Sturmschäden – welche Versicherung zahlt was?

Stürme haben harmlose Namen wie Sabine, Xavier oder Ela. Doch sie richten gewaltige Schäden an – auch im privaten Bereich. Wie kann man sich auf Unwetter vorbereiten, welche Versicherung haftet bei Sturmschäden, und was ist im Schadensfall zu tun?

2020 fegte Orkan Sabine mit rund 180 Stundenkilometer Spitzengeschwindigkeit durch die Lande und hinterließ vier Todesopfer sowie Schäden in Höhe von geschätzt 600 Millionen Euro. Das Sturmtief Xavier entwickelte im Herbst 2017 eine derartige Kraft, dass in Wilhelmshaven ein 1.000 Tonnen schwerer Kran zu Fall kam – und leider auch Menschen ums Leben kamen. Dies sind nur zwei Beispiele dafür, was Naturgewalten anrichten können. 2018 verursachten sie in Deutschland insgesamt 3,1 Milliarden Euro Versicherungsschäden an Häusern, Kraftfahrzeugen, Hausrat, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft. Allein 2,6 Milliarden Euro gingen auf die Folgen von Sturm und Hagel zurück. Meteorologen erwarten nicht zuletzt aufgrund des Klimawandels vermehrt Extremwetter-Phänomene. Hier geben wir Ihnen Hinweise, wie Sie sich gegen Stürme und deren Folgeschäden wappnen.

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?

Grundsätzlich kommen verschiedene Versicherungen im Falle von Naturgewalten zum Tragen. Sie sichern die Risiken für Unwetterschäden an Haus, Wohnung und Auto ab oder haften für Fälle, in denen Dritte geschädigt werden:

  • Wohngebäudeversicherung
  • Hausratversicherung
  • Kaskoversicherung
  • Haftpflichtversicherung

Experten-Interview

Der ERGO Experte Rolf Mertens spricht über Unwettergefahren und Schutzmöglichkeiten.

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Zieht ein Sturm auf? Informieren und vorbereiten

Naht ein Unwetter, teilen Internetseiten und Radiosender das in der Regel so schnell wie möglich mit. Daher ist es wichtig, dass Sie auf dem Laufenden bleiben und die Warnungen ernst nehmen. Dann haben Sie meist noch ausreichend Zeit, um Vorkehrungen zu treffen und Schäden zu verhindern. So können Sie rechtzeitig alle Fenster, Rollläden und Türen schließen und einen geschützten Ort für Ihr Auto finden.

Sturmschäden und Gartenmöbel – welche Versicherung zahlt?

Denken Sie daher unbedingt daran, Ihren Garten/Balkon oder Ihre Terrasse sturmsicher zu machen. Denn Blumentöpfe und Schaufeln, aber auch Gartenmöbel können durch die Luft geschleudert werden. Das gilt besonders für Tische und Stühle aus Aluminium, weil sie leicht sind und dem Wind viel Angriffsfläche bieten. Bringen Sie diese Dinge deshalb ins Haus oder verstauen Sie sie im Schuppen.

Auf vielen Terrassen findet man heute schicke Gartenmöbel für Grillpartys oder gemütliche Nachmittage. Hierfür ist eine Hausratversicherung wichtig. Die darin häufig enthaltene sogenannte Außenversicherung übernimmt in der Regel Schäden an Gegenständen außerhalb der eigenen vier Wände, schließt aber Sturmschäden oft aus. Sehen Sie daher noch mal in Ihren Unterlagen nach, ob Ihre Gartenmöbel im Falle eines Sturms wirklich versichert sind.

Passend abgesichert mit der ERGO Hausrat­versicherung

Wenn Schäden durch Sturm oder Hagel am Hausrat außerhalb der Wohnung auf Ihrem Grundstück entstehen, sind diese bis zu 1.500 Euro mit der ERGO Hausratversicherung abgesichert.
Und die ERGO Hausratversicherung entschädigt Ihre zu Schaden gekommenen Sachen zum Neuwert. Mit dem Premium Schutz und zusätzlichen Bausteinen können Sie außerdem Ihren Versicherungsschutz passend auf Ihren Haushalt zuschneiden.

Als Hausbesitzer regelmäßig Bäume checken

Als Hausbesitzer haben Sie eine gesetzliche Verkehrssicherungspflicht. Demnach sind Sie verantwortlich dafür, dass Ihr Haus und Grundstück in einem sicheren Zustand sind und keine Mängel bestehen, die Passanten gefährden könnten. Die Verkehrssicherungspflicht schließt auch ein, dass Sie alle Bäume auf Ihrem Grundstück regelmäßig auf Stabilität und Gesundheit kontrollieren. Empfohlen wird dies zweimal jährlich, einmal mit Laub und einmal ohne Laub. Denn umstürzende Bäume gehören zu den häufigsten Gründen für tödliche Unfälle bei Unwettern. Achten Sie daher auf Alarmzeichen wie auffällige Schiefstellungen, unnatürlich viele tote Äste, die vom Baum fallen, und Pilzbefall. Fällt Ihnen eine Einschätzung schwer, sollten Sie einen Fachmann um Rat fragen.

ERGO Wohngebäude­versicherung

Die ERGO Wohngebäudeversicherung bietet Ihnen umfangreichen finanziellen Schutz für Ihr Wohngebäude. Versichert sind Schäden durch unmittelbare Einwirkung eines Sturms oder Hagels. Aber auch, wenn der Sturm Gegenstände auf das Haus wirft und es dann zu Schäden kommt.

Was zahlt eine Wohngebäudeversicherung?

Wenn ein umgefallener bzw. abgeknickter Baum oder ein herumgewirbelter Gegenstand Ihr Haus – inklusive Dach – beschädigen sollte, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten. Soweit in der Police enthalten, gilt das auch für Schäden an Ihrem Gartenhaus oder der Garage. Dies gilt ab einer Windstärke von acht Beaufort (das sind mindestens 63 km/h). Ebenfalls abgesichert sind Hagelschäden infolge eines Sturms sowie meistens die Kosten für Abtransport und Entsorgung von entwurzelten oder umgeknickten Bäumen, die auf das Versicherungsgrundstück gefallen sind. Selbst wenn der Baum keinen direkten Schaden am Wohngebäude verursacht hat, sollten Sie daher die Wohngebäudeversicherung umgehend informieren.

Wichtig zu wissen: Wenn durch einen Sturmschaden am Haus auch Gegenstände im Inneren beschädigt werden, kommt dafür Ihre Hausratversicherung auf. Für den Fall, dass beispielsweise ein Baum von Ihrem Grundstück auf das Nachbarhaus stürzt, greift in der Regel Ihre Haftpflichtversicherung. Ausnahme: Sofern Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind, gelten Stürme als höhere Gewalt, und Sie können nicht haftbar gemacht werden.

Sonderfall: Überschwemmung durch Starkregen

Einen Sonderfall bildet eindringendes Wasser infolge von Starkregen. Solche Schäden deckt nur eine Elementarschadenversicherung ab. Sie kann als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung und zur Hausratversicherung abgeschlossen werden. Sie gilt meistens neben Schäden durch Überschwemmung auch bei Schäden durch Erdbeben, Erdrutschen oder Lawinen sowie Schneedruck und Vulkanausbruch.

Wer sich als Bauherr in der Phase des Rohbaus gegen Sturmschäden an Mauerwerk, Gerüsten oder gelagertem Material absichern möchte, sollte eine Rohbau-Versicherung abschließen. Sie ist ebenfalls ein Zusatzbaustein der Wohngebäudeversicherung.

Autoversicherung und Sturm

Wer keine Garage, Carport oder ähnliches hat, erleidet möglicherweise auch Unwetterschäden an seinem Fahrzeug. Hier zahlt in der Regel die Kfz-Kaskoversicherung. Die Teilkasko kommt für sogenannte unmittelbare Schäden auf – das gilt sowohl im parkenden als auch im fahrenden Zustand. Sie werden beispielsweise bei Sturm durch Äste, Bäume, Dachziegel und Verkehrsschilder verursacht. Sowohl die Reparatur als auch die Wiederbeschaffung bei Totalschaden sind dann ein Fall für die Teilkasko. Wurde in Ihrem Vertrag ein Selbstbehalt festgelegt, müssen Sie sich in dieser Höhe an den Kosten beteiligen oder ganz für diese aufkommen.

Wichtig: Die Teilkasko ist nur zuständig für Schäden ab Windstärke acht. Bei weniger zahlt nur die Vollkaskoversicherung. Haben Sie den Schaden während des Sturms selbst verursacht, weil Sie etwa mit einem umgestürzten Baum zusammengestoßen sind, dann zahlt ebenfalls die Vollkaskoversicherung. Sollten Dritte den Schaden an Ihrem Auto verursacht haben, etwa weil sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind, dann können Sie Schadenersatz von ihnen verlangen.

Der richtige Schutz für Sie und Ihr Auto

Mit der ERGO Kfz-Versicherung bieten wir einen umfangreichen Grundschutz. Aber natürlich wollen wir auch Ihren persönlichen Bedürfnissen gerecht werden – und das in jeder Situation. Mit unseren individuellen Bausteinen – z. B. unseren Bausteinen Wertschutz, Elektro Plus oder Kfz-Schutzbrief – können Sie unseren Versicherungsschutz Ihrem Leben und Ihrem Fahrzeug anpassen. Und das serienmäßig günstig.

Sturmschäden

Die Haftpflichtversicherung bei Unwetterschäden

Bei einem zu lockeren Dachziegel, der ein fremdes Fahrzeug beschädigt, haftet beispielsweise der Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer. Laut Gerichtsurteil muss ein Dach so ordentlich gewartet werden, dass es einem „normalen“ Sturm standhält (Landgericht Koblenz, Az. 13 S 16/06). Daher wird grundsätzlich der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung empfohlen. Bei einem dürftig befestigten Verkehrsschild muss die Stadt oder die Gemeinde aufkommen. Gut zu wissen: Wenn ein umgestürzter Baum etwas auf dem Nachbargrundstück beschädigt, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten, die durch die Schäden entstanden sind.

Stürme können aber nicht nur für Sie und Ihr Hab und Gut gefährlich sein. Auch andere Menschen können durch unzureichende Sicherheitsvorkehrungen geschädigt werden. Bei starken Stürmen können kleinere Gegenstände schnell zu Wurfgeschossen werden, die andere Personen treffen können. Sollte es dabei zu einer schwerwiegenden Verletzung kommen, und hat der Haus- oder Wohnungsbesitzer seine Sorgfaltspflicht verletzt, so muss er die Behandlung bezahlen. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten in der Regel.

Auch als Mieter benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung. Wenn etwa ein Blumentopf vom Balkon weht und einen Fußgänger trifft, kann dieser sich dadurch unter Umständen erheblich verletzen. Bei einem lebenslangen Schaden kann das zum finanziellen Ruin führen, weil der Fußgänger Schadenersatz verlangen kann.

Was tun im Schadensfall?

Schäden in Millionenhöhe, verursacht in wenigen Stunden – das kommt jedes Jahr vor: Allein in Bremen sorgte Sturm Xavier im Herbst 2017 für einen Gesamtschaden von circa 2,1 Millionen Euro. Aber auch für den Einzelnen kann es teuer werden. Ist das Unwetter vorbei, sollten Sie Ihr Haus, Ihren Hausrat und Ihr Auto eingehend auf Schäden überprüfen und diese direkt Ihrer Versicherung melden. Zerbrochene Scheiben oder lädierte Dächer sollten Sie sobald wie möglich reparieren lassen, aus überschwemmten Räumen gilt es, das Wasser abzupumpen – gegebenenfalls mithilfe der Feuerwehr. Sind elektrische Anlagen oder Geräte betroffen, schalten Sie diese ab und unterbrechen Sie die Stromzufuhr.

Im Schadensfall gilt: Vergessen Sie nicht, jeden Schaden vorher genau zu dokumentieren – am besten mit Fotos. Dies ist wichtig für die spätere Regulierung. Bei Schäden, die nicht sofort behoben werden müssen, sollten Sie mit der Reparatur warten: Eventuell möchte Ihr Versicherer den Schaden selbst begutachten.

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