Staatliche Förderungen – das gibt es vergünstigt

Der Staat zahlt mit: vom Vermögensaufbau über Ihre private Altersvorsorge bis hin zu Bau, Kauf oder Sanierung der eigenen vier Wände. Lesen Sie hier, welche staatliche Förderungen Ihnen zustehen.

Mit Fördergeldern in die eigenen vier Wände

Den Bau neuer Wohnungen und Häuser unterstützt der Staat mit vergünstigten Darlehen, finanziellen Zuschüssen oder verbilligtem Bauland – auch für einkommensschwache Familien. Die Fördergelder stammen bei den meisten Programmen aus Fördertöpfen. Somit sind sie „gedeckelt“, das heißt: Der Staat legt pro Jahr einen bestimmten Geldbetrag in den Fördertopf. Ist dieser leer, die Fördermittel also ausgeschöpft, werden neue Anträge auf Fördergelder erst im Folgejahr angenommen.

Zuschuss zur Baufinanzierung: Wohn-Riester-Förderung

Beim Wohn-Riester zielt die Förderung darauf ab, dass Sie im Alter mietfrei in den eigenen vier Wänden wohnen. Statt einer monatlich ausgezahlten Rente wie bei anderen Riester-Verträgen ist die finanzierte Immobilie Ihre Altersvorsorge – daher auch die Bezeichnung „Eigenheimrente“.

Wenn Sie bereits im Eigenheim wohnen, können Sie das Guthaben Ihres Riester-Vertrages für die zusätzliche Tilgung Ihres Darlehens einsetzen. Auch für den Erwerb von Genossenschaftspflichtanteilen dürfen Sie das Geld aus Ihrem Riester-Vertrag nutzen. Möglich ist zudem eine Auszahlung, um das Eigenheim altersgerecht umbauen zu lassen. Für die gleiche Maßnahme erhalten Sie dann aber nicht zusätzlich die KfW-Förderung „Altersgerecht Umbauen“.

Mit Kindern ins Eigenheim: Baukindergeld

Das Baukindergeld soll Familien und Alleinstehenden mit Kindern dabei helfen, sich ihren Traum vom Wohneigentum zu erfüllen. Keinen Anspruch auf Baukindergeld hat, wer bereits Wohneigentum besitzt – egal ob vermietet oder selbst genutzt. Auch beim Erwerb oder der Übertragung von Eigentum zwischen Verwandten in gerader Linie wird kein Baukindergeld gewährt.

Nur wer folgende Voraussetzungen erfüllt, erhält zehn Jahre lang einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, für welches Kindergeld gezahlt wird:

  • zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro für jedes weitere Kind
  • Datum von Kaufvertrag oder Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021
  • das neue Wohneigentum befindet sich in Deutschland
  • Antragstellung spätestens sechs Monate nach Einzug laut amtlicher Meldebestätigung; beim Kauf einer bereits selbst genutzten, bislang gemieteten Wohnung gilt das Datum des notariellen Kaufvertrages
  • das Kind muss bereits geboren sein

Das Baukindergeld lässt sich mit anderen KfW-Förderprogrammen kombinieren, beispielsweise „Energieeffizient Bauen und Sanieren“. Einfach, sicher und schnell beantragen Sie die Förderung online im KfW-Zuschussportal.

Erneuerbare Energien: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Umweltbewusste Bauherren profitieren von gesonderten Finanzhilfen für ökologisches Bauen. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, kurz BEG, unterstützt den Bau oder Kauf eines Effizienzhauses. Sie haben die Wahl zwischen einem Bauzuschuss bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit oder dem Förderkredit mit Tilgungszuschuss. Überdies gibt es zusätzliche Finanzhilfen, zum Beispiel für eine Baubegleitung. Voraussetzungen für die BEG sind:

  • Sämtliche Baumaßnahmen müssen von Fachunternehmen durchgeführt werden.
  • Das Gebäude muss den technischen Mindestanforderungen von Effizienzhäusern entsprechen, gemessen an Gesamtenergiebedarf und Wärmedämmung der Gebäudehülle.
  • Die BEG muss vor Beginn des Bauvorhabens beantragt werden.

Übrigens: In unserem Beitrag über ökologisches Bauen erfahren Sie, welche Rohstoffe nachhaltig sind, wie Sie klimaneutral heizen und wie die verschiedenen Effizienzhaus-Stufen finanziell gefördert werden.

Fördermittel der Länder: Schwerpunkt Wohnraumförderung

Nicht jeder kann sich ein eigenes Heim leisten. Daher wurde 2001 das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) mit dem Ziel ins Leben gerufen, bedarfsgerechten, hochwertigen und zugleich bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Wichtig: Die soziale Wohnraumförderung muss bereits vor dem Kauf oder Bau beantragt werden.

Wohnraumförderung erhält nur, wer auch Eigenmittel einbringt. Der Pflichtanteil bewegt sich je nach Bundesland zwischen 15 und 25 Prozent. Mitunter werden auch Sachleistungen, zum Beispiel Baustoffe, sowie die eigene Mitarbeit, die sogenannte Muskelhypothek, akzeptiert. Die Fördermittel sind an Einkommensgrenzen geknüpft, auch nach unten: Nach Abzug der Baufinanzierungskosten muss genug Geld zum Leben übrig bleiben. Das Jahreseinkommen darf zudem die folgenden Beträge nicht übersteigen:

  • 1-Personen-Haushalt: 12.000 Euro
  • 2-Personen-Haushalt: 18.000 Euro
  • für jede weitere zum Haushalt zählende Person: 4.100 Euro
  • zuzüglich für jedes Kind: 500 Euro

Fördermöglichkeiten für Renovierungen

Jeder soll so lange wie möglich im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung leben können – möglichst energieeffizient, altersgerecht und sicher. Dafür unterstützt der Staat mit zahlreichen Förderprogrammen Renovierungen des Eigenheims.

Energetisch sanieren: verschiedene Förderprogramme

Wer seine eigenen vier Wände umfassend energieeffizient saniert, hat Anspruch auf einen zinsgünstigen Kredit oder Zuschuss, der direkt ausgezahlt wird. Den Antrag stellen Sie ganz einfach online im KfW-Zuschussportal. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten in die Planung einbinden.

Sie möchten nicht komplett sanieren, sondern lediglich eine einzelne Maßnahme zum Energiesparen durchführen? Oder Sie erreichen mit der geplanten Sanierung keine Effizienzhaus-Stufe? Dann können Sie alternativ einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Für Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien, um Strom und Wärme zu erzeugen, gewährt die KfW zinsgünstige Darlehen aus ihrem Programm „Erneuerbare Energien“.

Energieeffizienter wohnen: Steuerbonus für Sanierungen

Eine Alternative zur KfW- oder BAFA-Förderung ist der Steuerbonus für energetische Sanierungen – beides geht allerdings nicht. Die Steuervorteile erhalten nur selbst nutzende Eigentümer einer Immobilie, welche zum Zeitpunkt der Sanierung nicht jünger als zehn Jahre sein darf.

Für Einzelmaßnahmen oder umfassende Sanierungen gibt es insgesamt einen Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent der Kosten. In Summe können Antragsteller maximal 40.000 Euro in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen, verteilt auf drei Jahre. Die Anforderungen an die Sanierungsvorhaben entsprechen denen anderer staatlichen Zuschüsse und Kredite durch die KfW und BAFA.

Investmentfonds

Wenn Sie Ihre Vermögenswirksamen Leistungen anlegen möchten, bieten sich Aktienfonds an. So können Sie mithilfe des Arbeitgebers attraktive Ertragschancen nutzen und ein kleines Vermögen aufbauen. Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen fördert der Staat diese Anlage zusätzlich mit einer Sparzulage.

Altersgerecht umbauen: Fördergelder für jedes Alter

Als Investitionsanreiz zur Barrierereduzierung gewährt der Staat bis zu 6.250 Euro Zuschuss. Mit dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ sollen Maßnahmen gefördert werden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Dazu zählen Modernisierung, Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“, der Kauf von umgebautem Wohnraum sowie Maßnahmen zum Einbruchschutz.

Alle Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Statt dem Zuschuss können Sie alternativ bis zu 50.000 Euro Förderkredit für den Abbau von Barrieren oder besseren Einbruchschutz beantragen. Förderberechtigt sind private Eigentümer und Mieter – unabhängig von Einkommen und Alter.

Hinweis: Die Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen für 2021 sind bereits aufgebraucht. Ein Förderantrag im kommenden Jahr ist unter der Voraussetzung möglich, dass im Bundeshaushalt 2022 wieder Mittel dafür vorgesehen werden.

Sicher wohnen: staatliche Förderungen beim Einbruchschutz

Zahlreiche Maßnahmen, die Ihre Wohnung besser vor Einbrüchen schützen, werden vom Staat bezuschusst oder mit einem Kredit gefördert. Dazu zählen:

  • einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren sowie Garagentore und -zugänge
  • Nachrüst-Schließsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren sowie einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion

Die staatlichen Fördermittel erhalten Eigentümer oder Mieter. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Beantragen können Sie einen Zuschuss für förderfähige Investitionskosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit. Bis zu 1.600 Euro Investitionszuschuss sind möglich. Alternativ können Sie auch einen zinsgünstigen Förderkredit beantragen.

Das passende Förderprogramm

Welche Fördermöglichkeit passt genau auf Ihr Vorhaben? Einen Überblick schafft die Förderdatenbank des Bundes. Mit der Suchfunktion durchforsten Sie das aktuelle umfassende Förderangebot von Bund, Ländern und der Europäischen Union.

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Staatliche Förderungen für Anleger zum Vermögensaufbau

Ihre Altersvorsorge sollten Sie auf drei Säulen aufbauen, um Ihren Lebensstandard im Ruhestand zu erhalten: gesetzliche Rente, private und betriebliche Altersvorsorge. Beim Vermögensaufbau hilft unter bestimmten Voraussetzungen der Staat mit.

Private Altersvorsorge: förderfähige Anlageprodukte

Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung können einen Riester-Vertag abschließen. Durch die Zulagen vom Staat sorgen Sie schon mit einem minimalen Beitrag fürs Alter vor: Erwachsene bekommen bis zu 175 Euro im Jahr, dazu für jedes Kind bis zu 300 Euro. Berufseinsteiger bis 25 Jahre erhalten einmalig 200 Euro obendrauf.

Für die volle Zulage müssen Sie den Mindesteigenbeitrag zahlen: vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Einen Teil Ihrer geleisteten Aufwendungen können Sie als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Das senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit Ihre Steuerlast.

Bei Abschluss eines eigenen Vorsorgevertrags erhalten Ehepartner die komplette Zulage, wenn sie mindestens 60 Euro jährlich einzahlen. Selbst dann, wenn sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Betriebliche Altersvorsorge: Steuervorteile für Arbeitnehmer

Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenbegünstigt ein zusätzliches Polster für den Ruhestand ansparen. Dem Arbeitgeber stehen fünf Formen der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung: Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Direktzusage. Mehr über die Voraussetzungen, den Anspruch und die förderfähigen Anlageprodukte erfahren Sie hier.

Vermögenswirksame Leistungen: staatliche Prämien als Sparzulage

Bei vermögenswirksamen Leistungen (VL) erhalten Arbeitnehmer jeden Monat bis zu 40 Euro extra vom Chef, abhängig von der Branche und vom Arbeitsvertrag. Unter bestimmten Voraussetzungen fördert der Staat die VL zusätzlich mit der Arbeitnehmersparzulage.

Grundsätzlich stehen zur Vermögensbildung mit VL viele verschiedene Anlageformen zur Wahl, unter anderem Bausparverträge und Anlagen in Aktienfonds. Um herauszufinden, welche sich für Sie am besten eignet, können Sie sich an die ERGO Vertriebspartner wenden.

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