Unterlassene Hilfeleistung – wann muss ich helfen?

In Notfällen ist Hilfeleistung Pflicht. Doch viele Menschen haben Angst, etwas falsch zu machen oder sich selbst in Gefahr zu bringen. Was müssen Sie in einer solchen Situation tun? Unsere Tipps für den Notfall!

Hilfe im Notfall – was ist zu beachten?

Immer wieder erfährt man von Fällen unterlassener Hilfeleistung. Wenn Autofahrer lieber Videos vom Unfallgeschehen drehen, statt eine Rettungsgasse zu bilden, oder Fußgänger achtlos an einem Hilfsbedürftigen vorbeigehen, der ohnmächtig an einer SB-Bankfiliale liegt. Ein Unfall auf der Autobahn, ein Verletzter auf der Straße, ein ohnmächtiger Passant in der U-Bahn: In solchen Momenten heißt es, geistesgegenwärtig zu sein und entschlossen zu handeln.

Hilfeleistung ist Pflicht

Wenn eine andere Person in Not ist, sollte Hilfe nicht nur eine Selbstverständlichkeit sein. Sie sind dazu auch gesetzlich verpflichtet. Dies gilt nach § 34 der Straßenverkehrsordnung in besonderem Maße für Unfallbeteiligte: Sie müssen unverzüglich anhalten, den Verkehr sichern, sich über die Unfallfolgen vergewissern, Verletzten helfen und natürlich die notwendigen Angaben zu ihrer Person und Unfallbeteiligung machen. Unabhängig davon gilt: Die allgemeine Pflicht zur Hilfeleistung betrifft jeden. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Dabei gilt grundsätzlich: Sie müssen alles tun, was einerseits erforderlich, andererseits aber Ihnen auch zumutbar ist.

Zumutbare Hilfeleistung

Helfer müssen durchaus auch einen blauen Fleck, eine Schramme oder eine kleine Schnittwunde riskieren, wenn sie dadurch größeren Schaden von jemand anderem abwenden können. Was jeweils noch zumutbar ist, hängt vom einzelnen Fall ab. Einen Notruf unter 110/112 abzusetzen, ist immer zumutbar. In Situationen, die für den Helfer lebensgefährlich sind, kann dies auch ausreichen. Bei der Ersten Hilfe für einen Verletzten muss den Gerichten zufolge ein Laie nicht das Gleiche leisten wie ein zufällig vorbeikommender Arzt.

Nicht zumutbare Hilfeleistung

Als nicht zumutbar gelten Situationen, in denen Sie erhebliche eigene Gefahren eingehen müssen. So müssen Nichtschwimmer nicht in den Badesee springen, um einen Ertrinkenden zu retten. Es ist ihnen aber trotzdem zumutbar, ihm einen Rettungsring zuzuwerfen.

Keine Angst haben, etwas falsch zu machen

Generell gilt: Sie müssen keine Angst haben, bei der Ersten Hilfe etwas falsch zu machen. Nichts ist falscher, als nichts zu tun. In der Regel haften Ersthelfer an einem Unfallort auch dann nicht, wenn bei dem Versuch, nach bestem Wissen und Gewissen zu helfen, eine weitere Verletzung oder ein Sachschaden entsteht.

ERGO Rechtsschutz

Ihnen wird unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen. Mit dem ERGO Rechtsschutz sind Sie bei strafrechtlichen Vorwürfen wirksam geschützt. Und das nicht erst vor Gericht. Bereits direkt am Unfallort können Sie sich telefonisch beraten lassen, was nun am besten zu tun ist.

Tipps für den Notfall: Unfallstelle absichern

Wenn Sie in einem Notfall helfen, zum Beispiel bei einem Autounfall, schützen Sie sich selbst: Stellen Sie den Warnblinker an, ziehen Sie sich eine Warnweste über und stellen Sie ein Warndreieck auf. Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, was passiert ist – etwa über die Anzahl der Verletzten. Dann wählen Sie den Notruf unter 112 oder 110.

Unfallopfern helfen

Wenn Sie verletzten Personen helfen, kontrollieren Sie zunächst die lebenswichtigen Funktionen, insbesondere die Atmung. Jeder ist verpflichtet, im Auto einen Verbandskasten mitzuführen. Versorgen Sie sichtbare Wunden mit einem Druckverband. Wärmen Sie die Person mit einer Rettungsdecke und sprechen Sie mit ihr. Auch Bewusstlose spüren dies. Atmet die Person nicht mehr, beginnen Sie mit der Herzdruckmassage und der Beatmung.

Erste-Hilfe-Wissen auffrischen

Stabile Seitenlage, Herzdruckmassage, Beatmung: Vor dem Führerschein ist der Erste-Hilfe-Kurs Pflicht – doch der ist für viele Autofahrer bereits Jahrzehnte her. Daher empfiehlt es sich, seine Erste-Hilfe-Kenntnisse immer wieder aufzufrischen.

Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar

Unterlassene Hilfeleistung: Was ist im Notfall strafbar?

Wer in einem Notfall keine Hilfe leistet, macht sich strafbar. Das gilt dann, wenn Sie die Hilfeleistung bewusst unterlassen und so in Kauf nehmen, dass der Verletzte keine rechtzeitige Hilfe erhält. Dabei ist eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich.

Wer gafft, kann sich strafbar machen

Ein langer Stau auf der Gegenspur, Menschen, die stehen bleiben und neugierig schauen, ohne zu helfen: Gaffer gibt es bei vielen Unfällen. Wer gafft oder filmt und dabei die Rettungskräfte oder freiwillige Ersthelfer behindert, begeht eine Straftat, die ebenfalls zu einer Geldstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr führen kann.

Filmen oder fotografieren bei Unfällen

Doch manchmal bleibt es nicht beim Gaffen. Immer wieder gibt es auch Menschen, die Unfallopfer mit ihrem Handy fotografieren oder filmen. Auch dies ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

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