Verkehrsregel-Quiz – kennen Sie sich aus?

Das korrekte Verhalten im Straßenverkehr ist in der StVO geregelt. Dennoch gibt es in der Praxis immer wieder knifflige Fälle, die uns zum Grübeln bringen. Wie gut kennen Sie sich aus? Machen Sie das Verkehrsregel-Quiz!

Quiz Wie gut kennen Sie die Verkehrsregeln?

Wie gut kennen Sie die Verkehrsregeln? Welche Antwort ist richtig? Klicken sie sich durch unsere 11 Fragen zum Thema Straßenverkehr!

1 | 11 „Rechts vor links“ – diese Regel hat sich in unseren Köpfen eingebrannt. Sie gilt wirklich immer und überall. Oder?

Antwort: Bei abgesenkten Bordsteinen sowie Ausfahrten aus verkehrsberuhigten Bereichen gilt rechts vor links nicht.

2 | 11 Wie oft kommt es auf deutschen Straßen zu einem Unfall?

Im Jahr 2017 hat die Polizei deutschlandweit 2,6 Millionen Unfälle registriert.

3 | 11 Wie viel Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollten Sie halten?

Die StVO-Vorgabe besagt: Der Abstand zum Vordermann muss stets so groß sein, dass hinter diesem gehalten werden kann, wenn dieser plötzlich bremst.

4 | 11 Wer kommt für den Blechschaden auf, wenn Sie einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt nehmen?

Es gibt dazu nur wenige Ausnahmen. Dazu gehören das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln.

5 | 11 In Einkaufszentren und vor Supermärkten gibt es immer häufiger Mutter-Kind-Parkplätze. Wer darf dort laut Gesetz parken?

Parkplätze von Geschäften sind keine öffentlichen Straßen, die StVO gilt dort nicht. Der Betreiber kann jedoch von seinem Hausrecht Gebrauch machen und ein Fahrzeug im Extremfall abschleppen lassen.

6 | 11 Welche Verhaltensweisen gibt die StVO für Bushaltestellen vor, wenn ein Bus das Warnblinklicht eingeschaltet hat?

Das Warnblinklicht signalisiert, dass es sich um eine gefährliche Haltestelle handelt. Hier ist besondere Vorsicht geboten.

7 | 11 Wann dürfen Sie bei schlechter Sicht die Nebelscheinwerfer einschalten?

Für Nebelschlussleuchten sind die Regeln übrigens strenger: Die Sichtweite muss weniger als 50 Meter betragen, sonst wird der nachfolgende Verkehr geblendet.

8 | 11 Weder entgegenkommende noch vorausfahrende Fahrzeuge dürfen vom Fernlicht geblendet werden. Was ist beim Fernlicht noch zu beachten?

17 Absatz 2 der StVO sagt hierzu: „Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.“

9 | 11 Sie sind im Vertrag Ihrer ERGO Versicherung als alleiniger Fahrer eingetragen. Dürfen Sie Ihr Fahrzeug trotzdem mal an einen Freund verleihen?

Mit der ERGO Kfz-Versicherung sind Sie flexibel, wenn jemand Ihr Fahrzeug ausleihen will. Dann sind wir es auch. Denn dreimal im Jahr können Sie für maximal 7 Tage einen weiteren Fahrer beitragsfrei in Ihre bestehende Versicherung aufnehmen – ganz einfach per App oder online über „meine Versicherungen“.

10 | 11 Welche Aussage zum „Reißverschlussverfahren“, wenn ein Fahrstreifen endet oder nicht durchgehend befahrbar ist, ist richtig?

Früher galt tatsächlich b) als korrekt. Seit 2001 sieht die StVO (§7 Abs. 4) aber ein Einordnen „unmittelbar vor Beginn der Verengung“ vor.

11 | 11 Welche Aussage zur „Rettungsgasse“ auf Autobahnen trifft zu?

Die Maßgabe „Schrittgeschwindigkeit“ ist seit Ende 2016 in §11 Abs. 2 StVO geregelt. Seit Oktober 2017 droht bei Nichtbeachtung ein Bußgeld von mindestens 200 Euro.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

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