Wohnungstausch – wie geht das?

Wer günstig Urlaub machen will, kann überlegen, seine Wohnung zum Tausch anzubieten. Beim Wohnungstausch entfallen die Kosten für eine Ferienwohnung oder ein Hotel am Urlaubsort. Und zu Hause ist jemand, der während Ihrer Abwesenheit auf Ihre Wohnung aufpasst.

Wie funktionieren Wohnungstauschbörsen?

Familie Schultz aus Köln macht Urlaub in New York. Das Ehepaar Williams aus Amerika weilt in dieser Zeit in Rom, während Marco und Luisa aus Italien es sich in Köln gut gehen lassen. Was verbindet sie alle? Alle machen zur gleichen Zeit Urlaub in den Privatwohnungen der anderen Wohnungstauschenden. Gefunden haben sie sich über eine Wohnungstauschbörse. Mit einer guten Vorbereitung kann ein internationaler Wohnungstausch auch etwas für Sie sein.

Internationaler Wohnungstausch auf Zeit

Am einfachsten lässt sich der Wohnungstausch auf Zeit über eine Tauschbörse organisieren. Wer seine Wohnung bereitstellen möchte, registriert sich gegen eine Gebühr auf solch einer Wohnungstauschbörse und kann aus einer langen Liste von privaten Anbietern die passende Wohnung für seinen nächsten Urlaub wählen. Haben Sie eine Wohnung gefunden, in der Sie gern Ihren Urlaub verbringen möchten, nehmen Sie Kontakt zum Tauschwilligen auf und klären die Details.

Immobilien-Rechtsschutz

Ärger mit dem Vermieter wegen Wohnungstausch? Dann sind Sie mit dem ERGO Rechtsschutz rund um Wohnen und Immobilie wirksam geschützt. Und das nicht erst vor Gericht, sondern bereits bei einer Mediation. Auch können Sie mit dem Baustein Service-Plus bereits vorsorglich einen Wohnraummietvertragsentwurf rechtlich überprüfen lassen.

Wohnungstausch gut vorbereiten

Es empfiehlt sich, eine schriftliche Tauschvereinbarung abzuschließen, in der zum Beispiel die Tauschdauer, die Schlüsselübergabe, die Kosten für Strom, Wasser und Heizung, eine Kontaktperson, Notfallnummern und andere wichtige Dinge geklärt sind. Hilfreich für die Gäste ist es, wenn der Wohnungsinhaber eine Liste mit Einkaufsmöglichkeiten, Sehenswürdigkeiten und Freizeitaktivitäten vor Ort vorbereitet. Zum guten Ton beim Wohnungstausch auf Zeit gehört es zudem, am Ende des Urlaubs eine Nettigkeit für den Vermieter zu hinterlassen.

Wohnungstausch für den Urlaub

Wohnungstausch auch für Mieter erlaubt?
Was steht im Mietrecht?

Sie haben Bedenken, dass Ihr Vermieter Probleme beim Wohnungstausch machen könnte? Grundsätzlich brauchen Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters, wenn Sie Ihre Wohnung untervermieten oder sonstwie anderen Personen überlassen wollen. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn Personen nur für einen begrenzten Zeitraum zu Besuch sind und Sie danach die Wohnung wieder für sich nutzen. Dieser Zeitraum liegt bei etwa sechs Wochen. Der Mieter muss sich dabei nicht gleichzeitig mit dem Besucher in der Wohnung aufhalten.

Das bedeutet: Mit der Erlaubnis des Vermieters sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden Missverständnisse. Für Besuche bis zu sechs Wochen ist diese aber rechtlich in der Regel nicht nötig.

Vorsicht: Eine Untervermietung erfordert immer die Zustimmung des Vermieters – und die Vermietung der Wohnung an wechselnde Feriengäste ist nicht vom Besuchsrecht umfasst.

Machen Ihre Gäste zu viel Lärm oder überschwemmen das Haus, kann der Vermieter Sie abmahnen und im Schadensfall von Ihnen Ersatz fordern. Hier hilft es, wenn die Tauschpartner haftpflichtversichert sind.

Generell darf Ihre Wohnung außerdem durch den Besuch nicht überbelegt sein. Auch dann kann der Vermieter sein Veto einlegen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn eine ganze Familie in ein 30-Quadratmeter-Apartment einzieht. Achten Sie also bei der Wahl der Tauschpartner darauf, ob deren Familiengröße zu Ihrer Bleibe passt.

Die Vermietung oder Untervermietung von Wohnungen an Feriengäste ist mittlerweile in vielen Städten nur noch mit behördlicher Genehmigung erlaubt. Es ist also besonders wichtig, dass beim Wohnungstausch kein Geld fließt und es sich nur um gelegentliche und zeitlich begrenzte Tauschaktionen handelt. Hier drohen sehr hohe Bußgelder der Gemeinde.

Was jedoch sinnvoll ist: Nachbarn oder Freunde zu informieren, wenn eine Zeit lang Fremde in der Wohnung leben. Ihre Vertrauenspersonen können zum einen hin und wieder nach dem Rechten sehen und zum anderen als Ansprechpartner für die Gäste dienen. Auch ist es sinnvoll, wenn die Nachbarn Bescheid wissen, damit sie nicht wegen eines vermeintlichen Einbruchs die Polizei rufen.

Private Haftpflichtversicherung – optimale Absicherung für Ihren Alltag

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Welche Wohnungstauschbörsen gibt es?

Im Internet finden sich zahlreiche Wohnungstauschbörsen, auf denen Besitzer und Mieter ihre Immobilien zum internationalen Wohnungstausch auf Zeit anbieten. Diese sind die bekanntesten:

www.intervac-haustausch.de
www.homeexchange.com/de
www.homelink.de
http://de.homeforhome.com

Bevor Sie sich für eine Wohnungstauschbörse entscheiden, prüfen Sie, welche Gebühren anfallen und wie der Tausch abläuft. Und dann heißt es: viel Spaß im Urlaub!

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