Urlaub mit Enkelkind – worauf ist zu achten?

Mit den Enkeln in den Urlaub fahren – das ist für erfahrene Großeltern kein Problem! Oder doch? Was ist, wenn unterwegs etwas passiert? Vor einem Urlaub mit Ihrem Enkelkind sollten Sie einige Details beachten. Mit Infos zum Download.

Urlaub mit Enkelkind gut vorbereiten

Wenn die eigenen Eltern noch fit sind und gerne mit ihren Enkeln in den Urlaub fahren möchten, ist das eine großartige Gelegenheit. Die Kinder genießen die zusätzliche Liebe ihrer Großeltern und die Eltern profitieren von der Entlastung, die ihnen kinderfreie Zeit ermöglicht. Dann stellt sich die Frage, was man mit der freien Zeit der Rente tun kann, erst gar nicht? Machen Sie doch mal Urlaub mit Ihren Enkeln! Sommerferien mit Oma und Opa ist ein Traum für viele Kinder, denn die Großeltern erlauben doch meist mehr als die Eltern. Und wenn Mama und Papa arbeiten müssen, bietet sich ein Urlaub mit dem Enkelkind geradezu an. Wann haben Sie schon mal die Gelegenheit, so viel gemeinsame Zeit miteinander zu verbringen? Natürlich wünschen Sie sich dann unbeschwerte Tage. Doch wie ist das eigentlich, wenn etwas im Urlaub passiert?

Die schnelle Frage zum Thema:

Wussten Sie, dass Sie beim Urlaub mit Ihren Enkeln Einiges beachten müssen?

Wussten Sie, dass Sie beim Urlaub mit Ihren Enkeln Einiges beachten müssen?

Ab wann kann man die Kinder mit den Großeltern in den Urlaub verreisen lassen?

Ab welchem Alter ist Urlaub mit Großeltern sinnvoll? Das hängt vom Verhältnis der Kinder zu den Großeltern ab. Sind sie an längere gemeinsame Zeiten auch über Nacht gewöhnt, spricht nichts gegen erste Kurzreisen.

Probeurlaub mit dem Enkelkind

Um zu sehen, ob alles im Urlaub mit den Großeltern klappt, empfiehlt es sich, dass Sie erst einmal für einen oder zwei Tage nur in die nähere Umgebung verreisen. Das kann zum Beispiel ein langer Tagesausflug sein oder eine Tour mit einer Übernachtung in der Nähe des Heimatortes. Bei solch einem Probelauf sollten Sie auch darauf achten, was die Kinder bereits können und was nicht: Wie fit sind sie zum Beispiel für längere Wanderungen am Urlaubsort? Und haben sie schon ein Schwimmabzeichen oder ausreichend Übung, sodass sie sicher schwimmen können? Wenn Sie die Fähigkeiten Ihrer Enkel ausreichend kennen, können Sie leichter entscheiden, in welchen Gewässern das Planschen problemlos machbar ist – und Sie können etwaige Gefahrensituationen schneller einschätzen. Das hilft auch bei der Entscheidung für mögliche Urlaubsorte und -aktivitäten.

Was gilt es gesetzlich zu beachten?

Als Großeltern haben Sie zwar ein Umgangsrecht mit Ihren Enkelkindern, aber kein Sorgerecht. Das bedeutet, dass Sie zwar kleinere Alltagsentscheidungen treffen können, jedoch bei größeren Angelegenheiten auf rechtliche Hürden stoßen. In Notfällen sind Sie nicht berechtigt, medizinische Entscheidungen zu treffen, und aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht haben Sie kein Recht auf Informationen seitens der behandelnden Ärzte.

Daher ist es wichtig, dass Sie im Urlaub eine Vollmacht der sorgeberechtigten Eltern vorlegen können, um während dieser Zeit die volle Verantwortung übernehmen zu können.

Wichtig bei einer Vollmacht für die Großeltern ist die Vollständigkeit der Angaben:

  • vollständiger Name des Kindes
  • sein Geburtsdatum
  • seine Adresse
  • Namen der Eltern und der Großeltern sowie deren Adressen und Telefonnummern
  • Personalausweis- bzw. Reisepassnummern der Eltern und der Großeltern
  • Ort und Dauer der Reise
  • Unterschrift von beiden Sorgeberechtigten

Für kompliziertere Fälle, z. B. bei getrennt lebenden Eltern, die sich das Sorgerecht teilen, sollten Sie besser einen Anwalt für die Formulierung der Vollmacht hinzuziehen.

Was tun, wenn die Enkel im Urlaub krank werden?

Bei aller Vorsicht kann ein Kind immer mal krank werden oder es kommt zu einem Notfall, zum Beispiel bei einem Unfall. Sind die Eltern dann nicht in Reichweite, müssen Sie als Großeltern über eine medizinische Behandlung entscheiden. Dürfen Sie das so einfach, auch wenn Sie nicht sorgeberechtigt sind?

Eigentlich dürfen nur die Erziehungsberechtigten, also die Eltern, Entscheidungen hinsichtlich der medizinischen Behandlung treffen. Diese Entscheidungsgewalt kann mit einer medizinischen Vollmacht der Eltern für die Zeit des Urlaubs auf die Großeltern übertragen werden. Ebenfalls nur mit einer Vollmacht dürfen Ärzte Ihnen als Großeltern Auskunft über den Gesundheitszustand des Kindes erteilen – anderenfalls sind sie an ihre ärztliche Schweigepflicht gebunden.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich auch für medizinische Versorgung im Ausland abzusichern.

Startklar für einen unbeschwerten Urlaub?

365 Tage im Jahr geschützt bei Storno, Reiseabbruch, Krankheit, Gepäckschäden. Egal, ob im Haupturlaub oder beim Kurztrip. Ihr RundumSorglos-Jahresschutz bei der ERGO.

Doch Kinder können im Urlaub nicht nur ärztliche Versorgung brauchen, weil sie krank werden. Beim Spielen und Toben kann auch schnell ein Unfall passieren. Dann sind Sie mit einer Unfallversicherung gut abgesichert.

Unfall – und dann?

Im Urlaub mit den Enkeln ist so einiges los – da kann es schnell zu Unfällen kommen. Mit der ERGO Unfallversicherung sind Sie gut abgesichert. Bereits mit dem Grundschutz erhalten Sie umfangreiche Leistungen, finanzielle Hilfen und persönliche Beratung rund um die Uhr. Informieren Sie sich jetzt bei Ihrem ERGO Berater!

Urlaub mit Enkelkind – welche Unterlagen benötigen Sie noch?

Neben der Vollmacht ist es sinnvoll, eine Kopie vom Impfpass des Kindes mit in den Urlaub zu nehmen. Dann kann der Kinderarzt bei einem medizinischen Notfall feststellen, ob das Kind einen ausreichenden Impfschutz hat. Auch Blutgruppe, Allergien und Vorerkrankungen sind für den Arzt wichtig.

Darüber hinaus kann eine Reiseapotheke sehr hilfreich sein, wenn es auf Reisen zu kleinen Wehwehchen kommt. Falls das Kind regelmäßige Medikamente nehmen muss, gehören diese natürlich ebenso ins Gepäck. Die Eltern können die Dosierungen vorbereiten und sie Ihnen mitgeben.

Kinderreisepass & Co.: Was brauchen wir für den Urlaub im Ausland?

Für einen Familienurlaub ins nicht deutschsprachige Ausland empfiehlt es sich, die Vollmacht in die Landessprache übersetzen zu lassen. In manchen Ländern ist eine notariell beglaubigte Vollmacht notwendig. Außerdem brauchen Kinder für bestimmte Länder einen Kinderreisepass beziehungsweise einen biometrischen Reisepass. Informationen dazu erteilt das Auswärtige Amt oder die jeweilige Landesbotschaft.

Hier erhalten Sie und die Eltern auch Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder und zu eventuellen Pflichtimpfungen. Im Ausland sind ärztliche Behandlungen, Medikamente oder gar ein Krankenhausaufenthalt oft eine kostspielige Privatangelegenheit, darum kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll sein. Für den Notfall sollten Sie auf jeden Fall wissen, wie das Kind im Ausland versichert ist.

Woran Eltern denken müssen

Neben den formalen Unterlagen, die Großeltern bei einem Urlaub mit Enkeln mitnehmen müssen, sollten Eltern noch an weitere Vorbereitungen für den Urlaub mit den Großeltern denken.

So sollten Sie sich zum Beispiel bei den Eltern erkundigen, welche Regeln auf jeden Fall eingehalten werden sollen: Wann ist normalerweise Schlafenszeit für die Enkel? Wie lange dürfen sie fernsehen? Wie schaut es mit Süßigkeiten aus? Auch wenn es bei Oma und Opa oft weniger streng zugeht als zu Hause, sollten sich die Eltern und Großeltern über die grundlegende Erziehung einig sein.

Auch das Einhalten von Routinen und Ritualen kann beim Enkelurlaub helfen: Braucht das Kind ein bestimmtes Kuscheltier zum Einschlafen? Verlangt es abends eine Gutenachtgeschichte? Macht das Kind noch Mittagsschlaf? Wenn die Eltern Sie gut auf den Urlaub mit Ihrem Enkel vorbereiten, fühlen sich alle Beteiligten sicherer. Auch sinnvoll ist es, wenn die Eltern beim Packen des Autos helfen, damit nichts vergessen wird.

Ab ins kühle Nass
Versierter Schwimmer oder unsicher im Wasser? Das sind die Voraussetzungen der einzelnen Schwimmabzeichen.
Ab in den Urlaub
Sommer, Sonne, Strand und Meer – mit unserer Checkliste können Sie den Strandurlaub entspannt genießen.

Mehrgenerationen-Urlaub: wenn Eltern, Großeltern und Enkel gemeinsam verreisen

Wenn drei Generationen miteinander verreisen, sollten sich alle im Vorfeld besonders gut abstimmen, damit die Interessen von allen berücksichtigt werden: Wo und wie wollen wir den Urlaub verbringen? Wer bestimmt, was an welchem Tag gemacht werden soll? Wer entscheidet, was Kinder im Urlaub tun dürfen und was nicht? Wenn die Eltern mit im Urlaub sind, haben sie auf jeden Fall das Sorgerecht – und nicht die Großeltern.

Auch wenn alle gemeinsam in den Urlaub fahren, heißt das nicht, dass Sie immer von morgens bis abends mit der ganzen Familie zusammen sein müssen. Vielleicht möchten die Eltern auch mal einen Tag für sich haben, während Sie als Großeltern sich um die Kinder kümmern? Oder Sie brauchen selber mal einen Urlaubstag mit Ruhephase, während der Rest der Familie auf Tour geht. Gegenseitige Rücksichtnahme ist wichtig, damit jeder im Urlaub auf seine Kosten kommt.

Bauernhofurlaub oder Familotel: Wohin soll es gehen?

Bei einem Generationenurlaub mit den Enkeln sollten die Aktivitäten an die Interessen und Bedürfnisse der Kinder angepasst sein. Darum sollten Sie die Kinder und auch die Eltern in die Planungen miteinbeziehen. Kinder mögen Urlaubsorte, an denen sie die Gelegenheit haben, selbst Dinge zu entdecken:

  • Beim bodenständigen Bauernhofurlaub können vor allem Stadtkinder das Landleben und den Umgang mit Tieren kennenlernen.
  • Beim Urlaub am Strand sollte das Meer flach sein, damit der Nachwuchs problemlos planschen oder am Strand Burgen bauen kann.
  • Auf einem Campingplatz finden sich meist viele andere Kinder zum Spielen.
  • Auf einer Städtereise sollten auch kindgerechte Aktivitäten auf dem Programm stehen, zum Beispiel Spielplätze, ein Kindermuseum oder ein Zoo.
  • In einem Clubhotel oder einem All-inclusive-Hotel sollten auch für die Kinder Aktivitäten angeboten werden.
  • Spezielle Familienhotels (auch Familotel genannt) haben sich auf die Bedürfnisse für Kinder eingestellt. In einem kinderfreundlichen Hotel kann das Kind auch mal herumtoben.
Urlaub mit Enkel – Checkliste
Das gemeinsame Verreisen von Großeltern und Enkeln kann mit der richtigen Vorbereitung allen Beteiligten Spaß machen und Beziehungen festigen. Hier noch einmal alles Wichtige zum Urlaub mit Enkeln auf einen Blick:

Tipps für Aktivitäten mit Kindern auf Reisen

Je nach Alter des Kindes bieten sich verschiedene Aktivitäten beim Urlaub mit den Großeltern an. Kleine Kinder sind meist schon zufrieden, wenn sie einfach am Strand im Sand spielen können oder einen Abenteuerspielplatz zur Verfügung haben. Für ältere Kinder sind eine Schnitzeljagd oder eine Geocaching-Tour sehr spannend. Kindgerechte Stadtführungen sind zudem speziell auf die Interessen Minderjähriger zugeschnitten.

Wer sportlich aktiv werden will, kann zum Beispiel über eine Kanutour als Tagesausflug nachdenken oder die Enkel mit auf eine Wanderung nehmen. Gibt es genügend Abwechslung am Wegesrand, lassen sich auch kurze Wanderausflüge spannend gestalten. Oder wie wäre es mit einer Sommerrodelbahn, einem Kletterwald, dem Freibad oder dem Minigolfplatz? Machen Sie mit Ihren Enkeln Urlaub auf dem Bauernhof, können sie sich vielleicht mit den Tieren beschäftigen oder dem Bauern zur Hand gehen.

Das Wichtigste beim Urlaub mit Enkeln ist: entspannt bleiben und nicht zu viel planen. Dann artet der Enkelurlaub auch nicht in Stress aus.

Was tun bei Heimweh?

Das erste Reiseziel sollte nicht zu weit weg sein, damit bei Heimweh eine schnelle Rückkehr möglich ist. Regelmäßiger Kontakt nach Hause, zum Beispiel über Skype oder Telefon, kann bei Heimweh helfen, ebenso wie vertraute Gewohnheiten, etwa die Gutenachtgeschichte oder ein Kuscheltier. Sind die Kinder älter, sind auch Fernreisen möglich.

Und wie lange sollte eine Reise dauern? Auch das hängt vom Kind ab. Am Anfang sollten Sie es erst einmal nur ein paar Tage versuchen. Klappt das gut, können Sie auch längere Reisen in Betracht ziehen.

3.4
(27)

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Bewerte ihn jetzt mit 1-5 Sternen.

Ihren ERGO Berater vor Ort finden
Vermittlersuche