben, etwa die Kinder.

Pflichtteil der Erben – Probleme des Berliner Testaments

Das kann allerdings dazu führen, dass ein Kind – oder mehrere – bereits beim Tod des zuerst verstorbenen Elternteils seinen Pflichtteil verlangt. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Mitunter muss der überlebende Partner dann Vermögenswerte wie etwa sein Haus veräußern, um den Pflichtteil bezahlen zu können. Verhindern lässt sich das mit einer Strafklausel, die besagt: Das Kind, das zum Tod des zuerst verstorbenen Elternteils seinen Pflichtteil verlangt, erhält beim Tod des anderen Elternteils nur noch den Pflichtteil – nichts darüber hinaus.
Bedenken Sie beim Berliner Testament: Sogenannte wechselbezügliche Verfügungen (die also auf Gegenseitigkeit beruhen) können nicht mehr widerrufen werden, wenn der erste Ehepartner verstorben ist.

Muster für Berliner Testament (gemeinschaftliches Testament)

Bei einem Berliner Testament reicht es, wenn ein Partner das Testament handschriftlich schreibt, unterschreibt und der andere mit seinem Namen ebenfalls unterschreibt. Wichtig ist, dass beide jeweils Ort und Datum ihrer Unterschrift hinzufügen. Der Unterschrift des Ehepartners können Sie noch den Satz voranstellen: „Diese Verfügungen sind auch mein letzter Wille.“ So können Sie zum Beispiel ein gemeinschaftliches Testament formulieren:

„Wir [vollständige Namen der Partner, ggf. Geburtsname/n], geboren am [beide Geburtsdaten] in [beide Geburtsorte], bestimmen uns hiermit gegenseitig als Alleinerben. Erben des zuletzt von uns Verstorbenen sollen unsere leiblichen Kinder [vollständige Namen, Geburtsdaten, Geburtsorte] zu je … Erbanteilen / zu gleichen Teilen sein. Alle Bestimmungen unseres Testaments sind wechselbezüglich. Sie können ausschließlich gemeinschaftlich geändert oder widerrufen werden.“

Berliner Testament: Muster für Strafklausel

So können sie die Strafklausel formulieren:
„Falls ein Kind nach dem Ableben des zuerst versterbenden Elternteils vom überlebenden Elternteil den Pflichtteil verlangt, wird dieses Kind von der Erbfolge ausgeschlossen. Es erhält auch vom zuletzt versterbenden Elternteil nur noch den Pflichtteil.“

Berliner Testament

Was ein Vermächtnis vom Testament unterscheidet

Mit einem Vermächtnis bestimmen Sie, dass jemand einen bestimmten Vermögenswert oder Gegenstand erhalten soll – zum Beispiel ein guter Freund ein Erinnerungsstück. Derjenige, dem Sie das Vermächtnis zukommen lassen, wird kein Erbe. Die Erben sind verpflichtet, das Vermächtnis bedingungslos zu erfüllen und dem Betreffenden den zugedachten Vermögenswert auszuhändigen. Bedenken Sie einen Erben zugleich mit einem Vermächtnis, wird das Vermächtnis nicht auf den Erbteil angerechnet. Sie müssen das Vermächtnis im Testament regeln. Stellen Sie dabei unbedingt klar, ob eine Regelung als Vermächtnis oder als Erbeinsetzung gemeint ist.

Wann Sie einen Erbvertrag schließen sollten

Ein Erbvertrag ist verpflichtend. Sie können den Vertrag im Gegensatz zum einfachen Testament nicht ohne Weiteres widerrufen. Mit einem Erbvertrag vereinbaren Sie mit einer dritten Person eine erbvertragliche Regelung – beide Parteien müssen zustimmen. Dazu ist der Gang zum Notar Pflicht, denn ein Erbvertrag muss beurkundet werden. Ein Erbvertrag ist zum Beispiel für unverheiratete Paare geeignet, da sie kein gemeinschaftliches Testament errichten dürfen.

Vererben im Ausland

Die EU-Erbrechtsverordnung bestimmt, dass innerhalb der EU die Erbrechtsregeln des Staates gelten, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Sie dürfen aber wählen. Wenn Sie im EU-Ausland wohnen, aber nach deutschem Erbrecht vererben wollen, können Sie das in Ihrem Testament so bestimmen. Dazu reicht ein handschriftlicher Zusatz aus.  Dieser könnte so lauten:

„Für meine Erbfolge soll ausschließlich das deutsche Erbrecht gelten. Mein gewöhnlicher Aufenthaltsort soll darauf keinen Einfluss haben.“

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