Was braucht man im Auto?

Warnweste, Warndreieck, Verbandskasten – was muss man im Auto dabeihaben? Und welche Gegenstände sind wann zu ersetzen? Hier finden Sie die Antworten. Dazu: ein Video mit Autoexperte Niki Schelle von „GRIP – Das Motormagazin“.

Niki Schelle

Niki Schelle

Niki Schelle kommt aus dem Motorsport. Seit 1987 nahm er an Rallyes teil, 2006 belegte er den 3. Platz bei der Deutschland Rallye. Er absolvierte eine Ausbildung zum Kfz-Mechaniker, die er mit der Meisterprüfung abschloss. Seit 2005 ist er als Autoexperte im TV zu sehen, aktuell als Moderator der Sendung „GRIP – Das Motormagazin“. Hier verrät er, was man unbedingt im Fahrzeug dabeihaben sollte.

Auf einen Blick – was braucht man im Auto?

Für manche Gegenstände besteht im Auto eine Mitführpflicht, andere hingegen sind nützlich, aber nicht vorgeschrieben. Dies ist eine Übersicht, was alles im Auto mitgeführt werden muss:

  • ein Warndreieck
  • ein Verbandskasten inklusive zwei Masken
  • mindestens eine Warnweste
  • Fahrzeugpapiere und Führerschein im Original

Die schnelle Frage zum Thema:

Wussten Sie, dass Sie den Fahrzeugschein im Original mit sich führen müssen?

Wussten Sie, dass Sie den Fahrzeugschein im Original mit sich führen müssen?

Was bedeutet Mitführpflicht?

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt vor, dass bestimmte Gegenstände bei der Fahrt mit dem Auto mitgeführt werden müssen. Kommen Sie in eine Verkehrskontrolle und können Sie Warndreieck, Verbandskasten, Warnweste, Fahrzeugpapiere oder Führerschein nicht vorzeigen, droht Ihnen ein Verwarngeld. Diese Regelungen dienen Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Mitführpflichten können in anderen Ländern anders aussehen als in Deutschland. Daher sollten Sie sich vor einer Fahrt ins Ausland über die aktuell geltenden Regelungen informieren.

Video: Warndreieck, Verbandskasten & Co. – das gehört ins Auto

Niki Schelle, Moderator der Sendung „GRIP – Das Motormagazin“, verrät, was man alles unbedingt im Fahrzeug dabeihaben sollte.
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Wofür gilt die Mitführpflicht im Auto?

Nicht nur bei einer Polizeikontrolle ist es wichtig, die gesetzlich vorgeschriebenen Gegenstände im Auto zu haben. Bei einer Panne oder bei einem Unfall können sie sogar überlebenswichtig sein. Zur Grundausstattung Ihres Autos gehört folgende Ausrüstung:

Warnweste

Seit dem 1. Juli 2014 ist es Pflicht, als Autofahrer eine Warnweste mitzuführen. Die Weste muss der Europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Das heißt: Sie ist neongelb oder orange und besitzt einen reflektierenden, mindestens fünf Zentimeter breiten Streifen. Sobald Sie Ihr Fahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen Sie die Weste überziehen. Am besten bewahren Sie sie griffbereit auf, zum Beispiel im Handschuhfach. Durch die grelle Farbe und die Reflektorstreifen der Weste werden Sie von anderen Verkehrsteilnehmern nicht übersehen. Am sichersten ist es, mit genügend Abstand zum Verkehr, zum Beispiel hinter der Leitplanke, auf Hilfe zu warten. Auch wenn laut Gesetz nur eine Warnweste für den Fahrer verpflichtend ist, empfiehlt es sich, genügend Westen für alle Fahrzeuginsassen bereitzuhalten, weil aus Sicherheitsgründen niemand bei einer Panne oder nach einem Unfall im Auto bleiben sollte.

Als Autobesitzer nehmen Sie einfach die Schlüssel in die Hand, steigen ein und fahren los. Ihr Auto macht Ihnen das Leben leichter. Und genau das sollte auch für Ihre Kfz-Versicherung gelten. Besonders dann, wenn man einen Unfall hat.Bei ERGO müssen Sie sich um nichts kümmern. Einfach online den Antrag stellen oder Ihren ERGO Berater vor Ort fragen.

Ist Ihr Auto gut abgesichert?

Bei ERGO sind alle wichtigen Leistungen automatisch im Grundschutz enthalten. „Best“ bietet Ihnen dabei alle Möglichkeiten. Wer „Smart“ wählt, kann dagegen bares Geld sparen. Darüber hinaus können Sie Ihren individuellen Bedarf mit zusätzlichen Bausteinen absichern.

Warndreieck

Das Warndreieck muss tragbar, standsicher, rückstrahlend und gut erkennbar sein – auch bei größerer Entfernung. Denn es soll bei Pannen oder Unfällen den nachfolgenden Verkehr warnen. Ist Ihr Auto liegen geblieben oder in einen Unfall verwickelt, steigen Sie aus dem Fahrzeug aus, ziehen Sie Ihre Warnweste an, holen Sie das Warndreieck heraus und entfernen Sie sich aus der Gefahrenzone. Falten Sie das Warndreieck auseinander und klappen Sie den Standfuß aus. Stellen Sie das Warndreieck innerorts circa 50 Meter gut sichtbar hinter Ihrem Auto auf. Auf Landstraßen mit höherer Geschwindigkeit sollten es 100 Meter sein. Wenn noch schneller gefahren wird, etwa auf Autobahnen, beträgt der Mindestabstand 150 bis 200 Meter. Beachten Sie beim Aufstellen auch eine ausreichende Entfernung zu Kurven und Kuppen.

Verbandskasten

Seit 2014 dürfen in Deutschland nur noch Verbandskästen verkauft werden, die der Norm DIN13164 entsprechen. Diese schreibt Verbandsmaterial, eine Schere, Handschuhe und eine Rettungsdecke vor. Seit Februar 2022 müssen sich im Verbandskasten zusätzlich zwei medizinische Masken befinden. Manche Gegenstände im Verbandskasten haben ein Ablaufdatum. Danach muss das betroffene Material entsorgt und durch neues ersetzt werden. Haben Sie Verbandsmaterial benutzt, müssen Sie es natürlich wieder auffüllen. Bei der Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs wird auf das Ablaufdatum des Verbandskastens geachtet.

Fahrzeugpapiere

Zu den Fahrzeugpapieren zählen die Zulassungsbescheinigung I (der Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung II (der Fahrzeugbrief). Eine Mitführpflicht besteht nur für den Fahrzeugschein, und zwar im Original – eine Kopie reicht nicht aus. Den Fahrzeugbrief sollten Sie außerhalb des Wagens sicher aufbewahren. Mit dem Fahrzeugschein können Sie bei einer Polizeikontrolle nachweisen, dass Sie berechtigt sind, das Auto zu fahren. Aus diesem Grund sollten Sie die Fahrzeugpapiere auch niemals im Auto liegen lassen: Diebe könnten auf diese Weise bei einer Kontrolle einfach die Papiere vorzeigen und sich als legitime Nutzer des Fahrzeugs ausweisen. Leihen Sie sich ein Auto von jemandem aus, sollten Sie auch immer den Fahrzeugschein des Autos mit sich führen.

Führerschein

Auch Ihren Führerschein müssen Sie immer im Original mit sich führen. Nur dann kann bei einer Polizeikontrolle zuverlässig festgestellt werden, ob die Papiere zu diesem Zeitpunkt auch wirklich gültig sind. Immerhin könnte dem Fahrer oder der Fahrerin der Originalführerschein schon längst abgenommen worden sein. Je nachdem, wann ein Führerschein erworben wurde, gibt es verschiedene Varianten des Dokuments. Bis spätestens 2033 soll es nur noch einen einheitlichen EU-Führerschein im Scheckkarten-Format geben. Erkundigen Sie sich, bis wann Sie Ihren alten Führerschein umgetauscht haben müssen.

Nützliches Zubehör fürs Auto

Auch wenn es das Gesetz nicht vorschreibt, empfehlen wir, bei der Autofahrt ein paar weitere Gegenstände dabeizuhaben, die bei verschiedenen Gelegenheiten nützlich sein können. Damit können Sie sich oft nicht nur selbst helfen, sondern bei Bedarf auch anderen. Dieses Zubehör hat sich als hilfreich erwiesen:

  • eine Parkscheibe
  • ein Eiskratzer
  • ein Lappen, um beschlagene Scheiben im Auto zu putzen
  • ein Radkreuz
  • ein Ersatzreifen bzw. ein Ersatzrad
  • ein Wagenheber und Werkzeug für den Radwechsel
  • ein Abschleppseil oder eine Abschleppstange
  • ein Starthilfekabel
  • eine Taschenlampe
  • eine warme Decke
  • ein Feuerlöscher
  • eine Lenkradkralle oder eine Parkkralle als Diebstahlschutz fürs Auto

Bußgelder beim Verstoß gegen die Mitführpflicht

Wenn in einer Verkehrskontrolle auffällt, dass Sie Warndreieck, Verbandskasten, Warnweste, Fahrzeugpapiere oder Führerschein nicht dabeihaben, kann das finanzielle Folgen haben. Die Polizei darf Ihnen dafür zwar kein Bußgeld berechnen, aber ein Verwarngeld ist gut möglich. Die Ausrede, dass Sie von den Vorschriften nichts wussten, wird nicht anerkannt. Folgende Verwarngelder drohen Ihnen, wenn Sie vorgeschriebenes Zubehör nicht mitführen:

  • fehlender Verbandskasten:     5 €
  • fehlende Warnweste:               15 €
  • fehlendes Warndreieck:           15 €

Was braucht man im Auto bei Fahrten ins Ausland?

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gilt nur bei Fahrten innerhalb von Deutschland. Sobald Sie mit Ihrem Auto ins Ausland fahren, können andere Regeln gelten. Vor einer Urlaubsreise sollten Sie sich also über geltende Mitführpflichten informieren. Ein paar Beispiele, was jenseits der Grenze neben Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten im Auto sein sollte:

  • In Frankreich müssen Sie einen Alkoholtest mit sich führen. Außerdem empfiehlt es sich, Ersatzlampen mitzunehmen, da es in Frankreich Pflicht ist, defekte Glühbirnen sofort auszutauschen.
  • Für Fahrzeuge, die in Belgien zugelassen sind, besteht die Pflicht, einen Feuerlöscher an Bord zu haben. Das gilt auch für Mietfahrzeuge.
  • In Spanien benötigen Sie unbedingt ein Ersatzrad. Ist dieses nicht serienmäßig im Fahrzeug vorhanden, muss sich zumindest ein Reifen-Reparatur-Set im Auto befinden.
  • Für Fahrten in Kroatien brauchen Sie zwingend für alle Autoinsassen eine eigene Warnweste. Außerdem sind Ersatzlampen für die Auto-Lichter Pflicht sowie ein Reservereifen.
3.8
(57)

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Bewerte ihn jetzt mit 1-5 Sternen.

Ihren ERGO Berater vor Ort finden
Vermittlersuche