Wann darf man böllern?

Für viele gehört zum Jahreswechsel ein Feuerwerk. Gibt es zum Gebrauch von Feuerwerkskörpern zu Silvester allgemeine Regelungen? Und wo gibt es besondere Einschränkungen beim Böllern? Hier finden Sie alle Antworten.

1) Ab wann werden dieses Jahr Feuerwerkskörper verkauft?

Der Verkauf typischer Silvesterböller darf laut § 22 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erfolgen, wobei Samstage als Werktage zählen. Im Jahr 2023 beginnt er demnach am 28. Dezember. Das gilt für Feuerwerksartikel wie Knallfrösche, China-Böller und Feuerwerksraketen, die unter die Feuerwerkskategorie 2 fallen, seit Mitte 2017 abgekürzt F2. Gekauft werden dürfen diese Artikel nur von volljährigen Personen.

Die schnelle Frage zum Thema:

Kennen Sie die Bestimmungen, wann man böllern darf?

Kennen Sie die Bestimmungen, wann man böllern darf?

Für harmlose Feuerwerksartikel gilt die Beschränkung nicht

Neben den klassischen Silvester-Feuerwerkskörpern gibt es auch sogenannte Kleinstfeuerwerke (Kategorie 1), zum Beispiel Tischfeuerwerke, Wunderkerzen oder Knallerbsen. Produkte aus dieser Klasse von Feuerwerken dürfen das ganze Jahr über an Erwachsene und Jugendliche ab zwölf Jahren verkauft werden.

Regionale Einschränkungen und Knaller-Verbote möglich

Beachten Sie vor dem Einkauf: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern kann trotz Aufhebung des allgemeinen Böllerverbots nach der Corona-Pandemie in bestimmten Bezirken untersagt werden. Die Entscheidung darüber liegt nach Auskunft des Bundesumweltministeriums bei den Städten und Landkreisen.

2) Ab wann darf man böllern?

Laut 1. SprengV dürfen am 31. Dezember und 1. Januar jeweils ganztägig Feuerwerke abgebrannt werden. Dabei gilt dasselbe wie beim Verkauf: Das Böllern mit F2-Feuerwerken ist nur Personen ab 18 Jahren erlaubt. Kinder ab zwölf Jahren dürfen Kleinstfeuerwerke der Kategorie 1 nutzen. Wichtig ist, dass dabei die geltenden Vorschriften und Verbote, zum Beispiel in Sachen Lärm- und Denkmalschutz, beachtet werden.

Beachten Sie die Regelungen in Ihrer Gemeinde

Auch hier gilt: Städte und Gemeinden dürfen die im Sprengstoffgesetz vorgesehene Erlaubnis einschränken. Besonders in Großstädten und Ballungsgebieten darf oftmals erst am Silvesterabend ab 18 Uhr geböllert werden.

3) Wo darf nicht geknallt werden?

Nach der 1. SprengV ist es untersagt, Feuerwerkskörper im näheren Umkreis von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und Kirchen sowie besonders brandgefährdeten Gebäuden wie etwa Reetdach- und Fachwerkhäusern zu zünden. Städte und Gemeinden sind darüber hinaus befugt, die Nutzung bestimmter Knallkörper nach eigenem Ermessen einzuschränken.

Verbote bei Brandgefahr und Menschenmengen

Dies gilt besonders in Innenstadt und Altstadt dicht besiedelter Gebiete und auch außerhalb davon in der Nähe besonders gefährdeter Gebäude oder Anlagen. Gehen Sie auf Nummer sicher und fragen Sie direkt bei Ihrer Gemeinde oder Stadt. Es folgt eine Übersicht der regionalen Verbote:

  • Nordseeinseln. Auf Amrum, Föhr und Sylt ist das Abfeuern von Raketen und Knallkörpern weitgehend verboten. Ausnahmen gibt es am Hörnumer Hafen auf Sylt und auf Föhr an Stränden und Deichen mit 200 Meter Abstand zu Gebäuden.
  • Ostseeküste. Hier gibt es wegen Brandgefahr zahlreiche örtliche Einschränkungen für die Umgebung von Reetdachhäusern.
  • Innenstädte. Das Zünden von Silvesterfeuerwerk ist zum Beispiel in folgenden Stadtkernen teilweise oder komplett untersagt: Berlin (Partymeile am Brandenburger Tor, nördlicher Teil des Alexanderplatzes und an der Pallasstraße in Schöneberg), Bremen (Marktplatz), Dortmund, Düsseldorf (hier ist selbst das bloße Mitführen verboten), Frankfurt/Main, Hannover, Köln, Stuttgart, München, Würzburg.
  • Historische Altstädte. Der Schutz denkmalgeschützter Gebäude hat unter anderem in folgenden Ortszentren Vorrang vor Silvesterfeuerwerken: Bamberg, Celle, Göttingen, Goslar, Hameln, Osterode am Harz, Quedlinburg, Reutlingen, Straubing, Tübingen, Wolfenbüttel.
  • Historische Gebäude. Auch hier gelten häufig Einschränkungen. Beispiele: das Nymphenburger Schloss in München, die Burg in Nürnberg.

4) Wie lang darf man böllern?

Die grundsätzliche Regelung findet sich in der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Demnach dürfen Sie bis zum 1. Januar um 24 Uhr Knallkörper abfeuern. Viele Gemeinden schränken, siehe auch Frage 2, dieses Recht jedoch deutlich ein. So war zum Jahreswechsel 2022/23 das Böllern in Berlin in der Silvesternacht nur bis 7 Uhr morgens erlaubt. In Hamburg ist in der Regel mit dem erlaubten Abbrennen von Feuerwerkskörpern schon um 1 Uhr Schluss. Der Vorteil: Sie haben dann noch Zeit, sich relativ ungestört Ihren Lieblings-Silvesterfilm anzuschauen.

Vorsicht vor empfindlichen Strafen!

Bei Missachtung des Feuerwerksverbots drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Informieren Sie sich also bei Ihrer Gemeinde, welche Vorschriften gelten.

5) Worauf sollten Feuerwerksfans beim Kauf besonders achten?

Das Angebot an Silvesterkrachern, -böllern und -raketen wird immer vielfältiger und ausgefallener. Doch Vorsicht: Der Umgang mit Pyrotechnik kann gefährlich sein. Deshalb sollten Sie nicht am falschen Ende sparen und lieber auf hochwertige Ware setzen, die von einer dazu ermächtigten Stelle wie der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) geprüft und zugelassen wurde.

Wie Sie zugelassene Feuerwerkskörper erkennen

Achten Sie auf die Registriernummer und die CE-Kennzeichnung. Ein Beispiel für eine Registriernummer ist: „0589–F2–1234“. 0589 bedeutet, dass die Bundesanstalt für Materialforschung diesen Feuerwerkskörper geprüft hat. F2 ist die Feuerwerkskategorie und 1234 eine fortlaufende Nummer. Die Buchstabenfolge „BAM“ kommt nicht mehr vor. Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ und wieder dem vierstelligen Code für die Prüfstelle. Alle Feuerwerkskörper müssen mit Firmennamen und Adresse des Herstellers versehen sein.

Was ist mit importierten Feuerwerksartikeln?

Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2016 müssen Feuerwerkskörper, die bereits im EU-Ausland durch eine offizielle Prüfstelle genehmigt worden sind, in Deutschland nicht mehr zusätzlich durch die BAM geprüft werden. In einem anderen EU-Land geprüfte Böller weisen ebenfalls die Registriernummer mit dem Code der jeweiligen Prüfstelle auf. Importierte Feuerwerkskörper mit hohem Blitzsatzanteil (sogenannte „Polenböller“) sind illegal und verboten. Bei Zuwiderhandlung droht neben einer Geldstrafe im Extremfall sogar eine Freiheitsstrafe.

6) Welche Versicherung zahlt, wenn Böller etwas beschädigen?

Verirrt sich ein Silvesterkracher bei Ihnen in die Wohnung, beispielsweise durch ein offenes Fenster oder die Balkontür, und richtet dabei Schäden an der Einrichtung an, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Sie zahlt bei Schäden, die durch einen Brand oder durch Löschwasser entstehen können. Tipp: Achten Sie darauf, dass die Fenster und Türen geschlossen sind. Schäden am Gebäude zahlt die Wohngebäudeversicherung.

Sichern Sie sich rechtzeitig ab. Die ERGO Wohngebäudeversicherung bietet Ihnen den passenden Versicherungsschutz! Informieren Sie sich online oder bei Ihrem ERGO Berater vor Ort.

Ist Ihr Zuhause optimal abgesichert?

Mit der ERGO Wohngebäudeversicherung können Sie für Ihr Haus Ihren persönlichen Schutz umfangreich zusammenstellen – individuell und flexibel. So bieten wir für jedes Haus die passende Absicherung.

Bei Schäden durch Gäste haftet deren Haftpflichtversicherung

Werden solche Schäden an Ihrem Haus, dem Dach oder dem Briefkasten verursacht, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Bei beschädigten Fenstern, Wintergärten oder Sonnenkollektoren übernimmt die Glasversicherung die Kosten der Reparatur beziehungsweise zum Beispiel die Wohngebäudeversicherung der ERGO mit dem Baustein „Haus- und Energietechnik“. Ist einer Ihrer Gäste für die verirrte Rakete verantwortlich, muss dessen Privathaftpflichtversicherung die Kosten übernehmen.

Knallerei-Folgen am Fahrzeug sind nicht immer abgedeckt

Häufig werden auch Autos Opfer der Feuerwerkskörper. Gerät das Fahrzeug durch Feuerwerkskörper in Brand, zahlt die Teilkaskoversicherung. Dies gilt jedoch nicht bei Vandalismus, also absichtlich verursachten Schäden. In diesem Fall zahlt allenfalls die Vollkaskoversicherung. Ebenso bei einer durch eine herabfallende Rakete verursachten Delle im Blech. Wer eine Garage hat, sollte daher das Auto dort in Sicherheit bringen.

7) Was ist bei Silvesterfeuerwerken in puncto Sicherheit wichtig?

Halten Sie grundsätzlich einen sinnvollen Sicherheitsabstand zu Personengruppen (acht Meter), geparkten Fahrzeugen und Bäumen ein. Angezündete Böller sollten Sie sofort und achtsam wegwerfen. Besonders bei Raketen sowie Donner- und Kanonenschlägen gilt zudem: niemals aus der Hand entzünden!

Auch für das Wohngebäude gilt: Sicherheitsabstand einhalten!

Raketen oder Böller sollten niemals auf dem Balkon abgefeuert werden. Auch Hauseingang oder Treppenhaus sind dafür ungeeignete Orte. Vorsicht auch bei nicht losgegangenen Feuerwerkskörpern: Lassen Sie diese am Boden liegen. Es besteht weiter Explosionsgefahr, denn das enthaltene Schwarzpulver kann sich auch verzögert entzünden. Abgebrannte Feuerwerkskörper und Böller gehören übrigens nicht ins Altpapier, sondern müssen im Restmüll entsorgt werden.

8) Wie kann man einem Knalltrauma vorbeugen?

Achten Sie generell auf genügenden Sicherheitsabstand und halten Sie sich von Menschen fern, die durch unkontrollierte Knallerei auffallen. Vorbeugen können Sie zudem mit Ohrstöpseln oder mit Feuerwerken, die stärker auf Farb- und Lichteffekte setzen.

Wann spricht man von einem Knalltrauma?

Wenn durch den Schalldruck eines lauten Knalls das Innenohr geschädigt ist, spricht man von einem Knalltrauma. Das ist die häufigste Verletzung zum Jahreswechsel mit oft mehreren tausend Betroffenen. Dauerhaftes Summen oder Pfeifen im Ohr (Tinnitus), Schwindel oder Schwerhörigkeit sind die Symptome. Diese können einige Wochen anhalten.

Bis zu 120 Dezibel sind zu Silvester erlaubt

Feuerwerksartikel dürfen in acht Meter Entfernung noch eine Lautstärke von bis zu 120 Dezibel erreichen. Das entspricht in etwa dem Rattern eines Presslufthammers, wobei zu bedenken ist, dass Arbeiter bei der Bedienung einen Hörschutz tragen. Ein plötzlicher Knall kann also dennoch die Ohren schädigen. Verzichten sollten Sie auch aus diesem Grund auf importierte Knallkörper, die häufig nicht dem Sicherheitsstandard entsprechen.

In der Feierstimmung zum Jahreswechsel kann es auch mal zu ungewollten Missgeschicken kommen. Damit Sie den Trubel möglichst unbeschwert genießen können, empfiehlt es sich, gut gegen Unfallschäden abgesichert zu sein. Ihr ERGO Berater vor Ort hilft Ihnen gerne weiter.

Unfall – und dann?

Unfälle können immer passieren. Mit der ERGO Unfallversicherung sind Sie gut abgesichert. Bereits mit dem Grundschutz erhalten Sie umfangreiche Leistungen, finanzielle Hilfen und persönliche Beratung rund um die Uhr. Informieren Sie sich jetzt bei Ihrem ERGO Berater!

9) Woher kommt die Silvesterknallertradition?

Der 31. Dezember ist seit 1582, dem Jahr der gregorianischen Kalenderreform, der letzte Tag des Jahres – und zugleich der Todestag von Papst Silvester I., der im Jahr 335 starb. Daher die Bezeichnung „Silvester“.

Böllern aus Aberglauben

Das Feuerwerk hat seinen Ursprung im vorchristlichen germanischen Glauben. Einst wurde in der längsten und dunkelsten Nacht des Jahres ein Höllenlärm verursacht, um böse Geister zu vertreiben.

10) Wie viel Geld wird zu Silvester in Deutschland „verböllert“?

Im Jahr 2022 wurden etwa 122 Millionen Euro im Bundesgebiet zum Jahreswechsel in die Luft gejagt. Für Silvester 2023 hofft der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) auf einen ähnlich hohen Umsatz. Zunehmender Beliebtheit erfreuen sich dabei sogenannte Batterie- oder Verbundfeuerwerke. Diese müssen nur einmal angezündet werden und feuern dann unterschiedliche Sound- und Lichteffekte ab.

Nachhaltigkeit im Blick

Der VPI setzt übrigens in diesem Jahr vermehrt auf Müllvermeidung. „Erstmals in der Geschichte der deutschen pyrotechnischen Industrie verzichten viele Unternehmen zum Jahresende auf den Einsatz von Plastik-Teilen und -Verpackungen.“ So heißt es auf der Webseite des Verbandes. Schätzungen zufolge kamen in der Vergangenheit zu Silvester bis zu 3.500 Tonnen Müll zusammen. Ziel ist, diesen Wert durch biologisch abbaubares Material deutlich zu reduzieren.

11) Welche Feinstaubbelastung verursacht ein Silvesterfeuerwerk?

Neben Lärmbelastung und Gefahr von Verletzungen rückt in der Silvesternacht ein neuer Aspekt vermehrt in den Fokus: die Feinstaubbelastung. Laut Deutschem Umweltbundesamt ist die Konzentration am ersten Tag des neuen Jahres vielerorts extrem hoch.

Feinstaubrekord Silvester 2018 in Berlin

In Berlin-Friedrichshain wurden am 1. Januar 2019 um 1 Uhr morgens 853 Mikrogramm Feinstaub der Partikelgröße PM10 pro Kubikmeter gemessen. Dies war der höchste in Deutschland gemessene Wert zum Jahreswechsel. Der Grenzwert für das Tagesmittel beträgt 50 Mikrogramm pro Kubikmeter. Im Vorjahr waren die örtlichen Maximalwerte wegen des teilweise starken Windes geringer. Insgesamt werden laut Umweltbundesamt jährlich etwa 2.050 Tonnen Feinstaub durch Feuerwerkskörper freigesetzt.

Umweltorganisation für Feuerwerksverbot in Großstädten

Das Umweltbundesamt schätzt, dass etwa 15,5 Prozent der Feinstaubmenge, die jährlich im Straßenverkehr abgegeben wird, zu Silvester freigesetzt werden. Daher versucht die Deutsche Umwelthilfe seit Sommer 2019, in vielen besonders betroffenen Städten ein „Böllerverbot“ durchzusetzen. Zu den Orten zählen unter anderem die Millionenstädte Berlin, Hamburg, München und Köln.

12) Darf man außerhalb von Silvester böllern?

Prinzipiell ist das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 an anderen Tagen als dem 31. Dezember und 1. Januar in ganz Deutschland verboten. Zu besonderen Anlässen, etwa Jubiläen, Hochzeiten oder Volksfesten, können Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde jedoch eine Genehmigung einholen. Die Behörde, meist das städtische Ordnungsamt, legt dann fest, wann und wo ein Feuerwerk abgebrannt werden darf. In aller Regel muss das Böllern aber spätestens um 23 Uhr eingestellt werden.

Weitere Möglichkeit: der „Böllerschein“

Für Privatpersonen besteht zudem die Möglichkeit, eine Erlaubnis nach Paragraf 27 SprengV zu erwerben. Diese, im Volksmund „27er“ oder „Böllerschein“ genannt, erlaubt es dem Inhaber, auch unter dem Jahr Pyrotechnik abzubrennen. Auch hier ist jedoch eine rechtzeitige Anmeldung bei der zuständigen Behörde erforderlich

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