Auto-Lichter – Funktionen und Verwendung

Von Tagfahrlicht bis Fernlicht, von Blinker bis Nebelschluss-leuchte: Es gibt zahlreiche Auto-Lichter. Wofür sind sie da, bei welchen Sichtverhältnissen kommen sie zum Einsatz, was für Kontrollleuchten gibt es?

Nicht nur in Sachen Antrieb und Komfort, auch bei der Sicherheit und speziell den Auto-Lichtern gehen Hersteller zunehmend neue Wege. So haben neu zugelassene Pkw seit 2011 neben Abblendlicht, Fernlicht und Standlicht zusätzlich ein Tagfahrlicht. Einige Modelle verfügen zudem über ein Kurvenlicht, das beim Abbiegen automatisch zugeschaltet wird.

Auto-Lichter je nach Sichtverhältnissen

Ob und wann Sie welche Art von Scheinwerfer nutzen dürfen bzw. müssen, hängt vor allem von der Tageszeit und den Witterungsbedingungen ab. Grundsätzlich gilt: gut sehen und gesehen werden. Und das, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern, zum Beispiel durch unnötiges Aufblenden.

Hier finden Sie eine Übersicht der Auto-Lichter mit ihrer jeweiligen Funktion:

Abblendlicht

1. Abblendlicht

Das Abblendlicht hat eine Reichweite von etwa 50 bis 60 Metern. Im Gegensatz zu Standlicht und Tagfahrlicht wird man damit nicht nur selbst besser gesehen. Das Abblendlicht leuchtet bei Dämmerung und Dunkelheit sowie in Tunneln und Parkhäusern die Fahrbahn aus. Und das so ausreichend, dass Sie Verkehrsschilder, Straßenführung und mögliche Hindernisse gut erkennen können.

Eine Pflicht zum Einschalten des Abblendlichts besteht in folgenden Fällen:

  • schlechte Sichtverhältnisse durch Dämmerung und Dunkelheit
  • schlechte Sichtverhältnisse durch Regen, Schnee oder Nebel

Nichtbeachtung und mangelnde Funktion können Verwarngelder von bis zu 60 Euro nach sich ziehen.

Ist das Abblendlicht eingeschaltet, leuchtet am Armaturenbrett ein grünes Symbol auf. Viele neuere Fahrzeuge verfügen über einen Lichtsensor, der das Abblendlicht automatisch zuschaltet. Dies funktioniert jedoch oft nur bei Dunkelheit. Deshalb raten Experten, es weiterhin manuell einzuschalten.

Fernlicht

2. Fernlicht

Das Fernlicht oder Aufblendlicht dient der deutlich besseren Ausleuchtung der Fahrbahn bei stark eingeschränkter Sicht durch Dunkelheit. Es leuchtet die Fahrbahn mehr als 100 Meter weit hell aus, darf jedoch andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern.

Das Abblenden des Fernlichts ist vorgeschrieben:

  • wenn entgegenkommende Fahrzeugführer und Fußgänger geblendet werden
  • wenn vorausfahrende Verkehrsteilnehmer geblendet werden
  • wenn sich Wild auf der Fahrbahn befindet
  • wenn es eine ausreichende Straßenbeleuchtung gibt
  • bei Schnee, Nebel oder starkem Regen, weil die Gefahr der Eigenblendung besteht, wenn Sie die Tropfen oder Flocken anleuchten

Sobald Sie das Fernlicht anschalten, wird dies durch eine blaue Kontrollleuchte am Armaturenbrett angezeigt. Wegen der starken Beanspruchung der Batterie durch die leistungsstarken Leuchten wird beim Einsatz des Fernlichts das Abblendlicht ausgeschaltet.

Eine Pflicht zur Nutzung des Fernlichts besteht übrigens nicht, auch nicht bei Dunkelheit und unübersichtlichen Straßenverhältnissen in ländlichen Gebieten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahr 2008 hervor. Eine Nichtbeachtung des Verbots kann hingegen ein Verwarngeld von bis zu 35 Euro nach sich ziehen.

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3. Tagfahrlicht

Tagfahrleuchten erhöhen die Sichtbarkeit des Verkehrsteilnehmers. Seit 2011 muss jeder Neuwagen über ein Tagfahrlicht verfügen. Dies wird meist automatisch mit der Zündung eingeschaltet. Eine Pflicht zur Nachrüstung bei älteren Fahrzeugen sowie zur Nutzung des Tagfahrlichts besteht in Deutschland zurzeit jedoch nicht.

Meist besteht diese Beleuchtungsart aus LED-Lämpchen. Diese leuchten übrigens nicht die Fahrbahn aus, sondern sind auf den Gegenverkehr gerichtet. Eine Kontrollleuchte im Fahrzeug gibt es nicht. Einer Studie des niederländischen Instituts für Straßenverkehrssicherheitsforschung zufolge könnten sich die Unfallzahlen um 5 bis 15 Prozent verringern, wenn das Tagfahrlicht regelmäßig von allen Autofahrern genutzt wird.

Standlicht

4. Standlicht

Das Standlicht, auch Begrenzungslicht genannt, ist deutlich schwächer als das Abblendlicht. Es dient, wie der Name schon vermuten lässt, der Kennzeichnung von Fahrzeugen, die an einer dunklen Stelle stehen. Es ist kein Ersatz für das Tagfahrlicht, beleuchtet im Gegensatz zu diesem jedoch auch die Fahrzeugrückseite. Angezeigt wird seine Nutzung durch eine grüne Kontrollleuchte am Armaturenbrett.

Das Standlicht muss eingeschaltet werden, wenn Ihr parkendes Fahrzeug auf 50 Meter Entfernung sonst nicht zu erkennen ist. Beim Parken innerhalb geschlossener Ortschaften ist alternativ zum Standlicht auch das Parklicht auf der dem Verkehr zugewandten Seite zulässig. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist dies nicht erlaubt. Das Parklicht wird durch Betätigung des Blinkers (siehe unten) eingeschaltet.

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Blinker und Warnblinkanalge

5. Blinker und Warnblinkanlage

Der Blinker (grüne Kontrollleuchte mit Pfeil), auch Fahrtrichtungsanzeiger genannt, zeigt bzw. kündigt anderen Verkehrsteilnehmern eine der folgenden Handlungen an:

  • die Änderung der Fahrtrichtung
  • ein Anfahren vom Straßenrand
  • einen Fahrstreifenwechsel bzw. einen Überholvorgang
  • die Umfahrung eines Hindernisses
  • das Verlassen eines Kreisverkehrs

Nicht erlaubt ist hingegen das Blinken beim Einfahren in den Kreisverkehr.

Der Blinker ist laut Straßenverkehrsordnung rechtzeitig und deutlich (mindestens dreimaliges Aufleuchten) zu setzen. Rechtzeitig bedeutet: Andere Verkehrsteilnehmer können sich darauf einstellen. Der Fahrtrichtungsanzeiger muss also betätigt werden, bevor Sie bremsen, Gas geben oder das Lenkrad einschlagen. Das Blinklicht muss grundsätzlich gelb sein. Ausnahme: Fahrzeuge, die vor 1969 zugelassen wurden – bis dahin gab es auch rote Blinklichter.

Unfall, Stau, technische Probleme: Warnblinker

Die Warnblinkanlage (rote Kontrollleuchte) schalten Sie ein, um eine Unfallstelle abzusichern oder wenn Ihr Fahrzeug eine Panne hat. Sie dient auch der Warnung anderer Verkehrsteilnehmer, wenn Sie auf ein Stauende auffahren.

Bei einem Abschleppvorgang müssen beide Fahrzeuge die Warnblinklichter eingeschaltet haben.

Auto-Lichter: Abblendlicht versus Fernlicht
Abblendlicht versus Fernlicht – das Abblendlicht im helleren Gelb leuchtet den rechten Fahrbahnrand besser aus, wobei der Lichtkegel des Fernlichts im dunkleren Gelb gleichmäßig auf über 100 Meter reicht.
Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte

6. Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte

Bei besonders schlechten Sichtverhältnissen durch Nebel und Niederschlag helfen Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte, um besser zu sehen und gesehen zu werden. Vorteil der Scheinwerfer gegenüber dem Fernlicht: Sie beleuchten die Fahrbahn quasi unter dem Niederschlag hindurch und strahlen nicht in ihn hinein. Sie können dieses Auto-Licht auch auf schlecht beleuchteten kurvenreichen Straßen einsetzen.

Gekennzeichnet sind Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte im Auto durch eine grüne bzw. gelbe Kontrollleuchte. Sie ähnelt der des Abblendlichts, hat aber eine geschlängelte Linie, die durch die drei parallelen (Licht-)Linien verläuft. Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte sind sehr hell und dürfen nicht bei guter Sichtweite verwendet werden. Ihre Benutzung ist generell nicht vorgeschrieben. Ein unzulässiger Gebrauch kann Sie jedoch ein Bußgeld bis zu 35 Euro kosten.

Lichthupe

7. Lichthupe

Die Lichthupe, also das kurze Betätigen des Fernlichts, ist ein Warnsignal. Sie dürfen sie in folgenden Fällen einsetzen:

  • wenn Sie sich oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet sehen
  • um außerhalb geschlossener Ortschaften einen Überholvorgang anzukündigen

Nicht gesetzlich geregelt ist die Frage, ob Sie per Lichthupe andere Verkehrsteilnehmer auf ein (unabsichtliches) Fehlverhalten aufmerksam machen dürfen. Ein Beispiel wäre ein dauerhaft gesetzter Blinker oder defekte Beleuchtung.

Wichtig: Jemanden per Lichthupe „vorzulassen“, erzeugt rechtlich keine neue Verkehrslage. Bei einem resultierenden Unfall gelten immer noch die Vorfahrtsregeln. Generell verboten ist das Betätigen der Lichthupe als Begrüßung oder als Hinweis auf eine Geschwindigkeitsmessung.

8. Bremslicht

Die roten Bremslichter leuchten automatisch am Heck Ihres Fahrzeugs auf, wenn Sie die Bremse betätigen. Damit signalisieren Sie, dass Sie langsamer fahren und gegebenenfalls anhalten. Bremsleuchten sind an Ihrem Auto selbstverständlich Pflicht, seit 1. Januar 1998 müssen Neufahrzeuge zudem über ein mittiges drittes Bremslicht verfügen.

9. Rückfahrscheinwerfer

Legen Sie den Rückwärtsgang ein, schaltet sich am Heck Ihres Fahrzeugs automatisch der Rückfahrscheinwerfer ein. Dadurch wissen Verkehrsteilnehmer hinter Ihnen, dass Sie zurücksetzen wollen. Er ist das einzige der Auto-Lichter, das nach hinten weißes Licht abstrahlen darf.

10. Sonstige Auto-Lichter: zusätzliche Fernlichtscheinwerfer

Wussten Sie, dass Sie Ihr Fahrzeug mit zwei zusätzlichen Fernlicht-Scheinwerfern ausrüsten dürfen? Bei einigen höherwertigen Pkw sind diese bereits serienmäßig verbaut. Diese Zusatzscheinwerfer sorgen besonders im Herbst für ein Plus an Fahrsicherheit, wenn Sie viel auf schlecht beleuchteten Straßen unterwegs sind.

11. Kurvenlichter

Mehr Komfort und Sicherheit bieten auch Kurvenlichter. Diese Auto-Lichter gibt es in einigen Automodellen in Form eines flexiblen Abblendlichts, das sich mit dem Kurvenwinkel neigt (dynamisches Kurvenlicht). Dadurch wird die Straße besser ausgeleuchtet. Andere Modelle haben unterhalb der Hauptscheinwerfer eine Leuchte, die sich beim Abbiegen oder Betätigen des Blinkers einschaltet (statisches Kurvenlicht).

12. Suchscheinwerfer

Zulässig ist bei Pkw auch die Installation eines Suchscheinwerfers. Dieser darf eine Leistung von maximal 35 Watt haben. Er darf nur kurzzeitig angeschaltet werden, zum Beispiel zum Beleuchten eines Wegweisers.

Lichter am Auto regelmäßig prüfen

Weil die Lichter am Auto wichtig für die Verkehrssicherheit sind, ist es notwendig, ihre Funktionstüchtigkeit regelmäßig zu überprüfen. Im Herbst empfiehlt sich ein Komplett-Check der Lichtanlage durch eine Werkstatt. Die Überprüfung der Fahrzeugbeleuchtung und deren Einstellung ist in Betrieben der Kfz-Innung kostenlos. Bei Fahren mit defekter Beleuchtung droht je nach Art der Lampe ein Bußgeld von 15 bis 20 Euro.

Aber auch im Rest des Jahres sollten Sie darauf achten, dass die Lichtanlage an Ihrem Wagen richtig funktioniert und alle Reflektoren und Lampengläser klar sind. Am besten reinigen Sie die Auto-Lichter immer wieder einmal von außen, sei es in der Waschstraße oder an Tankstellen mit dem bereitgestellten Wasser.

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