Sie sind hip, flink und wendig. Viele kennen sie bereits aus dem Urlaub in Spanien oder Italien. Seit Juni dürfen E-Scooter auch auf deutschen Straßen fahren. So viel Spaß die rasanten Roller machen, so groß sind aber auch die Unfallrisiken.
Ob in Köln, München oder Wattenscheid – überall in Deutschland sieht man sie inzwischen durch die Straßen flitzen: Die seit ein paar Wochen gesetzlich zugelassenen E-Scooter finden immer mehr Fans. Das war auch das Ziel der Bundesregierung – sie möchte mit den bis zu 20 km/h schnellen Elektrorollern die überfüllten Innenstädte entlasten. Besonders praktisch sind die leisen und umweltschonenden Zweiräder, um die „letzte Meile“ zu verkürzen, zum Beispiel den Weg von der Bushaltestelle ins Büro.
Erhöhte Unfallgefahr mit dem E-Scooter
So viele Vorteile, wie sie haben, bergen sie auch neue Unfallrisiken: Viele Nutzer sind Gelegenheitsfahrer, die sich zum ersten Mal einen E-Roller ausleihen und seine Geschwindigkeit unterschätzen. Wie sensibel die kleinen Gummirollen auf Bordsteine, Spurrillen und Schlaglöcher reagieren, können sie meist nicht richtig einschätzen.
Aber auch andere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer oder Fußgänger sind noch nicht an die neuen, flinken Gefährte gewöhnt und bemerken diese manchmal viel zu spät im Straßenverkehr. Dies kann vor allem bei Kindern und älteren Menschen schwerwiegende Folgen haben.
Dass die Unfallgefahr steigt, zeigen Erfahrungswerte aus dem Ausland: In Österreich etwa, wo die E-Scooter bereits seit längerer Zeit im Straßenverkehr zu sehen sind, kam es im letzten Quartal 2018 zu 200 Unfällen – zahlreiche davon mit Knochenbrüchen oder sogar schweren Kopfverletzungen. Dies liegt zum einen daran, dass viele E-Scooter-Fahrer keinen Helm tragen und zum anderen, dass die Roller anders als Autos keine Knautschzone haben.
ERGO Unfallversicherung
Neue Unfallrisiken sind nicht zu unterschätzen. Was zählt nach einem Unfall? Finanzielle Sicherheit und umfangreiche Assistenzleistungen. Das reicht von Fahrdiensten bis hin zum persönlichen Unfall-Manager.
E-Scooter-Fahrer – was ist erlaubt und was untersagt?
Um E-Scooter zu fahren, muss man mindestens 14 Jahre alt sein. Einen Führerschein braucht man hingegen nicht. Der Gesetzgeber erlaubt das Fahren nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Auf Gehwegen ist es untersagt. Wenn kein Radweg vorhanden ist, muss man auf die Straße ausweichen.
Eine Helmpflicht besteht in Deutschland nicht. Es ist aber ratsam, einen Helm zu tragen, da er vor schweren Kopfverletzungen schützt.
Um das Unfallrisiko zu reduzieren, schreibt die Straßenverkehrsordnung hierzulande klare Regeln vor: Wer mit dem Scooter auf dem Gehweg erwischt wird, zahlt 15 Euro Strafe. Zu zweit auf einem Roller fahren, ist verboten. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer, also 0,0 Promille für Fahranfänger. Und ganz wichtig: niemals ohne Versicherung losfahren!

Weitere Tipps: sicher und schnell unterwegs
Bevor man das erste Mal auf einen E-Scooter steigt, sollte man den Umgang damit im verkehrsfreien Raum üben – etwa auf einem leeren Supermarktparkplatz nach Feierabend. Im Straßenverkehr ist es dann vor allem an Kreuzungen wichtig, aufmerksam und langsam zu fahren. Schnell gerät man sonst in den toten Winkel von Rechtsabbiegern. Für eine höhere Sichtbarkeit sorgen helle Kleidung und Reflektoren.
Sollte es trotzdem zu einem Unfall kommen, ist es ratsam, gut versichert zu sein. Was viele nicht wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung haftet im Straßenverkehr nur für Wege zur oder von der Ausbildungsstätte beziehungsweise Arbeitsstelle.
E-Scooter-Fans sollten sich deshalb unbedingt überlegen, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Unfallbedingte Folgekosten lassen sich durch eine einmalige Kapital- und dauerhafte Rentenleistung absichern. Unfall-Assistenzleistungen bieten praktische Hilfe im Alltag und professionelle Unterstützung, um schnell wieder fit zu werden.
Schnelle Frage zum Thema
Was genau ist eigentlich ein E-Scooter?
E-Scooter haben eine Lenk- und Haltestange, zwei Räder, ein Trittbrett und einen Elektromotor. Die Maximalmaße liegen bei 200 cm Länge, 70 cm Breite und 140 cm Höhe. Er darf nicht mehr als 55 Kilo wiegen. Die Motorleistung darf in der Regel 500 Watt nicht übersteigen.
Ab einer Mindestgeschwindigkeit von 6 km/h ist eine Kfz-Haftpflicht-versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht höher als 20 km/h sein. Ansonsten darf man den Roller nur auf Privatgrundstücken nutzen.
Die notwendige Versicherungsplakette für die Nutzung im Straßenverkehr erhält, wessen E-Scooter eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt. Er braucht zum Beispiel eine sogenannte Allgemeine Betriebserlaubnis – diese ist, genau wie Fahrzeugidentifizierungsnummer und die Höchstgeschwindigkeit, auf einem Schild am E-Scooter vermerkt. Der Roller muss zwei voneinander getrennte Bremsen haben, Vorder- und Rücklicht und eine Klingel.
Sprechen Sie uns an – bei uns bekommen Sie die Plakette unbürokratisch und zum günstigen Preis.
Und nun gute – und vor allem sichere – Fahrt!
den Artikel: