Versicherung für verletzte Profisportler

Fußballprofi werden! Davon träumen viele junge Fans. Doch wie sind die Fußballer abgesichert, wenn sie nach einem bösen Foul ausfallen?

Messi, Neymar, Ronaldo oder Manuel Neuer. Wer die Namen liest, denkt an Titel, Siege und hohe Ablösesummen. An erfolgreiche Karrieren und ein sorgenfreies Leben. Doch der Weltmeister-Torhüter von 2014 ist ein gutes Beispiel, dass auch bei Profi-Fußballern Rückschläge drohen. Manuel Neuer kann nun schon zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit nicht spielen. Die Verletzung am seinem Fuß zwingt ihn zu einer monatelangen Pause bis ins nächste Jahr. Selbst die Teilnahme an der WM 2018 in Russland ist noch keineswegs sicher.

Aber es gibt mehr Profi-Fußballer als nur die Megastars. Und bei denen gehören schwerwiegende Verletzungen zum Alltag. Laut einer Untersuchung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft und der Ruhr-Universität Bochum verletzen sich Profi-Fußballer in Deutschland im Durchschnitt zweimal pro Saison so schwer, dass sie vorübergehend arbeitsunfähig sind. Nicht selten müssen Spieler sogar aufgrund einer Sportinvalidität ihre Karriere ganz beenden.

Gesetzlicher Schutz ist nicht ausreichend

Profi-Fußballspieler sind Angestellte ihres Vereins. Bei einer Verletzung ist der Spieler arbeitsunfähig. Wie bei jedem anderen Angestellten zahlt sein Arbeitgeber dann noch sechs Wochen sein Gehalt. Danach folgen Krankengeld bzw. Verletztengeld von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Dies bis zu 78 Wochen, doch ist dieses bei 6.400 Euro pro Monat gedeckelt. Bei den mittlerweile gezahlten Gehältern in der Bundesliga oder in den anderen Spitzenligen der Welt ist dies von den sonst gewohnten monatlichen Zahlungen meilenweit entfernt. Kein Wunder also, dass die Spielergewerkschaft VDV dringend zu einer privaten Absicherung rät.

Wer ist ein Profi?

Der Amateursportler hat es leicht. Viele Versicherungen bieten eine Unfallversicherung an. Für den Berufssportler sieht es anders aus. Der Berufssport gehört zu den gefährlichsten Berufen überhaupt, und die meisten Versicherer wollen deshalb dieses Risiko nicht versichern.

Als Berufssportler gilt übrigens versicherungstechnisch jeder Sportler, der aus seiner Sportart Einkünfte erzielt. Also auch der Berufssportler im Zweitberuf, wenn neben dem Beruf entgeltlich eine Sportart ausgeübt wird. Bei einer bestehenden Unfallversicherung ist zu prüfen, ob man dort auch tatsächlich Versicherungsschutz genießt. Vielleicht war der Sportler bei der Antragstellung noch Schüler/Student oder als Kind über die Eltern mitversichert. Sollte erst im Schadensfall bekannt werden, dass die versicherte Person Berufssportler ist, kann die Leistung mit Hinweis darauf, dass Berufssportler nicht versicherbar sind und die Tätigkeit nicht bekannt war, verweigert werden.

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