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Für viele gehört ein Feuerwerk ganz selbstverständlich zu Silvester. Gibt es zum Gebrauch von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel allgemeine Regelungen? Und wo gibt es Besonderheiten und Einschränkungen beim Böllern? Hier gibt es Antworten.
1) Ab wann werden dieses Jahr Feuerwerkskörper verkauft?
Die gute Nachricht: Das deutschlandweite Böllerverbot aufgrund der Pandemie ist zum Jahreswechsel 2022/2023 wieder aufgehoben. Allerdings heißt das nicht, dass überall wieder frei geböllert werden darf. Die Entscheidung über ein Böllerverbot zu Silvester liegt nun nach Auskunft des Bundesumweltministeriums bei den Städten und Landkreisen. Beim Kauf von Feuerwerk gibt es weiter strenge Vorgaben.
Der Verkauf typischer Silvesterböller darf laut § 22 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erfolgen, wobei Samstage als Werktage zählen. Im Jahr 2022 beginnt er demnach am 29. Dezember. Das gilt für Feuerwerksartikel wie Knallfrösche, China-Böller und Feuerwerksraketen, die unter die Feuerwerks-Kategorie 2 fallen, seit Mitte 2017 abgekürzt F2. Erworben werden dürfen diese Artikel nur von volljährigen Personen.
Harmlose Feuerwerksartikel sind von der Beschränkung ausgenommen
Neben den klassischen Silvester-Feuerwerkskörpern gibt es auch sogenannte Kleinstfeuerwerke (Kategorie 1), zum Beispiel Tischfeuerwerke, Wunderkerzen oder Knallerbsen. Produkte aus dieser Klasse von Feuerwerken dürfen das ganze Jahr über an Erwachsene und Jugendliche ab zwölf Jahren verkauft werden.
2) Ab wann darf man böllern?
Laut 1. SprengV dürfen am 31. Dezember und 1. Januar jeweils ganztägig Feuerwerke abgebrannt werden. Dabei gilt dasselbe wie beim Verkauf: Das Böllern mit F2-Feuerwerken ist nur Personen ab 18 Jahren erlaubt. Kinder ab 12 Jahren dürfen Kleinstfeuerwerke der Kategorie 1 nutzen. Wichtig ist, dass dabei die geltenden Vorschriften und Verbote, zum Beispiel in Sachen Lärm- und Denkmalschutz beachtet werden.
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3) Wo darf nicht geknallt werden?
Städte und Gemeinden sind befugt, die Nutzung bestimmter Knallkörper in dicht besiedelten Gebieten auch über Silvester zeitlich und räumlich einzuschränken. Das gilt etwa für das Zünden von Artikeln mit ausschließlicher Knallwirkung (Kanonenschläge etc.). Ebenso können die Gemeinden auch das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude untersagen.
Aktuelle Böllerverbotszonen in den Städten
Inwieweit es in deutschen Städten Böllerverbotszonen geben wird, ist unterschiedlich und auch vom jeweiligen Bundesland abhängig. Hier ist die sicherste Quelle, die Information direkt bei Gemeinde oder Stadt einzuholen.
Verbote bei Brandgefahr und Menschenmengen
Nach der 1. SprengV ist es untersagt, Feuerwerkskörper im näheren Umkreis von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und Kirchen sowie besonders brandgefährdeten Gebäuden wie etwa Reetdach- und Fachwerkhäusern zu zünden. Zudem gibt es örtliche Regelungen, die auch zu Silvester private Pyrotechnik verbieten.
Dies gilt besonders in Innenstadt und Altstadt dicht besiedelter Gebiete und auch außerhalb davon in der Nähe besonders brandgefährdeter Gebäude oder Anlagen. Hier eine Übersicht der regionalen Verbote:
- Nordsee-Inseln. Auf Amrum, Föhr und Sylt ist das Abfeuern von Raketen und Knallkörpern weitgehend verboten. Ausnahmen gibt es am Hörnumer Hafen auf Sylt und auf Föhr an Stränden und Deichen mit 200 Meter Abstand zu Gebäuden.
- Ostseeküste. Hier gibt es wegen Brandgefahr zahlreiche örtliche Einschränkungen für die Umgebung von Reetdach-Häusern.
- Innenstädte. Das Zünden von Silvesterfeuerwerk ist zum Beispiel in folgenden Stadtkernen teilweise oder komplett untersagt: Berlin (Partymeile am Brandenburger Tor, nördlicher Teil des Alexanderplatzes und an der Pallasstraße in Schöneberg), Bremen (Marktplatz), Dortmund, Düsseldorf (hier ist selbst das bloße Mitführen verboten), Frankfurt/Main, Hannover, Köln, München, Würzburg.
- Historische Altstädte. Der Schutz denkmalgeschützter Gebäude hat unter anderem in folgenden Ortszentren Vorrang vor Silvesterfeuerwerken: Bamberg, Celle, Göttingen, Goslar, Hameln, Osterode am Harz, Quedlinburg, Straubing, Tübingen, Wolfenbüttel.
- Historische Gebäude. Auch hier gelten häufig Einschränkungen. Beispiele: das Nymphenburger Schloss in München, die Burg in Nürnberg
4) Wie lang darf man böllern?
Die grundsätzliche Regelung findet sich in der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Demnach dürfen Sie bis zum 1. Januar um 24 Uhr Knallkörper abfeuern. Viele Gemeinden schränken dieses Recht jedoch deutlich ein. Bei Missachtung des Feuerwerksverbots drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Informieren Sie sich also bei Ihrer Gemeinde, welche Vorschriften gelten.

5) Worauf sollten Feuerwerksfans beim Kauf besonders achten?
Das Angebot an Silvesterkrachern, -böllern und -raketen wird immer vielfältiger und ausgefallener. Doch Vorsicht: Der Umgang mit Feuerwerkskörpern kann gefährlich sein. Deshalb sollten Sie nicht am falschen Ende sparen und lieber auf hochwertige Ware setzen, die von einer dazu ermächtigten Stelle wie der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) geprüft und zugelassen wurde.
Wie Sie zugelassene Feuerwerkskörper erkennen
Achten Sie auf die Registriernummer und die CE-Kennzeichnung. Ein Beispiel für eine Registriernummer ist: „0589–F2–1234“. 0589 bedeutet, dass die Bundesanstalt für Materialforschung diesen Feuerwerkskörper geprüft hat. F2 ist die Feuerwerkskategorie und 1234 eine fortlaufende Nummer. Die Buchstabenfolge „BAM“ kommt nicht mehr vor. Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ und wieder dem vierstelligen Code für die Prüfstelle. Alle Feuerwerkskörper müssen mit Firmennamen und Adresse des Herstellers versehen sein.
Was ist mit importierten Feuerwerksartikeln?
Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2016 müssen Feuerwerkskörper, die bereits im EU-Ausland durch eine offizielle Prüfstelle genehmigt worden sind, in Deutschland nicht mehr zusätzlich durch die BAM geprüft werden. In einem anderen EU-Land geprüfte Böller weisen ebenfalls die Registriernummer mit dem Code der jeweiligen Prüfstelle auf. Importierte Feuerwerkskörper mit hohem Blitzsatzanteil (sogenannte „Polenböller“) sind illegal und verboten. Bei Zuwiderhandlung droht neben einer Geldstrafe im Extremfall sogar eine Freiheitsstrafe.
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6) Welche Versicherung zahlt, wenn Silvesterböller etwas beschädigen?
Verirrt sich ein Silvesterkracher bei Ihnen in der Wohnung, beispielsweise durch ein offenes Fenster oder die Balkontür, und richtet dabei Schäden an der Einrichtung an, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Sie zahlt bei Schäden, die durch einen Brand oder durch Löschwasser entstehen können. Tipp: Achten Sie darauf, dass die Fenster und Türen geschlossen sind. Schäden am Gebäude zahlt die Wohngebäudeversicherung.
Bei Böller-Schäden durch Gäste haftet deren Haftpflichtversicherung
Werden solche Schäden an Ihrem Haus, dem Dach oder dem Briefkasten verursacht, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Bei beschädigten Fenstern, Wintergärten oder Sonnenkollektoren übernimmt die Glasversicherung die Kosten der Reparatur. Ist einer Ihrer Gäste für die verirrte Rakete verantwortlich, muss dessen Privat-Haftpflichtversicherung die Kosten übernehmen.
Knallerei-Folgen am Fahrzeug sind nicht immer abgedeckt
Häufig werden auch Autos Opfer der Feuerwerkskörper. Gerät das Fahrzeug durch Feuerwerkskörper in Brand, zahlt die Teilkaskoversicherung. Dies gilt jedoch nicht bei Vandalismus, also absichtlich verursachten Schäden. In diesem Fall zahlt allenfalls die Vollkaskoversicherung. Ebenso bei einer durch eine herabfallende Rakete verursachten Delle im Blech. Wer eine Garage hat, sollte daher das Auto dort in Sicherheit bringen.
7) Was ist beim Böllern und Abschießen von Raketen in puncto Sicherheit zu beachten?
Halten Sie grundsätzlich einen sinnvollen Sicherheitsabstand zu Personengruppen (acht Meter), geparkten Fahrzeugen und Bäumen ein. Angezündete Böller sollten Sie sofort und achtsam wegwerfen. Besonders bei Raketen sowie Donner- und Kanonenschlägen gilt zudem: Niemals aus der Hand entzünden!
Auch für das Wohngebäude gilt: Sicherheitsabstand einhalten!
Raketen oder Böller sollten niemals auf dem Balkon abgefeuert werden. Auch Hauseingang oder Treppenhaus sind dafür ungeeignete Orte. Vorsicht auch bei nicht losgegangenen Feuerwerkskörpern: Lassen Sie diese am Boden liegen. Es besteht weiter Explosionsgefahr, denn das enthaltene Schwarzpulver kann sich auch verzögert entzünden. Abgebrannte Feuerwerkskörper und Böller gehören übrigens nicht ins Altpapier und müssen im Restmüll entsorgt werden.
Die schnelle Frage zum Thema:

8) Wie kann man einem Knalltrauma vorbeugen?
Wenn durch den Schalldruck eines lauten Knalls das Innenohr geschädigt ist, spricht man von einem Knalltrauma. Das ist die häufigste Verletzung zum Jahreswechsel mit oft mehreren Tausend Betroffenen. Dauerhaftes Summen oder Pfeifen im Ohr (Tinnitus), Schwindel oder Schwerhörigkeit sind die Symptome. Diese können einige Wochen anhalten.
Bis zu 120 Dezibel sind zu Silvester erlaubt
Feuerwerksartikel dürfen in acht Metern Entfernung noch eine Lautstärke von bis zu 120 Dezibel erreichen. Das entspricht in etwa dem Rattern eines Presslufthammers, wobei zu bedenken ist, dass Arbeiter bei der Bedienung einen Hörschutz tragen. Ein plötzlicher Knall kann also dennoch die Ohren schädigen.
Finger weg von „Polenböllern“
Achten Sie auf genügenden Sicherheitsabstand und halten Sie sich von Menschen fern, die durch unkontrollierte Knallerei auffallen. Vorbeugen können Sie zudem mit Ohrstöpseln oder mit Feuerwerken, die stärker auf Farb- und Lichteffekte setzen. Verzichten sollten Sie auch aus diesem Grund auf importierte Knallkörper, die häufig nicht dem Sicherheitsstandard entsprechen.
9) Woher kommt die Silvesterknallertradition?
Der 31. Dezember ist seit 1582, dem Jahr der gregorianischen Kalenderreform, der letzte Tag des Jahres – und zugleich der Todestag von Papst Silvester I., der im Jahr 335 starb. Daher die Bezeichnung „Silvester“.
Böllern aus Aberglauben
Das Feuerwerk hat seinen Ursprung im vorchristlichen germanischen Glauben. Einst wurde in der längsten und dunkelsten Nacht des Jahres ein Höllenlärm verursacht, um böse Geister zu vertreiben.
10) Wie viel Geld wird um die Jahreswende in Deutschland „verböllert“?
Im Jahr 2019 wurden etwa 122 Millionen Euro im Bundesgebiet zu Silvester in die Luft gejagt. Zum Jahreswechsel 2020/21 und 2021/22 galt wegen der Corona-Pandemie ein Böllerverbot. Für Silvester 2022 hofft der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) wieder auf einen Umsatz in dreistelliger Millionenhöhe. Zunehmender Beliebtheit erfreuen sich dabei sogenannte Batterie- oder Verbundfeuerwerke. Diese müssen nur einmal angezündet werden und feuern dann unterschiedliche Sound- und Lichteffekte ab.
11) Welche Feinstaubbelastung verursacht ein Silvesterfeuerwerk?
Neben Lärmbelastung und Gefahr von Verletzungen rückt in der Silvesternacht ein neuer Aspekt vermehrt in den Fokus: die Feinstaubbelastung. Laut Deutschem Umweltbundesamt ist die Konzentration am ersten Tag des neuen Jahres vielerorts extrem hoch. In Berlin-Friedrichshain wurden am 1. Januar 2019 um 1 Uhr morgens 853 Mikrogramm Feinstaub der Partikelgröße PM10 pro Kubikmeter gemessen. Dies war der höchste in Deutschland gemessene Wert zum Jahreswechsel. Der Grenzwert für das Tagesmittel beträgt 50 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Umweltorganisation für Feuerwerksverbot in Großstädten
Das Umweltbundesamt schätzt, dass etwa 15,5 Prozent der Feinstaubmenge, die jährlich im Straßenverkehr abgegeben wird, zu Silvester freigesetzt werden. Daher versucht die Deutsche Umwelthilfe seit Sommer 2019, in vielen besonders betroffenen Städten ein „Böllerverbot“ durchzusetzen. Zu den Orten zählen unter anderem die Millionenstädte Berlin, Hamburg, München und Köln.
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