Wichtige Formalitäten für die Familie – Checkliste nach der Geburt

Von der Geburtsurkunde bis zum Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse: Ist der Nachwuchs da, stehen zeitnah auch die ersten Formalitäten und Behördengänge an. Mit unserer Checkliste für die Zeit nach der Geburt erledigen Sie alles fristgerecht.

Herzlich willkommen: Geburtsbescheinigung und Geburtsurkunde

Die ersten Tage nach der Geburt sind für Eltern und Baby besonders intensiv und berührend. Gut, dass es bei vielen Formalitäten Unterstützung gibt: Bringen Sie Ihr Kind im Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung der Geburtshilfe zur Welt, so übernimmt die Einrichtung auch gleich die erste Formalität, nämlich die Geburtsanzeige beim zuständigen Standesamt. Erfragen Sie am besten rechtzeitig, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. Übernimmt nicht das Krankenhaus die Anmeldung, etwa bei einer Hausgeburt, so melden Eltern ihr Kind mit der Geburtsbescheinigung innerhalb einer Woche selbst beim Standesamt an.

Online oder persönlich: Diese Unterlagen sind gefragt

Ob die Geburt über die Klinik oder von Ihnen selbst beim zuständigen Standesamt gemeldet wird – folgende Unterlagen sind für die Anmeldung und Ausstellung einer offiziellen Geburtsurkunde gefragt: die Geburtsbescheinigung Ihres Kindes, Geburtsurkunden und Personalausweise beider Elternteile, Familienstammbuch oder Eheurkunde, gegebenenfalls eine Vaterschaftsanerkennung. Oft kann man Geburtsurkunden auch online beantragen. Bundesweit ist es allerdings von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich, ob Behördengänge rund um Geburt und Geburtsurkunde online oder per Post getätigt werden können oder ob Sie persönlich erscheinen müssen. Tipp: Fragen Sie rechtzeitig nach und nehmen Sie für digitale Services nur die öffentlichen Seiten der zuständigen Behörde in Anspruch, um nicht an kostenpflichtige Drittanbieter zu geraten.

Beim Standesamt und Jugendamt wird’s offiziell

Nach der Geburtsanzeige stellt das Standesamt die offizielle Geburtsurkunde sowie drei weitere gebührenfreie Geburtsbescheinigungen aus. Die brauchen Sie zur Beantragung des Kindergeldes, zur Beantragung des Elterngeldes sowie zur Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenversicherung. Falls Sie unverheiratet sind, braucht das Standesamt neben der Geburtsbescheinigung sowie den Geburtsurkunden und Personalausweisen beider Eltern auch eine Vaterschaftsanerkennung, gegebenenfalls auch die Sorgerechtserklärung. Tipp: Unverheiratete Männer können die Vaterschaft schon vor der Geburt beim Standesamt oder Jugendamt anerkennen. Und: Das gemeinsame Sorgerecht können unverheiratete werdende Elternpaare schon vor der Geburt beim Jugendamt beantragen.

Papierkram in bester Ordnung – auch beim Einwohnermeldeamt

Praktisch: Die Meldung Ihres Kindes beim Einwohnermeldeamt erledigt das Standesamt automatisch. Außerdem übermittelt es die Geburt auch automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern. Das Einwohnermeldeamt stellt eine Meldebescheinigung aus. Bei Bedarf ist es auch für die Ausstellung eines Kinderausweises zuständig, falls Sie in ein Land außerhalb Deutschlands reisen möchten. Außerdem ist es für den Eintrag des Kindes in die Lohnsteuerkarte wichtig. Eltern zahlen – unter anderem dank steuerlicher Freibeträge für Kinder – weniger Steuern. Sie können je nach finanzieller Situation verschiedene Steuerklassen wählen, am besten schon vor der Geburt. Bei hohen Einkommen profitieren Eltern auch vom Kinderfreibetrag. Das prüfen die Finanzämter von sich aus.

Elternzeit und Elterngeld: auf Fristen und Termine achten

Die Elternzeit ist eine nicht bezahlte Auszeit von der Arbeit. Pro Kind können Sie drei Jahre anmelden und danach an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Das Elterngeld als staatliche Leistung soll Eltern von Säuglingen und Kleinkindern unterstützen, ihr Kind während dieser Zeit zu betreuen. Die Elternzeit melden Sie schriftlich und mit Unterschrift bei Ihrem Arbeitgeber an, ein bestimmtes Formular gibt es dafür nicht. Aber Achtung: Es gibt unterschiedliche Anmeldefristen in Bezug auf die Elternzeit – für Mütter ist die Frist spätestens eine Woche nach der Geburt, für Väter oder zweite Elternteile beträgt sie spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.

Je früher, desto besser: Kindergeld und Elterngeld beantragen

Mit der Geburt Ihres Kindes können Sie Kindergeld und Elterngeld beantragen. Kindergeld beantragen Eltern bei der Familienkasse, Elterngeld bei der Elterngeldstelle ihres Bundeslandes. Füllen Sie die Anträge am besten schon vor der Geburt aus und stellen Sie alle dafür notwendigen Unterlagen zusammen. Dann müssen Sie die Anträge nach der Geburt nur noch unterschreiben und einreichen. Den Kindergeldantrag können Sie online ausfüllen, Elterngeld in elf Bundesländern online beantragen. Online finden Sie auch einen Elterngeldrechner. Mutterschaftsgeld für die Dauer der gesetzlichen Mutterschutzfrist können Sie ebenfalls schon vor der Geburt beantragen. Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, Sie sollten es spätestens sieben Wochen vor der Geburt beantragen, da der Mutterschutz sechs Wochen vor der Geburt beginnt. Weitere Informationen zu allen Formalitäten sowie hilfreiche Tipps und Links finden Sie in unserer Checkliste nach der Geburt.

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Fit von Anfang an: Kindergesundheit und Krankenversicherung

Auch die Krankenkasse will über die Geburt Ihres Kindes informiert werden: Mit der Geburtsbescheinigung melden Sie Ihr Kind bei der Krankenversicherung an. Ist ein Elternteil privat versichert, sollten Sie prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegen. Denken Sie auch rechtzeitig daran, eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt zu suchen, um dort zeitnah anstehende Termine für die vorgesehenen Kindergesundheitsuntersuchungen zu vereinbaren. Bei einer Frühgeburt – also, wenn ein Kind vor Ende der 37. Schwangerschaftswoche zur Welt kommt – gibt es spezielle Unterstützungsangebote für Eltern. Außerdem sollte der Arbeitgeber informiert werden. Details zur Kindergesundheit finden Sie in unserer Checkliste nach der Geburt.

Je nachdem, wie die Eltern versichert sind, gelten unterschiedliche Regelungen für die Krankenversicherung von Kindern.

  • Sind beide Eltern privat versichert, kommt auch das Kind in die private Krankenversicherung. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist für das Kind nicht möglich.
  • Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, kommt das Kind automatisch in die Familienversicherung. Die Eltern können ihr Kind dennoch privat versichern, wenn sie Wert auf eine höherwertige Versorgung legen. Einige Unternehmen bieten einen Versicherungsschutz ab Geburt auch dann an, wenn die Eltern nicht bei ihnen versichert sind. In diesem Fall erfolgt die übliche Gesundheitsprüfung.
  • Ist ein Elternteil privat und ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind privat oder gesetzlich versichert werden. Eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist allerdings nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte verdient und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat (2021: 64.350 Euro). Dann muss für das Kind ein monatlicher Krankenkassenbeitrag gezahlt werden. Sind die Eltern nicht verheiratet, gilt diese Einschränkung nicht.
  • Beamte erhalten für leibliche und adoptierte Kinder Beihilfe, die sie mit einer privaten Krankenversicherung ergänzen können.

Rundum abgesichert: alles Gute für die junge Familie

Neben verschiedenen Formalitäten und Behördengängen gehört zu den wichtigen To-dos einer jungen Familie auch, sich von Anfang an um einen guten Versicherungsschutz zu kümmern. Eine Risikolebensversicherung sichert Kind(-er) und Lebenspartnerin oder Lebenspartner finanziell ab – im Todesfall erhalten die Angehörigen dann nämlich eine größere Versicherungssumme, um allen Kosten und Belastungen weiter gewachsen zu sein. Eine private Haftpflichtversicherung kann in der Regel ergänzt werden: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind mit in Ihre Versicherung aufgenommen wird. Sinnvoll kann auch eine Unfallversicherung für Ihr Kind sein, denn nur ein privater Versicherungsschutz sichert die möglichen Folgen von Freizeitunfällen finanziell ab.

Checkliste nach der Geburt für wichtige Formalitäten
Laden Sie hier unsere Checkliste für die erste Zeit nach der Geburt herunter – damit haben Sie alle wichtigen Termine, Aufgaben und To-dos im Blick. Außerdem finden Sie im Download weitere hilfreiche Tipps und Links.
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