E-Scooter: Promillegrenzen & Verkehrsregeln

Elektroroller sind gerade in Städten oft genutzte Verkehrsmittel auf kurzen Distanzen. Doch längst nicht jeder kennt die Verkehrsregeln beim Fahren der E-Scooter – zum Beispiel, wie viel Promille erlaubt sind.

Alkoholeinfluss ist zweithäufigste Unfallursache

Ein 32-jähriger Mann wurde im Frühjahr in München mit 1,52 Promille auf dem E-Scooter von der Polizei angehalten. Die juristische Folge: Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen fahrlässiger Trunkenheit zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro und entzog ihm für acht Monate die Fahrerlaubnis. Eine besonders drastische Sanktion für etwas, das in Deutschland weit verbreitet ist: Alkohol am Lenker. Das Statistische Bundesamt hat für 2022 ermittelt, dass die Polizei in dem Jahr 8.260 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden registrierte – 49 Prozent mehr als im Vorjahr. 11 Menschen kamen ums Leben.

Die häufigsten Fehlverhalten von E-Scooter-Fahrern waren die falsche Benutzung von Fahrbahn oder Gehweg (18,6 Prozent) sowie das Fahren unter Alkoholeinfluss (18 Prozent). Zum Vergleich beim Alkoholeinfluss: Im selben Zeitraum waren es bei Fahrradfahrern 8,2 Prozent und bei zulassungsfreien Krafträdern wie Mofas und Pedelecs 7,8 Prozent.

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Bußgeldkatalog: Diese Promillewerte gelten

Wer einen E-Scooter im Straßenverkehr benutzt, unterliegt denselben Alkoholgrenzen wie ein Autofahrer. Es gelten also nicht, wie viele denken, beim E-Scooter dieselben Promillegrenzen wie auf dem Fahrrad. Folgende Alkohollimits gelten:

Mitfahrer alkoholisiert – Fahrerlaubnis weg

Auch wenn man es im Straßenverkehr häufig anders sieht: E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Wird diese Regel missachtet und kommt auch noch Alkohol ins Spiel, kann es neben den zehn Euro Bußgeld für Fahren zu zweit noch eine weitere Strafe geben.

2022 fällte das Amtsgericht Oldenburg ein wegweisendes Urteil: Der Beschuldigte – mit 1,2 Promille Alkohol im Blut von der Polizei erwischt – hatte sich hinter dem Fahrer an der Lenkerstange festgehalten. Das Gericht entzog ihm wegen Trunkenheit im Verkehr die Fahrerlaubnis, da das Festhalten am Lenker bereits als „Führen“ des Fahrzeugs gilt.

Auch Minderjährigen drohen Punkte

Das Fahren eines E-Scooters ist ab 14 Jahren erlaubt und entsprechend beliebt bei Jugendlichen. Nach der Party schnell mal einen Elektroroller leihen und ab nach Hause? Im Prinzip kein Problem, aber Minderjährige, die noch keinen Führerschein haben, sollten aufpassen: Ab 0,4 Promille Blutalkohol gefährden sie auf dem Elektroroller nicht nur sich und andere – sie riskieren durch eine Trunkenheitsfahrt auch, drei Punkte in Flensburg zu kassieren. Und wer bereits acht Punkte auf seinem Konto hat, dem droht die Ablehnung des Erstantrags auf einen Führerschein.

Weitere Verstöße und was sie kosten

Doch nicht nur alkoholisiertes Fahren wird sanktioniert. Der Bußgeldkatalog für E-Scooter ist länger, als man vermuten mag. Einige Beispiele für Ordnungswidrigkeiten und wie hoch die Geldstrafen ausfallen:

Kommen Promillegrenzen wie beim Fahrrad?

Da sich die Promillegrenzen für E-Scooter an denen für Autos orientieren, fordern einige Experten und Verbände wie etwa der ADAC, diese an die weniger strengen Grenzwerte für Fahrräder anzugleichen. Begründung: E-Scooter fahren höchstens 20 Stundenkilometer und seien damit einem Rad näher als einem Auto. Zudem würden weder Helmpflicht noch eine Fahrerlaubnispflicht gelten. Eine Änderung der Grenzwerte würde bedeuten, dass das Fahren eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss bis 1,6 Promille straffrei bliebe. Bedingung: Der Fahrer oder die Fahrerin dürften keine Ausfallerscheinungen haben, und es dürfte zu keinem Unfall kommen. Der ADAC regt deshalb eine Klarstellung durch den Gesetzgeber an. Künftig solle bei der rechtlichen Bewertung besser zwischen führerscheinpflichtigen und führerscheinfreien Fahrzeugen unterschieden werden – statt zwischen Kraftfahrzeugen und anderen Fahrzeugen.

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10 Regeln, wie Sie sicher mit dem Elektroroller fahren

  • Wer sich (ab 14 Jahren) mit dem Elektrokleinstfahrzeug fortbewegen will, sollte folgende Tipps für die eigene Sicherheit beachten:
  • Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ein.
  • Fahren Sie nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen oder alternativ auf der Straße – Fahren auf dem Gehweg ist verboten.
  • Beachten Sie die Alkohollimits und fahren Sie zur Sicherheit immer nur mit 0,0 Promille.
  • Fahren Sie nicht unter Drogeneinfluss.
  • Bei Regen, Schnee oder Glatteis gilt erhöhte Vorsicht.
  • Achten Sie auch auf eine gültige Haftpflichtversicherungsplakette. Für 2023 gilt die Farbe Schwarz.
  • Testen Sie den E-Scooter als ungeübter Fahrer vorher auf einem geschützten Platz.
  • Tragen Sie helle Kleidung und einen Helm, auch wenn keine Helmpflicht gilt.
  • Achten Sie auf funktionierende Bremsen, Beleuchtung und Klingel.
  • Eine Unfallversicherung bietet Ihnen zusätzliche Absicherung.
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