Flugverspätung: Wann kann ein Fluggast Entschädigung verlangen?

Hat Ihr Flug Verspätung, haben Sie unter Umständen ein Recht darauf, von der Fluggesellschaft eine Entschädigung zu erhalten. Was Sie dafür tun müssen und wie hoch die Entschädigung ausfällt, lesen Sie im Ratgeber inklusive Musteranschreiben.

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Was bedeutet Flugverspätung?

Wenn Sie ein Flugticket kaufen, gehen Sie dadurch mit einer Fluggesellschaft einen Vertrag über eine Leistung ein: Sie wollen zu einem bestimmten Termin von A nach B transportiert werden. Wenn Ihr Flug Verspätung hat, hat die Fluggesellschaft die vertraglich vereinbarte Leistung nicht fristgerecht erbracht. In solch einem Fall hat der Fluggast unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung. Und verspätete oder gar gestrichene Flüge sind nicht selten. 36 Prozent der aus Europa gestarteten Flüge hatten im Sommer 2022 Verspätung. 68 Millionen Fluggäste, davon 8,3 Millionen mit Abflug aus Deutschland, waren davon betroffen. (Quelle: Airhelp)

Flugverspätung: Wann gibt es Entschädigung?

Ab wann eine Flugverspätung vorliegt, für die Sie eine Entschädigung erhalten können, ist in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 klar definiert:

  • Der gebuchte Flug muss mindestens drei Stunden verspätet am Zielflughafen ankommen.

Haben außergewöhnliche Umstände zu der Verspätung geführt, muss die Fluglinie die Entschädigung nicht zahlen.

Die Fluggastrechteverordnung sieht vor, dass die Fluggesellschaft nachweisen muss, dass sie alle Maßnahmen getroffen hat, um außergewöhnliche Umstände zu verhindern.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Außergewöhnliche Umstände, die eine pünktliche Landung oder einen pünktlichen Start unmöglich machen, sind zum Beispiel ein Unwetter oder eine Naturkatastrophe. Auch für politische Unruhen oder terroristische Taten kann die Fluglinie nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Bei einem Streik ist die Sachlage nicht so eindeutig. Gewerkschaftlich organisierte Streiks des Airline-Personals werden in Deutschland üblicherweise noch als „außergewöhnliche Umstände“ gewertet. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch 2018 geurteilt, dass ein sogenannter wilder Streik, also eine arbeits- und tarifrechtlich nicht legitimierte Arbeitsniederlegung, nicht unbedingt als „außergewöhnlicher Umstand“ zu bewerten ist. Wurde der Streik durch eine Entscheidung der Airline selbst ausgelöst, ist diese auch für die Arbeitsniederlegung verantwortlich und muss bei Flugverspätungen Entschädigungen zahlen.

Wie viel steht mir bei einer Flugverspätung zu?

Die Höhe der Entschädigung, die Ihnen bei einer Flugverspätung zusteht, hängt davon ab, wie viele Stunden Sie zu spät an Ihrem eigentlichen Zielort ankommen und wie weit das dann tatsächlich angeflogene Flugziel entfernt ist. Je nach Flugdistanz und Verspätung liegen die Entschädigungszahlungen zwischen 250 und 600 Euro – und zwar unabhängig davon, wie viel Ihr Ticket tatsächlich gekostet hat. Es kann also sein, dass die Entschädigung höher ausfällt als der eigentliche Ticketpreis. Die Entschädigung steht jedem Passagier zu – auch Kindern, für die ein eigenes Ticket gekauft wurde.

Folgende Entschädigungen können Sie geltend machen, wenn Ihr Flieger Verspätung hatte:

Die Entschädigung für die Flugverspätung muss die Airline in bar oder als Überweisung an die Flugreisenden auszahlen. Oft bieten Airlines den Passagieren bei Verspätungen Fluggutscheine oder Prämien-Meilen an – damit müssen Sie sich nicht zufriedengeben.

Hat Ihr Flug weniger als drei Stunden Verspätung, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Ab zwei Stunden Flugverspätung muss die Airline Ihnen jedoch Gutscheine für Getränke und Snacks bereitstellen.

Welche Fluggastrechte habe ich bei einer Flugverspätung?

Die Fluggastrechteverordnung EG Nr. 261/2004 regelt die Rechte von Fluggästen in der Europäischen Union (EU), die von Flugverspätungen, Flugausfall und Überbuchungen betroffen sind. Die Verordnung tritt allerdings nur dann in Kraft, wenn der Flug innerhalb der EU gestartet ist oder starten sollte. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchem Land die Fluggesellschaft stammt.

Außerdem gilt die Verordnung für Flüge von außerhalb Europas in die EU, sofern die ausführende Gesellschaft ihren Hauptsitz in der EU, in der Schweiz, in Island oder Norwegen hat. Fliegen Sie also zum Beispiel mit einer chinesischen Airline ab Frankfurt, haben Sie ebenso Entschädigungsanspruch wie bei einem Flug aus Kanada nach Deutschland mit einem deutschen Luftfahrtunternehmen.

Die schnelle Frage zum Thema:

Waren Sie schon einmal von einer Flugverspätung betroffen?

Waren Sie schon einmal von einer Flugverspätung betroffen?

Schadensersatz bei Flugverspätung

Zusätzlich zur Entschädigung bei einer Flugverspätung ist es möglich, Schadensersatz zu fordern, weil die Fluggesellschaft ihren vertraglichen Pflichten zur Betreuungsleistung nicht nachgekommen ist.

So können Sie zum Beispiel die Ausgaben für ein Hotelzimmer geltend machen, wenn sich der Abflug auf den nächsten Tag verschiebt und Sie am Abflugort übernachten müssen. Auch die Kosten für Bus oder Taxi zum Hotel, die Ausgaben für einen Mietwagen oder notwendige Telefonate, etwa ins Ausland, können Sie von der Airline zurückfordern.

Flugverspätung bei Dienstreisen

Ob Urlaub, ein Flug in die Flitterwochen oder eine Dienstreise: Grundsätzlich sieht die Fluggastrechteverordnung vor, dass die Entschädigung für eine Flugverspätung dem Fluggast zusteht. Das gilt auch, wenn der Flug dienstlich veranlasst war und der Arbeitgeber den Flug bezahlt oder gebucht hat: Der Arbeitnehmer, der von der Flugverspätung betroffen war, erhält die Entschädigung.

Manche Unternehmen lassen sich die Entschädigungsansprüche ihrer Mitarbeiter abtreten. Solch eine Vereinbarung muss allerdings in der Reiserichtlinie der Firma, im Dienstreiseantrag oder im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters ausdrücklich festgehalten werden.

Wenn der Arbeitgeber sich die Ansprüche auf Entschädigung nicht abtreten lässt, kann er Schadensersatz von der Fluggesellschaft fordern. Möglich ist ein Schadensersatz für die verlorene Arbeitszeit des Mitarbeiters inklusive der Sozialversicherungsbeiträge und Überstundenzuschläge, die ihm zustehen. Auch Vertragsstrafen wegen nicht eingehaltener Termine oder entgangene Umsätze können Unternehmen bei den Airlines geltend machen.

Musterschreiben für Entschädigung

Die Entschädigung für eine Flugverspätung müssen Sie in der Regel aktiv von der Fluggesellschaft einfordern. Die wenigsten Airlines kommen von sich aus in der Angelegenheit auf die Passagiere zu.

Am besten wenden Sie sich schriftlich mit Ihrem Anliegen an die Fluggesellschaft. Fügen Sie Nachweise bei, zum Beispiel das Flugticket, die Bordkarte oder eine schriftliche Bestätigung der Airline, dass der Flug verspätet ankam.

So kann ein Musterschreiben für die Entschädigung aussehen:

Musterschreiben für die Entschädigung
Wie ein Musterschreiben für die Entschädigung aussehen sollte, sehen Sie hier im PDF zum Download.

Wie schnell bekomme ich das Geld?

Die meisten Fluggesellschaften lassen sich lange Zeit, bis sie sich zu einer Auszahlung der Entschädigung bereit erklären. Betroffene Flugreisende berichten von langen Wartezeiten in der Telefonhotline, von unbeantworteten E-Mails und von Versuchen, die Verspätung mit außergewöhnlichen Umständen zu begründen. Lassen Sie sich jedoch nicht abwimmeln, sondern bleiben Sie hartnäckig. Oft dauert es mehrere Monate und zahlreiche Versuche, bis Sie zu Ihrem Recht kommen.

Was tun, wenn die Airline nicht bezahlt?

Wenn trotz mehrerer Versuche Ihrerseits die Fluggesellschaft die Ihnen zustehende Entschädigung nicht bezahlt, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden. Die SÖP gibt eine Empfehlung zur Schlichtung, die allerdings nicht bindend ist. Stimmen der geschädigte Passagier und die Fluggesellschaft dem Schlichtungsvorschlag zu, kann das Verfahren außergerichtlich abgeschlossen werden. Der Service der Schlichtungsstelle ist kostenlos, den Schlichtungsantrag können Sie online stellen.

Eine weitere Möglichkeit, zu Ihrem Recht zu kommen, ist der Weg über den Rechtsanwalt. Dieser vertritt Sie gerichtlich gegenüber der Airline. Einen Anwalt zu beauftragen, ist in der Regel mit Kosten verbunden. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese die Kosten für den Anwalt.

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Zu guter Letzt können Sie ein Fluggastrechteportal einschalten. Die Dienstleister versuchen, in Ihrem Namen Ihre Forderungen bei der Airline durchzusetzen. Der Nachteil an der Zusammenarbeit mit solchen Portalen: Sie verlangen als Honorar einen nicht unbeträchtlichen Anteil der Entschädigung. Dafür brauchen Sie als Betroffener sich um nichts zu kümmern.

Was passiert, wenn ich den Anschlussflug verpasse?

Eine Flugverspätung ist schon lästig genug. Noch ärgerlicher wird es, wenn man wegen der Verspätung auch noch seinen Anschlussflug verpasst. Auch hier gilt: Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie am Endziel mit mindestens drei Stunden Verspätung ankommen – ganz gleich, wie viel Verspätung der erste Teil des Fluges hatte. Dies gilt allerdings nur bei einer zusammenhängenden Buchung, also wenn alle Flugabschnitte auf einem Ticket verzeichnet sind. Haben Sie die Flugabschnitte einzeln gebucht, zählt dies nicht als zusammenhängende Buchung.

Wie lange sind Entschädigungsansprüche gültig?

Ihren Anspruch auf Entschädigung müssen Sie innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt des verspäteten Fluges geltend machen. Anschließend verfällt Ihr Anspruch.

Sollte nicht die Airline, sondern Sie den Flug verschieben oder absagen müssen, kann die Fluggesellschaft eine Entschädigung verlangen. Besser bekannt unter dem Begriff Stornogebühr. Wenn Sie im Vorfeld eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese die Stornokosten des Reiseveranstalters beim Rücktritt. Reiserücktrittsversicherungen können Sie bis 30 Tage vor Reiseantritt abschließen und sich so zu bestimmten Risiken vor Stornogebühren absichern.

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Wie kann ich meinen zukünftigen Flug absichern?

Gegen Flugverspätungen ist niemand gefeit. Es kann immer passieren, dass Flüge sich verspäten oder ausfallen. Ob dies bei einer Airline gehäuft vorkommt und wie Fluggesellschaften auf Anspruchsforderungen ihrer Passagiere reagieren, können Sie unter Umständen auf Bewertungsportalen im Internet lesen. Zudem ist es sinnvoll, sich im Vorfeld einer Reise über eventuell geplante Streiks zu informieren.

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