Kennzeichen verloren? Keine Zeit verlieren!

Für jedes im Straßenverkehr eingesetzte Auto sind Nummernschilder Pflicht. Doch was, wenn die Kennzeichen verloren gehen? Lesen Sie hier, was Sie tun müssen, um neue Kennzeichen zu bekommen – und wie Sie diese besser schützen können.

Nummernschild weg? Weiterfahren und Pappschilder verboten

In Deutschland werden jährlich rund 160.000 Kennzeichen an Autos gestohlen, das sind statistisch umgerechnet 400 pro Tag. Wem das passiert oder wer während der Fahrt sein Kennzeichen verloren hat, sollte unverzüglich handeln. Denn ohne Kennzeichen zu fahren, ist in Deutschland nicht erlaubt und kostet 60 Euro Bußgeld. Und da spielt es keine Rolle, ob man es verloren hat oder es gestohlen wurde.

Noch größerer Ärger droht, wenn mit genau diesem Kennzeichen an einem fremden Fahrzeug eine Straftat begangen wird. Übrigens sind selbst gebastelte Schilder als Interimslösung verboten. Nur in wenigen Ausnahmefällen toleriert die Polizei sie für die direkte Heimfahrt.

Das sollten Sie tun, wenn Sie Ihr Kennzeichen verloren haben

Im Falle eines Verlusts sollten Sie schnell handeln und folgende Schritte beachten:

  • Zeigen Sie einen Diebstahl sofort bei der Polizei an und bringen Sie Zulassungsbescheinigung Teil I – ehemals Fahrzeugschein genannt – sowie Personalausweis/Pass mit. Wichtig: Wer nicht persönlich als Fahrzeughalter auf die Wache gehen kann, muss einer beauftragten Person eine unterschriebene Vollmacht ausstellen.
  • Anschließend informieren Sie die Autoversicherung über den Diebstahl. Grund: Gerät das mit den gestohlenen Kennzeichen ausgestattete Fahrzeug in einen Unfall, könnte der Schaden zulasten des Versicherungsnehmers abgerechnet werden.
  • Mit der Anzeige der Polizei gehen Sie dann zur Zulassungsstelle, um neue Kennzeichen zu beantragen (notwendige Unterlagen: Ausweis, Bericht Hauptuntersuchung (HU), Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) und – falls noch vorhanden – das zweite Kennzeichen).
  • Haben Sie die Kennzeichen verloren, beantragen Sie bei der Zulassungsstelle neue Nummernschilder (gegen eidesstattliche Versicherung). Eine polizeiliche Anzeige wie beim Diebstahl ist nicht erforderlich. Ist noch eines der beiden Kennzeichen vorhanden, geben Sie dieses bei der Zulassungsstelle ab. Sind Firmen- oder Vereinsfahrzeuge betroffen, bringen Sie den Handels- oder Vereinsregisterauszug bzw. die Gewerbeanmeldung mit.

Egal, ob das Kennzeichen verloren oder gestohlen wurde: Die bisherige Buchstaben-Zahlen-Kombination wird für zehn Jahre gesperrt, Sie benötigen also Nummernschilder inklusive Fahrzeugbrief und -schein komplett neu. Dies kann zwischen 75 und 100 Euro kosten.

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Sonderfall: Nummernschild im Ausland verloren

Haben Sie Ihr Kennzeichen im Ausland verloren oder wurde es gestohlen, wird es komplizierter. Schalten Sie auch hier unverzüglich die einheimische Polizei ein. Sind beide Schilder weg, darf das Auto im entsprechenden Land nicht mehr gefahren und muss zurücktransportiert werden, z. B. mit einem Anhänger oder über den professionellen Rücktransport eines Automobilclubs. Ein Ersatznummernschild erhalten Sie nicht im Ausland.

Wichtig: Melden Sie nach der Rückkehr den Kennzeichenverlust auch in Deutschland bei Polizei, Versicherung und Zulassungsstelle. Bei einem längeren Aufenthalt im Ausland können Sie eine Person in Deutschland für die sogenannte Umkennzeichnung bevollmächtigen. Diese kann die neuen Schilder an ihre Adresse ins Ausland senden.

Schutz vor Kennzeichendiebstahl

Sicher zu vermeiden, ist Kennzeichendiebstahl leider nicht. Autobesitzer können jedoch Kriminellen das Leben etwas erschweren, indem sie beispielsweise ihre Kennzeichen mit speziellen Torx-Schrauben statt mit Plastikhalterungen fixieren. Oder Sie verwenden Kennzeichenhalter aus Edelstahl, die sich nur mit Spezialwerkzeug öffnen lassen.

Eine bislang lediglich im Ausland eingesetzte Technik ist das in Deutschland entwickelte „IDePLATE“. Dabei werden Nummernschilder mit einem integrierten RFID-Chip (Radio Frequence Identification) ausgestattet, der eine einmalige und unveränderbare Identifikationsnummer enthält. Diese lässt sich verschlüsselt übertragen und durch autorisierte Lesegeräte erkennen. Dadurch wären gestohlene Kennzeichen nur eingeschränkt nutzbar.

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