Auto anmelden, Auto ummelden – wie geht’s?

Wer einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen erwirbt, muss das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde anmelden, bevor er damit fahren kann. Welche Unterlagen braucht man, wie funktioniert eine Anmeldung bzw. Ummeldung? Mit Checkliste und Vollmacht zum Download.

Auto anmelden oder Auto ummelden – so geht man vor

Ein Auto anzumelden oder umzumelden, ist gar nicht schwer: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Unterlagen, die Sie benötigen, zusammengestellt haben, und machen Sie einen Termin bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde aus. Wahlweise können Sie Ihr Auto auch online anmelden oder ummelden. Legen Sie Wert auf eine spezielle Buchstaben-Zahlen-Kombination auf Ihrem Kennzeichen, können Sie – entweder vorab online oder vor Ort bei der Zulassung – ein kostenpflichtiges Wunschkennzeichen beantragen. Übrigens: Sie müssen Ihr Auto nach einem Umzug zwar bei der Zulassungsstelle in Ihrem neuen Heimatort ummelden, können aber Ihr altes Kennzeichen behalten.

Die schnelle Frage zum Thema:

Haben Sie schon einmal ein Auto an- oder umgemeldet?

Haben Sie schon einmal ein Auto an- oder umgemeldet?

Welche Unterlagen sind nötig und woher bekomme ich sie?

Folgende Unterlagen benötigen Sie, damit Sie Ihr Auto reibungslos anmelden oder ummelden können:

  • Ihren Personalausweis zur Identifizierung oder den Reisepass plus Meldebescheinigung, woraus Ihre Adresse hervorgeht
  • Die eVB-Nummer > Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) erhalten Sie kostenlos bei Ihrem Kfz-Versicherer; in der Regel kann sie online bestellt werden.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) > Die Fahrzeugpapiere erhalten Sie vom Autohändler oder vom Vorbesitzer, bei dem Sie den Wagen gekauft haben.
  • Den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung > Den HU-Bericht erhalten Sie vom Verkäufer – je nach Situation dem Händler oder dem Vorbesitzer. Bei Autos, die keinen gültigen TÜV haben, erhalten Sie den Nachweis von einer technischen Prüfstelle.
  • Bei einem Neufahrzeug das Certificate of Conformity (COC) > Die COC-Bescheinigung ist der Nachweis, dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht. Das Dokument erhalten Sie beim Neuwagenkauf.
  • Alte Nummernschilder > Wenn Sie einen Wagen gebraucht gekauft haben, erhalten Sie die bisherigen Kennzeichenschilder vom Vorbesitzer des Wagens bzw. vom Händler. Bei einer Neuzulassung werden Ihnen die Nummernschilder erst bei der Kfz-Zulassung ausgehändigt.
  • Wunschkennzeichen > Wenn Sie eine bestimmte Buchstaben-Zahlen-Kombination auf Ihrem Nummernschild haben wollen, können Sie vorab kostenpflichtig ein Wunschkennzeichen reservieren oder sich bei der Anmeldung für Ihr Wunschkennzeichen entscheiden.
  • Die IBAN für Ihr Konto > Bei der Anmeldung müssen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, damit die Kfz-Steuer von Ihrem Konto abgebucht werden kann. Die IBAN finden Sie auf Ihrer Bankkarte.
Checkliste zum Download
Hier können Sie eine Checkliste für alle erforderlichen Unterlagen herunterladen.

Was ist die eVB-Nummer?

eVB bedeutet „elektronische Versicherungsbestätigung“. Dieser siebenstellige Code dient als Nachweis des Versicherungsschutzes. Sie können die eVB-Nummer kostenlos bei Ihrem Autoversicherer beantragen. Der Versicherer übermittelt Ihnen die Versicherungsbestätigung auf elektronischem Weg per E-Mail oder SMS. Die Kfz-Zulassungsstellen können mithilfe der eVB-Nummer über das Kraftfahrt-Bundesamt alle notwendigen Daten zu Ihrem Auto online abrufen.

Genauso unkompliziert wie die Bestellung der eVB-Nummer ist der Abschluss einer Kfz-Versicherung bei ERGO. Einfach online den Antrag stellen oder Ihren ERGO Berater vor Ort fragen:

Ist Ihr Auto gut abgesichert?

Bei ERGO sind alle wichtigen Leistungen automatisch im Grundschutz enthalten. „Best“ bietet Ihnen dabei alle Möglichkeiten. Wer „Smart“ wählt, kann dagegen bares Geld sparen. Darüber hinaus können Sie Ihren individuellen Bedarf mit zusätzlichen Bausteinen absichern.

Auto online anmelden

Immer mehr Kfz-Zulassungsstellen bieten die Möglichkeit an, das Auto online anzumelden oder umzumelden. Auch eine Wiederzulassung eines Kfz, das zuvor stillgelegt wurde, ist online möglich. Das Online-Verfahren i-Kfz wurde im Oktober 2019 vom Bundesministerium für Verkehr ins Leben gerufen und funktioniert für Fahrzeuge, die erstmalig nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden.

Um i-Kfz nutzen zu können, benötigen Sie einen Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion und eine PIN. Auf Ihr Smartphone müssen Sie die kostenlose AusweisApp2 installieren, mit denen Ihr Ausweis gelesen werden kann. Bei der Zulassungsbescheinigung Teil I, dem Fahrzeugschein, müssen Sie den verdeckten Sicherheitscode freirubbeln. Und Ihr Kfz muss über ein Kennzeichen mit Stempelplaketten und Sicherheitscodes verfügen.

Die Kosten für die Online-Fahrzeugzulassung zahlen Sie mit Giropay oder mit Ihrer Kreditkarte. Die Fahrzeugpapiere, den Stempelplakettenträger und die HU-Plakette bekommen Sie nach erfolgreicher Anmeldung per Post geschickt. Die Plakette können Sie dann selber auf das Kennzeichen kleben.

Wenn man das Auto nicht selbst anmelden kann

Es ist nicht zwingend notwendig, dass Sie als Fahrzeughalter persönlich bei der Zulassungsbehörde vorsprechen. Sie können Ihren Wagen auch von jemand anderem anmelden lassen. Damit die Behörde weiß, dass der Vertreter in Ihrem Sinne handelt, benötigt er eine schriftliche Vollmacht.

Vollmacht zum Download
Hier können Sie eine Vollmacht zur Vorlage bei der Kfz-Zulassungsbehörde herunterladen.

Kann das Autohaus das Auto anmelden?

Wenn Sie einen fabrikneuen Wagen oder einen Gebrauchtwagen beim Händler kaufen, können Sie mit ihm vereinbaren, dass Sie das Auto fahrbereit abholen. Viele Autohändler bieten es als Service oft kostenlos an, die Anmeldung zu übernehmen. Damit der Händler Ihr Auto bei der Zulassungsstelle anmelden kann, müssen Sie ihm eine schriftliche Zulassungsvollmacht erteilen. Eine Vorlage der Vollmacht finden Sie hier. (Link zu obigem Download) Des Weiteren benötigt der Händler Ihre Einverständniserklärung zum Lastschrifteinzug der Kfz-Steuer sowie die eVB-Nummer für den Wagen. Viele Autohäuser halten vorbereitete Formulare dafür bereit.

Auto anmelden: Was kostet es?

Die Kosten für die Anmeldung oder die Ummeldung eines Autos sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Im Durchschnitt können Sie etwa mit 26 Euro rechnen, die Sie bei der Zulassungsbehörde bezahlen müssen. Hinzu kommen bei einer Neuanmeldung die Ausgaben für die Erstellung eines neuen Kennzeichens – bei einem Umzug in eine andere Stadt können Sie Ihr altes Kennzeichen behalten. Die Erstellung der Kennzeichen kostet je nach Anbieter zwischen 10 und 30 Euro – mal zwei, denn Sie benötigen an Ihrem Wagen ja Kennzeichenschilder für vorn und hinten. Möchten Sie ein Wunschkennzeichen haben, kostet dies 10,20 Euro extra. Wollen Sie das Wunschkennzeichen reservieren, damit Ihnen niemand anders zuvorkommt, fällt eine Reservierungsgebühr von 2,60 Euro an.

Wie lange dauert die Auto-Anmeldung?

Wie lange es dauert, bis Sie Ihr Auto anmelden können, hängt davon ab, in welcher Stadt oder welchem Kreis die Zulassungsbehörde ihren Sitz hat. Je nach Auslastung der Behörde kann es unter Umständen mehrere Wochen dauern, bis Sie einen Termin für die Anmeldung bekommen. Viele Zulassungsbehörden bieten mittlerweile eine Terminreservierung über das Internet an. Gehen Sie mit einem Termin zur Zulassungsbehörde, sollte die Wartezeit vor Ort nicht zu lange dauern. Ohne Termin müssen Sie eventuell mit mehrstündigen Wartezeiten rechnen. Das Anmeldeprozedere selbst dauert in der Regel nicht länger als 20 Minuten, danach ist Ihr Auto fahrbereit.

Auto anmelden ohne Führerschein möglich?

Manche jungen Leute kaufen schon ein Auto oder bekommen es von den Eltern geschenkt, bevor sie die Führerscheinprüfung bestanden haben. Können sie das Auto trotzdem schon auf ihren Namen anmelden? Ja, das ist möglich: Der Besitz eines Führerscheins ist keine Voraussetzung dafür, der Halter eines Fahrzeugs zu sein.

Auto anmelden ohne festen Wohnsitz?

Angenommen, Sie planen, länger im Ausland zu bleiben, und haben Ihren Wohnsitz in Deutschland gekündigt. Können Sie trotzdem Ihr Auto bei einer deutschen Zulassungsbehörde anmelden? Grundsätzlich geht das schon. Allerdings müssen Sie bei der Anmeldung einen Empfangsbemächtigten nennen, an dessen Adresse die Post geschickt werden kann, die in Zusammenhang mit Ihrem Auto steht – zum Beispiel der Nachweis zur Kfz-Steuer oder ein Bußbescheid.

Und sollten Sie Ihr Kennzeichen verloren haben, müssen Sie sich ebenfalls umgehend um Ersatz kümmern.

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