Besondere Verkehrsregeln im Ausland

Andere Länder, andere Vorschriften: Wer nicht in die Knöllchenfalle tappen möchte, sollte die Verkehrsregeln im Ausland gut kennen. Zum Teil gelten dort ungewöhnliche Verkehrsvorschriften, und Verstöße können richtig ins Geld gehen.

Autofahren & Verkehrsregeln im Ausland: gut zu wissen

Gültige deutsche Führerscheine werden innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) generell anerkannt. Eine Übersetzung oder ein internationaler Führerschein ist nicht notwendig.

Wenn Sie einen Mietwagen im Ausland mieten, achten Sie auf die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen, sie unterscheiden sich teils erheblich. Schließen Sie gegebenenfalls eine Zusatzversicherung wie die „Mallorca-Police“ ab. Bei einigen Versicherern, wie z. B. ERGO, ist diese bereits in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Informieren Sie sich hierzu vorab. Sie garantiert die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme und gilt – anders als ihr Name vermuten lässt – nicht nur für Mietwagen auf Mallorca, sondern für ganz Europa, viele Mittelmeeranrainerstaaten und die Kanaren.

Ohne Umwege zu Ihrem Recht

Aus einer gewöhnlichen Situation im Straßenverkehr kann schnell ein Rechtsstreit entstehen. Dann ist gutes Recht teuer. Beruhigend, wenn Sie sich auf praktische Unterstützung im In- und Ausland durch den Verkehrsrechtsschutz verlassen können.

Verkehrsregeln im Ausland: Information ist alles!

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und das gilt selbstverständlich auch in Bezug auf die Verkehrsregeln im Ausland.

Manches ist gleich oder ähnlich. Doch gelten in anderen Ländern oft auch völlig unterschiedliche Verkehrsvorschriften. Informieren Sie sich am besten noch vor Fahrtantritt über die geltenden Verkehrsregeln des jeweiligen Landes. Hier finden Sie eine Auswahl von kuriosen Verkehrsvorschriften.

Tipp: Führen Sie bei Reisen mit Ihrem Fahrzeug in jedem Fall die Grüne Versicherungskarte mit. Sie kann im Schadensfall gute Dienste leisten. Zudem gehört ein „Europäischer Unfallbericht“ ins Handschuhfach. Drucken Sie ihn sich schon vor Fahrtantritt ins Ausland aus. Innerhalb Europas ist er gleich aufgebaut, sodass es weniger Verständigungsschwierigkeiten gibt.

Belgien: wo Bußgelder beim Abschleppen drohen

  • Wer mit seinem Wagen auf der Autobahn oder einer Schnellstraße eine Panne hat, darf beim Abschleppen nicht den Pannenstreifen benutzen.
  • Bei ausländischen Fahrern können Polizeibeamte in Belgien gleich vor Ort Strafen erheben.
  • Ein Parkverbot am Fahrbahnrand herrscht überall dort, wo dieser mit einer gelben Linie oder weißen Zickzacklinien gekennzeichnet ist.

Dänemark: Zu viel Promille? Fahrzeug weg!

  • Vorsicht bei Alkoholkonsum: Hier gelten andere Strafen in Bezug auf Promillegrenzen. Diese werden individuell berechnet, indem das Nettoeinkommen des Fahrers mit dem gemessenen Promillewert multipliziert wird. Die Promillegrenze liegt in Dänemark bei 0,5 Promille. Wer mit mehr als 2 Promille unterwegs ist, verliert nicht nur den Führerschein, sondern sogar das Fahrzeug. Dieses wird dann zugunsten der dänischen Staatskasse versteigert.
  • In Dänemark gelten geringere Höchstgeschwindigkeiten als etwa in Deutschland. So ist innerorts das Tempolimit zwar auch auf 50 km/h festgesetzt. Außerhalb von Ortschaften und auf Schnellstraßen aber darf die Tachonadel 80 km/h nicht überschreiten.
  • Vorsorgen mit Reservekanistern ist gut. Doch bei der Nutzung einer Autofähre ist es in Dänemark untersagt, Reservesprit in Privatfahrzeugen dabeizuhaben.
  • Es herrscht Parkverbot 10 Meter vor und hinter einer Kreuzung.

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Frankreich: strenge Verkehrsregeln für Führerscheinneulinge

  • Wer sich vor Blitzern warnen lässt, verstößt gegen Verkehrsvorschriften: In Frankreich ist das Mitführen und Verwenden von einsatzbereiten Radarwarngeräten verboten.
  • In Frankreich sollte ein Alkoholtester im Fahrzeug mitgeführt werden. Das Gerät muss der französischen Norm entsprechen, die am Kürzel NF (Norme Française) erkennbar ist. Die gute Nachricht: Wer keinen Alkoholtester an Bord hat, riskiert kein Bußgeld.
  • Kinder unter zehn Jahren müssen in einem Kindersitz Platz nehmen, der auf die Größe und das Gewicht des Juniors abgestimmt ist.
  • Wenn Sie in "Zones Bleues", den blau markierten Bereichen am Fahrbahnrand, einen Parkplatz ergattert haben, sollten Sie die Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platzieren. In den „Blauen Zonen“ ist das Parken zeitlich begrenzt und ggfs. kostenpflichtig.
  • Das Tempolimit auf Landstraßen beträgt 80 km/h.
  • Für Fahranfänger gelten allerdings besondere Tempolimits: In den ersten drei Jahren mit Führerschein dürfen Führerscheinneulinge auf Autobahnen nur auf maximal 110 km/h statt auf 130 km/h beschleunigen. Achtung: Bei Regen gilt generell ein Tempolimit von 110 km/h auf Autobahnen – nicht nur für Führerscheinneulinge.

Griechenland: Volle Reservekanister im Auto sind tabu

  • Wenn unter Zwölfjährige an Bord des Fahrzeugs sind, dürfen keine Glimmstängel qualmen. Es herrscht Rauchverbot im Wagen.
  • Mal eben das Hotel oder die Pension sparen? Nicht in Griechenland. Zumindest auf Straßen und Parkplätzen gilt ein Parkverbot der besonderen Art: nämlich das Übernachtungsverbot in Autos.
  • Ein Mitführen von Reservesprit, selbst in entsprechenden Reservekanistern, ist grundsätzlich nicht erlaubt.
  • Was die Verkehrsregeln im Ausland betrifft, ist das Königreich ein sehr spezieller Fall. Dort heißt es: links fahren, rechts überholen. Wichtig ist dabei unter anderem die richtige Einstellung der Scheinwerfer. Fahrzeuge, die auf dem europäischen Festland unterwegs sind, sind mit Scheinwerfern ausgestattet, die für das Fahren auf der rechten Straßenseite bestimmt sind. Das bewirkt, dass sie in Großbritannien in den Gegenverkehr strahlen. Andere Verkehrsteilnehmer werden so geblendet und gefährdet. Die Scheinwerfer sollten also auf Linksverkehr eingestellt sein. Hersteller oder Werkstätten geben Tipps, was Sie genau tun müssen. Informieren Sie sich rechtzeitig.
  • Bei einer gelben oder roten Linie am Fahrbahnrand herrscht Parkverbot. Dort dürfen Sie nur zum Be- und Entladen oder zum Ein- und Aussteigen halten.
  • Vorfahrt für die Sicherheit: Kinder unter zwölf Jahren und kleiner als 1,35 Meter benötigen einen Kindersitz.
Verkehrsregeln im Ausland: viel befahrene Strafe in Italien

Italien: Helmpflicht gilt auch im Süden

  • Das Tempolimit auf Schnellstraßen beträgt 110 km/h, auf Autobahnen 130 km/h.
  • Schon wer 20 Stundenkilometer zu schnell ist, muss mit saftigen Strafen ab 170 Euro rechnen. Immerhin, für die meisten Bußgelder gilt: Wer seine Strafe innerhalb von fünf Tagen begleicht, erhält einen Nachlass von 30 Prozent und verringert so das Bußgeld erheblich.
  • Bei schwarz-gelben Markierungen am Bordstein gilt ein generelles Parkverbot.
  • Für Motorradfahrer besteht Helmpflicht. Dabei ist es allerdings nicht damit getan, den Helm lässig auf den Kopf zu setzen, wie es Fahranfänger gern tun. Helmpflicht bedeutet, dass der Helm nach der ECE-Regelung Nr. 22 gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem ECE-Zeichen gekennzeichnet ist. ECE steht für „Economic Commission for Europe“. Zudem muss der Helm beim Fahren ordnungsgemäß geschlossen sein. Bei Fahren ohne oder mit nicht korrekt geschlossenem Helm droht ein Bußgeld und gar die Beschlagnahme des Motorrads. Diese kann schon beim ersten Verstoß bis zu 60 Tage betragen. Auch das kann die Folge einer Missachtung der Helmpflicht sein.

Kroatien: Vorfahrt für den öffentlichen Nahverkehr

  • Nicht vergessen: In Kroatien ist es in der Regel Pflicht, ein Set mit Reservelampen mitzuführen.
  • Vorrang für Busse und Bahnen: Schulbusse und Schienenfahrzeuge haben immer Vorfahrt.

Luxemburg: ungewöhnliche Verkehrsvorschrift – Kindersitz für 17-Jährige unter 1,50 Meter

  • Kinder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr, die nicht größer als 1,50 Meter sind, dürfen nur in einem entsprechenden Kindersitz mitfahren.
  • An Fahrbahnrändern mit einer gelben Markierung gilt ein Parkverbot.
  • In den "Blauen Zonen" ist wie in Frankreich die Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe gefordert.

Österreich: Unnötig die Polizei gerufen? "Blaulichtsteuer"!

  • In der Alpenrepublik ist das Halten im Parkverbot bis zu 10 Minuten erlaubt.
  • 80 Meter vor und hinter Bahnübergängen gilt ein Überholverbot.
  • Manche Verkehrsregeln im Ausland sind schon sehr besonders. Die "Blaulichtsteuer" ist so ein Fall: Wird bei Unfall mit Sachschaden die Polizei lediglich zur Beweissicherung gerufen, obwohl die Unfallbeteiligten ihre Daten selbst hätten austauschen können, ist eine Unfallmeldegebühr fällig. Sie wird umgangssprachlich "Blaulichtsteuer" genannt.

Polen: besondere Lichtpflicht

  • Fahrer von Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind, müssen eine auf den eigenen Namen ausgestellte Erlaubnis des Fahrzeughalters mitführen, sollte dieser nicht mitfahren. Auch deutsche Autofahrer können ein Fahrverbot in Polen erhalten. Zum Beispiel diejenigen, die ihr Fahrzeug unter Alkoholeinfluss gesteuert haben oder deutlich zu schnell gefahren sind.
  • Lichtpflicht bei Dunkelheit: Beim Parken auf unbeleuchteten Straßen muss das Standlicht eingeschaltet sein.

Spanien: Bußgeld schnell bezahlen kann sich lohnen

  • Wer seine Bußgelder bei einem Verstoß gegen Verkehrsregeln im spanischen Ausland rasch begleicht, spart Geld. Die Ersparnis kann bis zu 50 Prozent betragen.
  • Wer außerhalb geschlossener Ortschaften aussteigt, muss beim Aussteigen eine reflektierende Warnweste tragen. Verlassen mehrere Personen den Wagen, ist jeder zum Tragen einer Warnweste verpflichtet.
  • Das Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist untersagt.

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Tschechien: zu viele Promille und ihre drastischen Folgen

  • Wer mit einem Fahrzeug, das mehr als 3,5 Tonnen wiegt, einen Bahnübergang überquert, muss die Geschwindigkeit reduzieren. Denn die Höchstgeschwindigkeit dafür beträgt in Tschechien 30 km/h.
  • Promillegrenze: In Ländern wie Frankreich, Österreich, Spanien oder der Schweiz liegt die Promillegrenze bei 0,5. Doch in Tschechien heißt die Devise: null Promille!
  • In Tschechien werden Mautgebühren auf Autobahnen und Schnellstraßen fällig. Auch wer dort mit seinem Pkw unterwegs ist, wird zur Kasse gebeten: Er benötigt eine elektronische Vignette. Reisende bekommen sie online oder auch vor Ort an Automaten oder Tankstellen. Motorräder benötigen keine Vignette.
  • Kein Land für Abblendlicht-Muffel: Fahrzeuglenker müssen das ganze Jahr über auch tagsüber auf allen Straßen von der Dorfallee bis zur Schnellstraße mit Abblendlicht fahren.
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