Autounfall – was tun?

Rund 7.000 Mal kracht es täglich in Deutschland – treffen kann es bei unseren überfüllten Straßen wirklich jeden. Deshalb hier ein paar Tipps, wie Sie sich nach einem Autounfall richtig verhalten.

Im dichten Stadtverkehr ist ein Autounfall schnell passiert. Kurz nicht aufgepasst, und schon kracht es: Über 2,5 Millionen Unfälle nahm die Polizei 2016 auf. Wie verhält man sich am besten nach einem Unfall? Wie hält man das Geschehene so klar und eindeutig wie möglich fest und erleichtert so die weitere Abwicklung und Schadensregulierung?

Denn auch vermeintlich harmlose Unfälle können kostspielig werden und zu langwierigen Auseinandersetzungen führen. Nur die Wenigsten kennen ihre Rechte und Pflichten ganz genau.
Hier sind die wichtigsten Informationen und hilfreiche Tipps – egal ob der Unfall unverschuldet, selbstverschuldet oder unter Beteiligung ausländischer Verkehrsteilnehmer stattfindet.

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Das richtige Verhalten nach einem Autounfall

Autounfall - Ruhe bewahren

Ruhe bewahren

Wenn es gekracht hat, ist umsichtiges und überlegtes Handeln gefragt. Gehen Sie – trotz eventuell aufkommendem Ärger – höflich mit dem Unfallgegner um und bleiben Sie möglichst ruhig und gelassen. Das Ziel ist erst mal, weitere Schäden zu vermeiden. Und den Unfallhergang so exakt wie möglich zu protokollieren.

Unfallstelle absichern

Sichern Sie die Unfallstelle ab

Wichtig ist zunächst die Eigensicherung und die Verhinderung von Folgeunfällen. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein. Ziehen Sie mit dem Verlassen des Autos eine Warnweste an. Das Mitführen einer solchen Weste ist gesetzlich vorgeschrieben! Sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck ab: Innerorts werden mindestens 50 Meter Entfernung empfohlen, auf Landstraßen mindestens 100 Meter und auf Autobahnen mindestens 200 Meter. Bei geringfügigen Schäden und klarer Sachlage sollten die beteiligten Fahrzeuge aus dem unmittelbaren Verkehrsgeschehen entfernt werden.

Was tun bei Verletzten?

Was tun, wenn jemand verletzt ist?

Rufen Sie die europaweite Notrufnummer 112 an. Diese ist ohne Prepaid-Guthaben und bei vielen Handys auch trotz aktivierter Tastensperre anrufbar, aber nur mit aktivierter SIM-Karte. Geben Sie den genauen Unfallort, die Zahl der Verletzten, die Schwere der Verletzungen und den Unfallhergang durch. Leisten Sie bis zum Eintreffen der Rettungskräfte erste Hilfe. Wer so gut er kann Erste Hilfe leistet, muss selbst bei falschen Maßnahmen nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Unterlassene Hilfeleistung dagegen ist strafbar. Tipps: Die vorgeschriebenen Kfz-Verbandkästen enthalten Anleitungen für Erstmaßnahmen. Auch wenn Beschwerden erst einige Zeit nach einem Unfall auftreten, sollte man umgehend zum Arzt gehen. Er kann eine unfallbedingte Verletzung für eine Schmerzensgeldforderung dokumentieren.

Unterlassene Hilfeleistung?

Wann begehe ich unterlassene Hilfeleistung?

Ob man nun aktiv an einem Unfall mit Verletzten beteiligt ist oder nur dazukommt: Wer bei erheblicher Gefahr für den Verunfallten nicht hilft, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Setzen Sie einen Notruf ab, sichern Sie die Unfallstelle und kümmern sich so gut es geht um den Verletzten.

Schnell und einfach – ein besonderer Service für ERGO Kasko-Kunden

Für Kasko-Kunden der ERGO ist ein Glasbruchschaden besonders einfach zu beheben. Nutzen Sie dazu einfach die ERGO Glaspartnersuche. Wählen Sie einen unserer Partner für Glasschäden am Auto aus. Rufen Sie ihn direkt an und vereinbaren Sie einen kurzfristigen Termin bei der Werkstatt in Ihrer Nähe, Zuhause oder am Arbeitsplatz. Zudem verzichtet ERGO bei Teil- und Vollkaskoversicherten auf die vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn eine Scheibe bei einem unserer Partner repariert wird.

Wann Polizei rufen?

Ein Fall für die Polizei

Informieren Sie die Polizei unter 110 oder über die Notrufnummer 112 bei:

  • Unfällen mit Verletzten
  • einer Gefahrenlage
  • Sachschäden, die über reine Bagatellschäden, wie z.B. ein abgefahrener Außenspiegel, hinausgehen
  • grob fahrlässigen Verhaltensweisen
  • unkooperativen oder flüchtenden Unfallgegnern
  • beim Verdacht auf Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie bei der Beteiligung von Fahrzeugen mit Kennzeichen außerhalb der EU ohne Versicherungsnachweis (z. B. Grüne Versicherungskarte). Die Polizei greift sichernd ein und übernimmt in der Regel die Unfallaufnahme.
Auto angefahren

Auto angefahren – was nun?

Ein parkendes Fahrzeug anzufahren ist ärgerlich. Aber selbst wenn äußerlich keine Schäden festzustellen sind, warten Sie auf den Fahrzeughalter. Trifft der Geschädigte nicht innerhalb einer angemessenen Wartezeit ein, muss man vor dem Verlassen des Unfallorts die Polizei informieren. Andernfalls begeht man Fahrerflucht. Wie lange man warten muss, hängt vom Einzelfall ab. Nachts an der Landstraße und bei einem geringen Schaden reichen meist 30 Minuten, in der Stadt und tagsüber verlangen die Gerichte oft längeres Warten. Je höher der Schaden, desto länger die Wartezeit. Einen Zettel unter den Scheibenwischer zu klemmen oder im Laden gegenüber Bescheid zu sagen, reicht hier nicht. Informieren Sie immer die Polizei!

Daten am Unfallort austauschen

Austausch der Informationen am Unfallort

Zeigen Sie sich gegenseitig ihre Ausweispapiere und notieren sie die wichtigsten Daten für die weitere Abwicklung. Dazu gehören:

  • Kennzeichen
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Fahrers
  • Name und Anschrift des Fahrzeughalters
  • Angaben zum Versicherer und die Vertragsnummer. Falls Sie die Vertragsnummer nicht zur Hand haben: Der Zentralruf der Autoversicherer unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800-2502600 gibt direkt Auskunft.
  • Anschriften von möglichen Unfallzeugen.

Wichtig: Kein Schuldanerkenntnis abgeben! Die Klärung der Schuldfrage übernehmen anschließend die Versicherungen.

Unfallprotokollierung

Unfallprotokollierung leicht gemacht

Der europäische Unfallbericht ist ein europaweit einheitlich aufgebautes Formular zum Protokollieren eines Unfallhergangs. Es ist in vielen Sprachen erhältlich. Das Formular ist in zwei inhaltlich identische Teile untergliedert, die von den Unfallbeteiligten gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben werden. Das Formular erfasst alle wesentlichen Daten zu den beteiligten Personen, Fahrzeugen und Versicherungen und bietet zudem die Möglichkeit, eine Unfallskizze zu erstellen und den Unfallhergang zu formulieren.

Unfallskizze und -dokumentation

Unfallskizze und -dokumentation

Achten Sie darauf, dass Ihre Unfallskizze alle beteiligten Fahrzeuge enthält sowie die Position vorhandener Ampeln, Verkehrsschilder und Straßenmarkierungen. Falls Unfallspuren vorhanden sind, zeichnen Sie auch diese ein, um die spätere Rekonstruktion des Unfallhergangs durch einen Dritten zu ermöglichen. Wenn eine Kamera oder ein Smartphone zur Hand ist, sollten Sie die Beschädigungen an allen beteiligten Fahrzeugen und die Örtlichkeiten aus unterschiedlichen Blickwinkeln festhalten.

Schadensmeldung bei Kfz-Versicherung

Schadensmeldung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung

Melden Sie Ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer den Autounfall spätestens innerhalb einer Woche! Viele Versicherer bieten auch online ein Formular zur Schadensmeldung an. Dank dem unter der Nummer 0800-2502600 erreichbaren Zentralruf der Autoversicherer können betroffene Autofahrer den Schaden sogar noch am Unfallort melden. Schwere Verletzungen oder der Tod einer Person müssen den Versicherern, insbesondere auch der Unfallversicherung, innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden! Informieren Sie immer Ihren Versicherer. Auch, wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben.

Versicherungsschutz prüfen

Versicherungsschutz prüfen

Abhängig vom Schaden und möglichen Verletzungen müssen Betroffene neben der Kfz-Haftpflichtversicherung noch weitere Versicherungen informieren wie:

  • die Kaskoversicherung
  • die Insassenunfallversicherung
  • die private Unfall- oder Lebensversicherung
  • die Rechtsschutzversicherung
  • die gesetzliche oder private Krankenversicherung
  • die gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung
Schäden am Fahrzeug

Wer übernimmt die Schäden an meinem Fahrzeug?

Bei einem unverschuldeten Kfz-Unfall kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers für die entstandenen Schäden auf.
Haben Sie den Schaden verursacht, zahlt Ihre Vollkaskoversicherung den Schaden an Ihrem Fahrzeug.

Rechte nach unverschuldetem Unfall

Rechte nach unverschuldetem Unfall

Als Geschädigter eines Autounfalls können Sie einen Sachverständigen eigener Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadensumfang und Schadenshöhe beauftragen. Die entstehenden Kosten sind erstattungspflichtig, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden (Schadenshöhe niedriger als zirka 700 Euro) handelt. Das kann sinnvoll sein, denn der Kostenvoranschlag einer Werkstatt enthält in der Regel keine Aussagen über die Wertminderung Ihres Fahrzeugs oder Ausfallzeiten. Viele Kfz-Haftpflichtversicherungen bieten dem Geschädigten ein Schadenmanagement an, das sich von der Reparatur bis zum Ersatzwagen – denn auch auf diesen haben Sie Anspruch – um alles kümmert.

Autounfall - Reparatur oder Geld?

Reparatur oder Geld?

Als Geschädigter müssen Sie Ihr Fahrzeug nach einem Autounfall nicht reparieren lassen. Stattdessen können Sie auch die sogenannte fiktive Abrechnung in Anspruch nehmen und sich die ausgewiesenen Reparaturkosten auszahlen lassen. Bei dieser Art der Schadenregulierung erhalten Sie allerdings nur die im Gutachten oder im akzeptierten Kostenvoranschlag ausgewiesenen Nettobeträge. Falls Sie Ihr Fahrzeug ganz oder zum Teil reparieren lassen, wird die Rechnung inklusive der Mehrwertsteuer von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Unfall mit ausländischer Beteiligung

Unfall mit ausländischer Beteiligung

Falls der Autounfall – im In- oder Ausland – von Ihnen verschuldet wurde oder Ansprüche gegen Sie erhoben werden, dient Ihnen die „Grüne Versicherungskarte“ als Nachweis, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Wir empfehlen, die grüne Karte bei Fahrten ins Ausland immer mitzuführen, auch wenn sie in der EU, Andorra, Island, Norwegen, Serbien und der Schweiz nicht vorgeschrieben ist. Ansprechpartner für Unfallgeschädigte ist das jeweilige Grüne Karte Büro.

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