Versicherungen bei Scheidung – das müssen Sie tun

Wer künftig getrennte Wege geht, sollte seinen Versicherungsschutz prüfen und der neuen Lebenssituation anpassen. Lesen Sie hier, was mit Versicherungen bei Scheidung passiert und wie Sie sich gegen finanzielle Risiken absichern.

Gemeinsame Versicherungen bei Trennung

Bei einer Scheidung gibt es so vieles zu bedenken und zu klären. Eines sollten Sie dabei nicht vergessen: Ihren bisherigen und zukünftigen Versicherungsschutz. Denn spätestens ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung erlischt die Mitversicherung des Ehepartners. Unter Umständen sogar schon früher. So lange sollten Sie daher keinesfalls warten, um zu jeder Zeit versichert zu sein. Auch der Versicherungsbedarf ändert sich, wenn die Ehepartner künftig getrennte Wege gehen.

Haftpflichtversicherung bei Trennung

Eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt: Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die er als Privatperson schuldhaft verursacht. Ohne Versicherungsschutz haftet der Schadensverursacher unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen lebenslang. Wenn die Ehepartner getrennt leben, besteht ihr Versicherungsschutz unabhängig vom gemeinsamen Wohnsitz.

Mit der Scheidung endet die vereinbarte Mitversicherung für den Ex-Ehepartner. Der Versicherungsnehmer sowie gemeinsame Kinder bleiben unverändert abgesichert.

Sonderfall: Mitversicherung erlischt

Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen bzw. sprechen Sie mit Ihrer Versicherung, was bei einer Trennung mit der Mitversicherung passiert. Je nach Vertrag müssen die einzelnen Familienmitglieder, so z. B. bei ERGO, nicht namentlich gemeldet werden. Ratsam ist es daher, schnellstmöglich eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Brauchen Sie eine Rechtsberatung?

Sie benötigen ein erstes Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt – z. B. nach einer Trennung, Scheidung oder Erbschaft. Das gilt auch für nicht eheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften.

Was passiert mit der Altersvorsorge bei Scheidung?

Seit 2009 sorgt das Versorgungsausgleichsgesetz für eine faire Rententeilung beider Ehepartner. Unabhängig davon, wer während der Ehe Altersrenten-Ansprüche erworben hat und in welcher Höhe – geteilt wird durch zwei.

Versorgungsausgleich – wann Sie handeln müssen

Den Versorgungsausgleich führt das Familiengericht, bei dem die Scheidung eingereicht wurde, automatisch durch. Ausnahme: Hat Ihre Ehe weniger als drei Jahre gehalten, müssen Sie den Antrag beim Familiengericht selbst stellen. In die Berechnung fließen alle Renten-Anrechte, die während der Ehe geschaffen wurden: durch geleistete Arbeit, durch Vermögen, Anwartschaften wie Riester-Rente und private Rentenversicherungen.

Kapitallebensversicherungen – Zugewinnausgleich

Ist in der Kapitallebensversicherung eine einmalige Kapitalzahlung vorgesehen, wird sie dem Zugewinnausgleich zugeschrieben. Verträge mit Rentenwahlrecht fallen nur darunter, sofern dieses nicht bereits vor der Scheidung ausgeübt wurde. Stichtag ist die Zustellung des Scheidungsantrages. Wird das Rentenwahlrecht erst danach ausgeübt, greift der Versorgungsausgleich.

Lebensversicherung – wer ist begünstigt?

Lebensversicherungen dienen der privaten Altersvorsorge oder sichern im Todesfall die Hinterbliebenen ab. In einer Ehe ist das in der Regel der Ehepartner. Geht die Partnerschaft in die Brüche, liegt es am Versicherungsnehmer, den Begünstigten der Lebensversicherung abzuändern.

Ihren Ex-Partner können Sie nicht einfach aus dem Vertrag streichen. Ist er namentlich und unwiderruflich in der Lebensversicherung begünstigt, brauchen Sie dafür sein Einverständnis. Haben Sie Ihren geschiedenen Partner widerruflich als Begünstigten eintragen lassen, können Sie diesen ohne dessen Einwilligung austragen lassen. Ist lediglich der „Ehepartner“ als Begünstigter eingetragen, erlischt dessen Anspruch automatisch mit der Scheidung.

Weniger Einkommen – Versicherungsbeiträge anpassen

Wenn Sie nach einer Trennung oder Scheidung Ihre Lebensversicherung nicht mehr bezahlen können, sollten Sie den Vertrag keineswegs voreilig kündigen. Sie können stattdessen die Zahlungen ruhend stellen lassen oder eine geringere Beitragshöhe vereinbaren. Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrem Versicherungsberater.

Was passiert mit Versicherung bei Trennung oder Scheidung

Rechtsschutz

Gerichts- und Anwaltskosten sind teuer. Diese übernimmt im Ernstfall die Rechtsschutzversicherung. Absichern lassen sich verschiedene Lebensbereiche wie Verkehr, Privates, Beruf und Wohnen.

Wie lange gilt der Rechtsschutz für beide Ehepartner?

Ab dem Tag der Scheidung besteht der Rechtsschutz nur noch für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Kinder. Der andere Ehepartner sollte sich rechtzeitig um einen eigenen Rechtsschutz kümmern. Im Schadensfall tritt dieser meist erst nach einigen Monaten ein.

Scheidungskosten – abgesichert?

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel keine Kosten für Scheidungsprozesse sowie Unterhaltsstreitigkeiten. Üblicherweise ist das vertraglich ausgeschlossen.

Haus, Wohnung, Auto – so trennt man die Versicherungen

Mit der Hausratversicherung sichern Sie Ihren Besitz gegen verschiedene Schäden ab: Leitungswasser, Brand oder Einbruch, je nach Tarif Fahrraddiebstahl und extreme Unwetterschäden.

Zieht der Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Wohnung aus, besteht bei den meisten Versicherungsunternehmen der Versicherungsschutz drei Monate für die alte und für die neue Wohnung weiter. Danach ist nur noch die neue Wohnung versichert.

War der eigene Hausrat über den Vertrag des Ex-Partners versichert, hat man nach dem Auszug keinen Versicherungsschutz mehr. Für die neue Wohnung sollte man frühzeitig einen eigenen Hausratversicherungsvertrag abschließen.

Auch eine gemeinschaftliche Vertragsführung der Partner als Versicherungsnehmer ist denkbar. Hier gilt: Der Versicherungsschutz geht auf die jeweiligen neuen Wohnungen über. Nach drei Monaten müssen die neuen Wohnungen jedoch in einem neuen Vertrag versichert werden. Die alte gemeinsame Wohnung bleibt versichert, sofern sie von einem der Partner weiter bewohnt wird.

Neue Wohnung – Versicherungssumme anpassen

Zieht der Vertragsnehmer nach der Trennung in eine neue Wohnung, muss er dies dem Versicherer mitteilen und den Hausratschutz an seine neue Wohnsituation anpassen. Zieht mit Ihrem Ex-Partner der halbe Hausrat mit aus, sollten Sie die Versicherungssumme des bestehenden Vertrags ebenfalls anpassen.

Kfz-Versicherung bei Trennung – wer fährt günstiger?

Nach der Trennung muss man als Fahrzeughalter sein eigenes Fahrzeug auch selbst versichern. Wenn geklärt ist, wer nach der Scheidung das Fahrzeug bekommt, muss bei einer Ummeldung des Fahrzeugs ein neuer Kfz-Vertrag abgeschlossen werden.

Der Schadensfreiheitsrabatt bleibt dabei beim bisherigen Versicherungsnehmer. Er kann nur mit dessen Zustimmung übertragen werden. Je nach Versicherer wird Ihnen in diesem Fall ein anteiliger Schadenfreiheitsrabatt eingeräumt.

Zweitwagen – Schadensfreiheitsklasse übertragbar

Lief ein Fahrzeug bislang als Zweitwagen über die Versicherung des Ehepartners, sieht es ähnlich aus. Sofern der Ex-Partner zustimmt, können Sie die erworbene Schadensfreiheitsklasse auf Ihren Kfz-Vertrag übertragen lassen.

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