Todesfall Checkliste: Was ist zu tun, wenn Angehörige versterben?

Der Tod eines Angehörigen ist ein trauriges Ereignis. Dennoch gibt es in dieser Situation viele Dinge, die erledigt werden müssen. Eine Checkliste, was im Todesfall zu tun ist, hilft dabei, auch in Zeiten großer Trauer den Überblick zu bewahren.

Bei einem Todesfall müssen die Hinterbliebenen trotz ihrer Trauer oft schnell handeln: Das Bestattungsinstitut ist zu informieren, die Trauerfeier muss organisiert oder eine Sterbeurkunde beantragt werden. Bei einigen Formalitäten sind zudem Fristen einzuhalten.

Diese Punkte sollten Sie schnellstmöglich erledigen:

 

Totenschein ausstellen lassen

Stirbt ein Mensch zu Hause, müssen die Angehörigen einen Arzt verständigen, der den Totenschein ausstellt. Tritt der Todesfall im Krankenhaus ein, übernimmt dies die Klinik. Mit dem Totenschein können die Hinterbliebenen beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragen, die für die Auskunft bei Behördengängen nötig ist. Oft stellt das Bestattungsunternehmen für die Hinterbliebenen diesen Antrag.

Angehörige benachrichtigen

Ist ein Familienmitglied verstorben, sollten baldmöglichst Verwandte und Freunde über den Trauerfall informiert werden. Wie die Bestattung geregelt wird, bespricht die Familie am besten zeitnah im engen Kreis: Wo soll die Beerdigung stattfinden? Welche Art der Bestattung ist erwünscht – vielleicht sogar eine Baumbestattung oder eine Feuerbestattung. Wer soll zur Trauerfeier eingeladen werden? Hat der oder die Verstorbene Wünsche zur Bestattung geäußert?

Bestattungsinstitut beauftragen

Manche Menschen haben schon zu Lebzeiten einen Vorsorgevertrag mit einem Beerdigungsinstitut abgeschlossen. Ist dies nicht der Fall, können die Angehörigen einen Bestatter ihrer Wahl beauftragen. Je nach Wunsch übernimmt das Bestattungsinstitut die Organisation vieler Aufgaben, von der Beantragung der Sterbeurkunde und der Beratung bei der Auswahl des Sarges über den Druck der Trauerkarten bis zur Anmietung einer Lokalität für ein Zusammenkommen nach der Beerdigung.

Versicherungs­unternehmen informieren

Bei manchen Versicherungen ist es notwendig, schnell zu handeln: Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung und Unfallversicherung müssen unverzüglich über den Todesfall benachrichtigt werden. Bei zeitlichem Verzug kann es sonst zu Problemen bei der Auszahlung von Versicherungsleistungen kommen.

Gibt es ein Testament?

Hat der Verstorbene ein Testament geschrieben? Bestenfalls hat er es beim Nachlassgericht hinterlegt, dann ist es für die Hinterbliebenen einfach. Falls nicht, sollte die Familie in den Unterlagen des Verstorbenen danach suchen. Eventuell enthält das Testament auch eine Bestattungsverfügung, also Wünsche des Verstorbenen bezüglich seiner Beisetzung. Diese kann jedoch auch unabhängig vom Testament abgefasst sein.

Personalausweis und Urkunden suchen

Angehörige sollten auf die Suche nach dem Personalausweis, dem Stammbuch, der Geburtsurkunde, der Heirats- oder Scheidungsurkunde und anderen Personenstandsurkunden gehen. Diese Dokumente benötigen sie für die Vorlage bei diversen Ämtern. Der Personalausweis des Verstorbenen wird in der Regel vom Standesamt eingezogen und dann vernichtet. Ist dieser zunächst nicht auffindbar, reicht auch eine Meldebescheinigung.

Schon heute alles gut geregelt

Der beste Nachlass ist, schon heute alles geregelt zu haben. Eine angemessene Trauerfeier und eine würdige Beerdigung kosten viel Geld. Mit einer Sterbegeldversicherung stellen Sie bereits heute sicher, dass Ihre Hinterbliebenen neben der Trauer nicht auch noch finanzielle Belastungen zu tragen haben. Außerdem erhalten Sie bei Vertragsschluss einen Sterbevorsorge-Ordner mit vielen wertvollen Informationen, Formularen und Checklisten.

Auch an diese Punkte sollten Sie in den folgenden Tagen denken:

 

Erbschein beantragen

Von Erben, die nach einem Todesfall auf die Konten des Verstorbenen zugreifen wollen, verlangen Banken oft einen Erbschein. Diesen stellt das zuständige Amtsgericht aus. Allerdings hat der Bundesgerichtshof entschieden: Kann der Erbe seinen Erbanspruch durch ein Testament nachweisen, das den Eröffnungsvermerk des Nachlassgerichts trägt, darf die Bank keinen (teuren) Erbschein verlangen. Vorgeschrieben ist der Erbschein nur bei Grundstücksübertragungen, und auch dort nur, wenn kein gerichtlich eröffnetes, notarielles Testament vorliegt. Die Erben sollten jedoch vorher überlegen, ob es eventuell einen Grund gibt, die Erbschaft auszuschlagen – etwa weil der Verstorbene Schulden hatte. Mit dem Antrag auf einen Erbschein gilt das Erbe als angenommen.

Arbeitgeber benachrichtigen

Zeitnah nach dem Tod sollte auch der Arbeitgeber des Verstorbenen benachrichtigt werden. Nahe Angehörige können mit ihrem Arbeitgeber über das Anrecht auf Sonderurlaub z. B. für die Beisetzung sprechen.

Unterlagen von Versicherungen und Banken sortieren

Um die Banken und Versicherungen über den Todesfall ihres Kunden zu informieren, sollten die Hinterbliebenen alle Versicherungs- und Bankunterlagen des Verstorbenen zusammensuchen. Hilfreich ist es, wenn der Verstorbene vor seinem Tod einer Vertrauensperson eine Kontovollmacht über den Tod hinaus ausgestellt hat. Dann kann der Vertraute Finanzangelegenheiten einfacher regeln.

Krankenversicherung informieren

Die Angehörigen sollten die gesetzliche Krankenkasse des Verstorbenen so schnell wie möglich informieren. Ein Abmelden bei der Krankenkasse ist jedoch nicht erforderlich. Das Ende der Mitgliedschaft tritt vielmehr kraft Gesetz mit dem Tod des Versicherten ein. Der amtlich festgestellte Zeitpunkt für den Tod ist zugrunde zu legen.

Bei den nach § 10 SGB V Familienversicherten führt sowohl der Tod des Stammversicherten als auch der Tod des Familienversicherten zum Ende der Familienversicherung. Verstirbt der Stammversicherte, setzt sich für die bislang familienversicherten Angehörigen die Versicherung als freiwillige Versicherung fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt. Der Austritt wird nur wirksam, wenn das Mitglied das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist.

Der private Krankenversicherungsvertrag endet beim Tod des Versicherungsnehmers. Stirbt eine versicherte Person, endet deren Versicherung.

Der private Pflegepflichtversicherungsvertrag endet ebenfalls mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Die versicherten Personen haben die Pflicht, den Versicherungsvertrag unter Benennung eines neuen Versicherungsnehmers fortzuführen. Eine solche Erklärung müssen sie gegenüber dem Versicherer innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod des Versicherungsnehmers abgeben. Beim Tod einer versicherten Person endet der Versicherungsvertrag nur insoweit.

Todesfall Checkliste - Was ist zu tun, wenn Angehörige versterben?

Mietwohnung und andere Verträge kündigen

Hat der Verstorbene zur Miete gewohnt, treten der Ehepartner oder – wenn es keinen gibt – auch andere mit in der Wohnung lebende Haushaltsmitglieder automatisch in den Mietvertrag ein. Dies können sie verhindern, indem sie innerhalb eines Monats dem Vermieter erklären, dass sie den Mietvertrag nicht fortsetzen wollen. Tritt niemand auf diese Weise in den Mietvertrag ein, wird er automatisch mit den Erben fortgesetzt. Diese können innerhalb eines Monats mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Wollen die Angehörigen das Mietverhältnis nicht fortsetzen, sollten sie auch die Verträge mit dem Energieversorger, dem Telefonanbieter und anderen Dienstleistern umgehend kündigen.

Mit Pflegeheim sprechen

Hat der Verstorbene zuletzt in einem Pflegeheim gelebt, ist mit dem Haus zu klären, bis wann das Zimmer geräumt werden muss und welche persönlichen Gegenstände sich noch im Heim befinden. Der Vertrag mit dem Pflegeheim endet in der Regel am Todestag des Bewohners.

Für Todesfall Checkliste vorbereiten
Damit Hinterbliebene bei einem Sterbefall nicht lange suchen müssen, ist es sinnvoll, für den Todesfall eine Checkliste vorzubereiten. Hier geht es zum Download der Checkliste in Kurzform als PDF.

Was Sie noch beachten sollten:

 

Witwen- oder Witwerrente beantragen

Ehemänner oder Ehefrauen müssen bei der Rentenversicherung die Hinterbliebenenrente beantragen. War der Verstorbene bereits Rentner, kann der hinterbliebene Ehepartner innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Rentenservice der Deutschen Post einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen. Dieses sogenannte Sterbevierteljahr soll finanziell über die erste Zeit hinweghelfen. Später berechnet die Rentenversicherung die Witwen- bzw. Witwerrentenansprüche im Detail.

Nach Konten forschen

Um den Nachlasswert der Erbschaft zu ermitteln, sollten Erben nach Konten forschen. Manchmal gibt es Bankverbindungen, von denen die Erben nichts wissen. Zur Klärung der Kontenbestände können Bankenverbände für die verschiedenen Bankenformen angeschrieben werden.

Digitalen Nachlass regeln

Kaum jemand hinterlässt heutzutage keine Daten im Internet. Die Erben müssen entscheiden, was mit den Konten des Verstorbenen zum Beispiel bei Facebook, Instagram und anderen sozialen Medien passiert. Auch Mitgliedschaften, Abonnements und Zugänge zu Online-Shops sollten gekündigt und die Daten gelöscht werden.

Finanzamt informieren

Innerhalb von drei Monaten nach Kenntnisnahme über eine Erbschaft müssen die Erben das Finanzamt informieren, das für die Erbschaftssteuer zuständig ist. Dieses prüft, ob auf den Nachlass eine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss.

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