Tier gefunden – was tun?

Ein kleiner Hundewelpe auf einem Parkplatz, ein fremdes Kätzchen an der Terrassentür: Wer ein ausgesetztes Tier findet oder wem ein Tier zuläuft, der weiß häufig nicht, wie er sich verhalten soll.

Mit nach Hause nehmen oder ins Tierheim bringen? Wann kommt die Polizei ins Spiel? Und was gilt bei Wildtieren wie Igeln und Feldhasen?

Wenn Sie ein scheinbar herrenloses Tier finden, dürfen Sie es nicht einfach mit nach Hause nehmen. Denn vielleicht ist das Tier nur weggelaufen und der Eigentümer sucht es verzweifelt. Oft tragen Hunde oder Katzen ein Halsband mit einem Hinweis auf den Eigentümer. Manche Tiere haben auch ein sogenanntes Code-Tattoo oder einen Chip. Die Tätowierung ist häufig im Ohr zu finden, der Chip an der linken Nackenseite. Er enthält eine Identifikationsnummer, die zum Beispiel der Tierarzt mit einem speziellen Lesegerät auslesen kann. Allerdings ist die Registrierung in einer Datenbank freiwillig. Das heißt, das Tier kann einen Eigentümer haben, selbst wenn es nicht registriert ist. Ist es dem Finder nicht möglich, diesen selbst zu ermitteln, muss er das Tier der Polizei oder dem Ordnungsamt melden. Zusätzlich empfiehlt sich eine Meldung an das örtliche Tierheim. Denn auf ein frei laufendes Tier sind die Vorschriften über Fundsachen anzuwenden. Und die Anzeige eines Fundes ist eine gesetzlich festgelegte Pflicht. Wer diese Anzeige unterlässt, muss sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Individueller Rechtsschutz

Guter Rat ist oft teuer. Hier hilft eine Rechtsschutzversicherung. Die Bedürfnisse sind dabei ganz unterschiedlich, je nach Lebenssituation.

Tiere, die ihrem Herrchen oder Frauchen entlaufen sind, gelten als besitzlos, nicht aber als herrenlos. Nachdem der Finder ein Tier beim Fundamt gemeldet hat, bleibt es noch für sechs Monate Eigentum des unbekannten Tierhalters und er kann es ohne Weiteres vom Fundbüro, Tierheim oder Finder zurückverlangen.

Igel gefunden

Wer beim Spaziergang ein abgemagertes Igeljunges findet oder in seinem Garten ein hilfloses Amselbaby sitzen sieht, ist oft unsicher, was zu tun ist: Der Natur ihren Lauf lassen oder das Tier in Obhut nehmen?
Wildtiere, die sich frei in der Natur bewegen, sind herrenlose Tiere, sie haben keinen Eigentümer. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen Menschen diese Tiere nicht aus ihrer gewohnten Umgebung in der Natur in die Wohnung holen. Bei Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen, wie etwa dem Feldhasen, macht sich der Finder dabei sogar der Wilderei schuldig. Das Gesetz erlaubt aber eine Ausnahme: Menschen dürfen verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufnehmen, um sie gesund zu pflegen. Sobald das Tier wieder selbstständig leben kann, muss es der Finder allerdings unverzüglich freilassen. Generell ist es empfehlenswert, sich bei kranken Wildtieren wie Igeln oder Amseln an einen Tierarzt, die zuständige Veterinärbehörde oder eine staatlich anerkannte Auffangstation zu wenden. Kann ein Wildtier gefährlich werden, beispielsweise ein Fuchs oder ein Wildschwein in der Nähe eines Wohngebietes, sollte der Finder die Polizei benachrichtigen.

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