Neue Regeln für Autofahrer 2018

2018 treten wichtige Regelungen für Autofahrer in Kraft. Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengestellt.

Diese neuen Gesetze betreffen ab 2018 alle Autofahrer

Ab 2018 gelten neue Regelungen und Gesetze für Autofahrer. Einige, wie die zu Winter- und Ganzjahresreifen betreffen bereits ab Januar jeden Autobesitzer. Andere, wie der automatische Notruf eCall, werden erst später zur Pflicht und können zum Lebensretter werden. Mehr Details und Änderungen finden Sie in unserer Übersicht.

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Achten Sie bei Ihren Ganzjahresreifen auf das Alpine-Symbol

Eine Schneeflocke vor einer dreizackigen Bergsilhouette: Das ist das charakteristische Alpinesymbol, das auf Ihren Reifen mit Stichtag zum 1.1.2018 zu finden sein muss. Im Rahmen der geltenden situativen Winterreifenpflicht reicht das alleinige M+S-Symbol bei Ganzjahresreifen dann nicht mehr aus.
Sobald die Straßenverhältnisse winterlich sind – also Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vorliegen – müssen Winter- oder Ganzjahresreifen mit diesem Alpine-Symbol montiert sein.
Einen Puffer gibt es jedoch: M+S-Reifen ohne Schneeflockensymbol, die bis zum 31.12.2017 produziert wurden, dürfen Sie bis zum 30.9.2024 fahren. Überprüfen Sie das Produktionsdatum Ihrer Reifen anhand der DOT-Nummer (Woche/Jahr) an der Reifenflanke.

Regeln Winterreifen

Bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht drohen ab 2018 höhere Strafen

Höhere Bußgelder drohen ab dem 1.1.2018 bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht. Fahrer, die bisher ohne geeignete Reifen unterwegs waren, wurden mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von 60 Euro belegt. Bei zusätzlichen Behinderungen waren es sogar 80 Euro.
Ab 2018 muss nun auch der Halter des Fahrzeugs mit einem Bußgeld und einem „Punkt“ rechnen, wenn er eine Fahrt zulässt oder anordnet. Die Geldbuße wird auf 75 Euro erhöht, bei Gefährdung wird es noch teurer.

Verschärfte Verfahren und erhöhte Kosten der Abgasuntersuchung (kurz: AU) ab 2018

Die Messverfahren in der Abgasuntersuchung werden präziser. Die standardmäßige Abgasuntersuchung per On-Board-Diagnose hat ab dem 1.1.2018 ausgedient. Gemessen werden die Abgase nun direkt am Endrohr des Auspuffes. Für die Besitzer von Fahrzeugen vor 2006 ändern sich die Kosten der Abgasuntersuchung im Rahmen der HU nicht. Für Fahrzeuge ab 2006 können sie bis zu zwölf Euro teurer werden.
Die Abgasuntersuchung ist Bestandteil der Hauptuntersuchung. Nur wer sie besteht, bekommt das „TÜV“-Siegel.

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Das automatische Notrufsystem eCall wird ab April 2018 Vorschrift

Neue Pkw-Modelle, die ab April 2018 in der EU zugelassen werden, müssen mit dem sogenannten eCall-System ausgestattet sein. Erfassen die Sensoren des eCall-Systems einen Unfall, wird automatisch der einheitliche europäische 112-Notruf ausgelöst. Dies geschieht selbst dann, wenn die Insassen dazu nicht mehr in der Lage sind.
Um Rettungskräfte direkt und gut vorbereitet zum Unfallstelle zu leiten, werden Ort und Zeitpunkt des Unfalls, die Fahrtrichtung, die Zahl der Insassen und die Art des Treibstoffs übermittelt. Mit diesem neuen automatischen Notrufsystem soll – so die EU-Kommission -die Zahl der Unfalltoten um zehn Prozent sinken.

Die Lkw-Maut wird ab Juli 2018 auf fast alle Bundesstraßen ausgeweitet

Die Nutzungsgebühr von Lkw ab 7,5 Tonnen erstreckt sich vor allem auf Autobahnen. Von den Bundesstraßen ist bisher nur ein Bruchteil betroffen. Das ändert sich vom 1. Juli 2018 an. Von diesem Zeitpunkt an werden rund 39.000 Kilometer Bundesstraße mautpflichtig. Experten schätzen, dass es so jährlich bis zu bis zu zwei Milliarden Euro mehr Einnahmen für den Bund kommt. Um eventuellen Ausweichverkehr zu unterbinden, sieht die Neuregelung die Möglichkeit vor, die Mautpflicht auch auf kleinere Landesstraßen auszuweiten.
Ausgenommen von der neuen Verordnung sind landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, Fernbusse und Schausteller.

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