Überwachungskameras – rechtliche Hinweise

Überwachungskameras werden immer preiswerter und leistungsfähiger. Mit ihnen sollen auch Privatwohnungen und Häuser sicherer gemacht werden. Doch geht das so einfach? Welche Rechte haben dabei Mieter und Vermieter?

Überwachungskameras sind im Trend: Man findet sie an Häuserwänden, öffentlichen Plätzen, Bahnhöfen, auf Firmengeländen, in Bürogebäuden, Banken, Supermärkten oder Parkhäusern. Etwa eine halbe Million Kameras zeichnen deutschlandweit ihre unmittelbare Umgebung auf. Die meisten davon werden privat betrieben. Da die Technik einfach zu installieren ist, breitet sie sich rasant aus. Dabei werden oft Mieter gegen ihren Willen von Haus- oder Wohnungseigentümern beobachtet.

Rechtsschutz ist sinnvoll

Was viele nicht wissen: Gesetzgeber und Gerichte setzen der Überwachung enge Grenzen. Mieter können sich gegen den Einsatz der Überwachungskameras wehren. Sie können auf Unterlassung klagen und die Löschung der Aufnahmen oder sogar Schmerzensgeld für die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts verlangen. Ihre Rechtsschutzversicherung hält Beratungsangebote bereit.

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Überwachungskamera unzulässig?

Wann ist die Überwachung durch Überwachungskameras unzulässig?

Private Kameras dürfen keine öffentlichen oder fremden privaten Flächen erfassen. Es ist verboten, seine Kamera auf eine fremde Wohnung zu richten. Dies gilt auch für den Hausflur oder den gemeinsam genutzten Zugang eines Mehrfamilienhauses. Sobald eine Kamera den Bereich erfasst, den alle Bewohner passieren müssen, verletzt die Überwachung deren im Grundgesetz verankertes allgemeines Persönlichkeitsrecht. Denn hier maßt sich ein anderer an, die Hausbewohner bei jedem Betreten oder Verlassen des Hauses nach Belieben zu filmen. Derjenige überwacht, wann, mit wem und in welcher Stimmung sie kommen und gehen und kann beliebig mit den Aufnahmen verfahren. Eine solche Dauerkontrolle des Privatbereiches muss man sich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. VI ZR 272/94) nicht gefallen lassen. Der Vermieter braucht demnach vor Installation einer Überwachungskamera von allen betroffenen Mietern eine Zustimmung. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn die Kameraüberwachung ganz erhebliche Rechtsverletzungen verhindern soll und dazu am entsprechenden Ort auch geeignet ist. Dazu muss es aber in der Regel zu mehreren Straftaten gekommen sein. Die Gerichte urteilen hier nicht einheitlich und legen meist strenge Maßstäbe an. Und: Eine heimliche Kameraüberwachung ist immer unzulässig. Ein gut sichtbares Schild sollte auf die Kamera hinweisen.

Hinweisschild für Überwachungskamera

Was darf beobachtet werden?

Es ist erlaubt, das eigene Einfamilienhaus mit einer Überwachungskamera zu überwachen – sofern der Eigentümer darin wohnt. Auch er sollte allerdings Besucher durch ein gut sichtbares Schild darauf hinweisen, dass eine Kamera installiert ist. Ebenso gilt: Die Kamera darf weder das Grundstück des Nachbarn erfassen noch Zugangswege, die von anderen Menschen mitgenutzt werden. Ebenfalls problematisch sind Kameras, die ein Eigentümer zwar auf das eigene Haus gerichtet hat, die er aber mittels Fernsteuerung auf das Nachbargrundstück oder den Gehweg umschwenken könnte. Nur in Ausnahmefällen kann eine Überwachung über das eigene Grundstück hinaus erlaubt sein: etwa, wenn wiederholt Straftaten begangen wurden und der entsprechende Bereich gefilmt werden soll. Hier urteilen die Gerichte jedoch unterschiedlich – und oft wird selbst bei mehreren Sachbeschädigungen an einem Auto dessen Eigentümer nicht erlaubt, den Stellplatz zu filmen, wenn dabei auch andere Personen ins Bild kommen können.

Überwachungskameras: Sind Attrappen erlaubt?

Bei den Regelungen zur Überwachung spielt es meist übrigens keine Rolle, ob eine Kamera tatsächlich etwas aufzeichnet oder ob jemand nur über einen Bildschirm das Geschehen beobachtet. Gerichte bewerten die Verletzung des Persönlichkeitsrechts in beiden Fällen gleich. Selbst Kameraattrappen, bei denen nicht klar ersichtlich ist, ob sie funktionieren oder nicht, wurden in der Vergangenheit für unzulässig erklärt – weil Attrappen ebenfalls einen sogenannten Überwachungsdruck auf Betroffene ausüben. Wer also das Gefühl hat, illegal beobachtet zu werden, tut gut daran, sich rechtlich beraten lassen – in vielen Fällen lässt sich dagegen etwas tun.

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