WG gründen: Tipps & Tricks für ein harmonisches Zusammenleben

Endlich raus aus dem Elternhaus – und eine WG gründen oder in eine WG ziehen! Damit das WG-Leben so toll wird wie erhofft, sollte man einige Dinge bedenken. Hier finden Sie Tipps für ein harmonisches Zusammenleben in einer WG.

Das Gemeinschaftsleben in einer WG hat viele schöne Seiten und Vorteile. Doch es gibt auch einige Aspekte, die vor dem Gründen einer WG beachtet werden müssen – vom Mietvertrag über die Haftung bei Schäden bis hin zur Jahresabrechnung –, um später Streit oder sogar rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

WG gründen: Tipps für die Wohnungssuche

Wer eine neue WG gründen möchte, braucht zunächst eine WG-gerechte Wohnung: also etwa gleich große Zimmer, möglichst noch mit einem Gemeinschaftsraum wie einem gemeinsam genutzten Wohnzimmer. Ebenso sollte die Grundausstattung der Wohnung stimmen: Reicht die Anzahl der Badezimmer für die WG-Größe aus? Gibt es zusätzlichen Stauraum im Keller oder auf dem Speicher?

Am besten notieren Sie wichtige Punkte bereits vor der Wohnungsbesichtigung und überprüfen Ihre Checkliste dann vor Ort. Im Zweifel gilt dann auch: lieber eine Wohnung mehr anschauen, als einen Kompromiss eingehen. Nur ein passender Grundriss und ausreichend Platz für alle Bewohner sorgen langfristig für gute Laune in der WG.

Wichtig ist zudem: Der Vermieter muss über die WG-Gründung informiert sein, bevor der Mietvertrag unterzeichnet wird. Beim Mietpreis nicht vergessen, dass noch Neben- und Heizkosten hinzukommen.

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WG gründen – das ist wichtig beim Mietvertrag

Die Wohnungssuche war erfolgreich: Endlich ist eine passende Wohnung gefunden und die WG-Gründung kann starten! Bei einer Neugründung muss aber zuerst der Mietvertrag aufgesetzt und unterzeichnet werden. Hier gibt es zwei Varianten:

  • Beispielsweise kann ein WG-Mitglied der Hauptmieter sein, der die anderen Mitbewohner als Untermieter in den Vertrag aufnimmt. Viele Vermieter bevorzugen es, wenn es nur einen Hauptmieter gibt.
  • Die zweite Variante: Alle WG-Bewohner sind Hauptmieter und stehen gleichberechtigt im Mietvertrag.

Kündigung und Auszug mitbedenken

Wichtig, wenn nur ein Hauptmieter bestimmt wird: Im Mietvertrag sollte schriftlich festgehalten werden, dass die anderen WG-Mitglieder in der Wohnung bleiben können, auch wenn der Hauptmieter auszieht. Bei Kündigung eines Mitbewohners sollte zudem eine Nachmieterregelung mit dem Vermieter abgesprochen sein, sodass die verbliebenen Mitbewohner selbst einen Nachmieter suchen dürfen. Hier gilt es auch zu überlegen, welche Kündigungsfrist für die WG-Untermieter gelten soll.

Kosten für Kaution, Möbelkauf & Co. aufteilen

Wer eine WG gründen möchte, sollte mit den künftigen Mitbewohnern vorab wichtige Punkte besprechen, die finanzielle Investitionen in die WG betreffen: Welche gemeinsamen Möbelstücke, zum Beispiel Couch oder Esstisch, sollen angeschafft oder mitgebracht werden? Wie sieht es mit einer gemeinschaftlich genutzten Wasch- und Spülmaschine aus? Die Kosten sollten fair aufgeteilt werden. Wer besonders sichergehen möchte, hält auch schriftlich fest, was mit den entsprechenden Gegenständen bei Auszug eines Mitbewohners geschieht. Zudem sollte auch die Kaution gleichermaßen durch alle Mietbewohner geteilt werden.

Absicherung für Nebenkosten und Schäden

Bei jeder Wohnung fallen Nebenkosten an – doch der Verbrauch von Strom, Heizkosten oder Warmwasser kann mitunter recht unterschiedlich sein, je nach Lebensgewohnheiten: Wenn ein WG-Bewohner täglich badet oder sehr viele elektrische Geräte betreibt und so den Verbrauch in die Höhe treibt, sollten die WG-Mitglieder dies besprechen und gegebenenfalls vereinbaren, dass derjenige auch die Mehrkosten trägt.

Nachzahlungen für Strom, Heizung und weitere Nebenkosten sind eine unangenehme Überraschung – und umso schlimmer, wenn gerade der Geldbeutel leer ist: Um dem vorzubeugen, ist es sinnvoll, dass jeder WG-Bewohner vorab oder monatlich einen Pauschalbetrag leistet. In diesen können auch eventuell anfallende Reparaturkosten eingeschlossen werden. Eine Haushaltskasse für gemeinsam genutzte Dinge kann ebenfalls sinnvoll sein, beispielsweise für Toilettenpapier, Putz- und Waschmittel. Oft kann auch die Haftung für Schäden zum Streitthema werden: Hier ist eine Haftpflichtversicherung empfehlenswert – viele junge Studierende oder Azubis können dabei auch über die Eltern mitversichert werden. Ansonsten ist eine Hausratversicherung empfehlenswert – denn ein Rohrbruch oder Diebstahl kommt meist unverhofft und kann schnell teuer werden.

Zusammenleben in der Wohngemeinschaft

Eine WG gründen ist eine Sache, das Zusammenleben die nächste. Für ein geselliges Miteinander sollten die WG-Mitglieder bereits bei der Auswahl der Mitbewohner – zum Beispiel bei WG-Castings – darauf achten, dass sie zueinander passen: So sind bei einem eingefleischten Steakliebhaber und einer strikten Veganerin Konflikte nicht unwahrscheinlich. Auch die Lebensumstände sollten nicht zu stark abweichen: Ein Partyfreund, der an drei Abenden die Woche seine Freunde zum lautstarken Feiern einlädt, passt nicht gut zu einem Krankenpfleger, der morgens um 6 Uhr seinen Dienst beginnt.

Klare Absprachen treffen

Doch egal, ob junge Menschen mit Freunden eine WG gründen oder in einer Zweck-WG leben – in jeder Wohngemeinschaft ist es sinnvoll, klare Absprachen zu treffen, um Konflikte zu vermeiden. Dazu gehören ein Putzplan ebenso wie Absprachen über abendlichen Lärm, Besuche und die Privatsphäre. Einige Grundregeln – wie das Einhalten von nächtlichen Ruhezeiten oder die Küche immer sauber zu hinterlassen – können hier für Klarheit sorgen.

Ist alles klar geregelt und organisiert, bleibt auch mehr Zeit, sich um die wirklich wichtigen Dinge zu kümmern: das Miteinander in vollen Zügen zu genießen und eine tolle Zeit in der eigenen WG zu verbringen!

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